Bevor die Kommission auf die Botschaft und den Bundesbeschluss über die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern einging, prüfte sie die Anwendung des Grundsatzes der politischen Konditionalität im Bereich der Aussenpolitik. Dieser Grundsatz wird nicht nur auf die allgemeine Aussenpolitik angewandt, sondern insbesondere auch auf die Entwicklungsländer. Diese müssen, um in den Genuss von Finanz- oder Wirtschaftshilfen zu kommen, entsprechend handeln, d.h. sie müssen nachweisen, dass sie günstige politische Rahmenbedingungen (« Good Governance ») fördern, die Rechtsstaatlichkeit anstreben, die Menschenrechte achten, die Korruption bekämpfen und Dezentralisierungsprozesse unterstützen. Diese Kriterien bilden die Voraussetzungen für Hilfeleistungen, die sowohl für das Empfänger- als auch für das Geberland von Nutzen sein können. Die Kommission begrüsst es, dass der Bundesrat eine gemeinsame Arbeitsgruppe des EDA und des EVD beauftragt hat, die Kriterien für die Anwendung dieses Grundsatzes (der eine Ultima ratio bleiben soll) zu unterbreiten. Sie wünschte, dass sie über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe orientiert wird, um dazu Stellung nehmen zu können.
Die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern wird von der DEZA schwerpunktmässig und vorab den ärmeren Regionen und Bevölkerungsgruppen u.a. nach folgenden Grundsätzen gewährt:
-Die Bedürfnisse und das Potential der Partnerländer sollen ins Zentrum rücken; dabei wird nach Möglichkeit auch die Privatwirtschaft unseres Landes einbezogen;
-die Übertragung von Befugnissen soll sowohl auf politischer als auch auf wirtschaftlicher Ebene gefördert werden;
-die Beteiligung der lokalen Bevölkerung an der Gestaltung und Ausführung von Entwicklungsprojekten soll verstärkt werden;
-Frauen und Männer sollen gleiche Entwicklungsmöglichkeiten haben und das Umweltbewusstsein soll gefördert werden.
Die APK-N ist beeindruckt vom bedeutenden Einsatz, den die DEZA zur Bewältigung dieser grossen Aufgabe leistet und sie gratuliert dem EDA für die Hilfe an bedürftige Länder und ihr ständiges Bemühen, in diesen Ländern die Lebensbedingungen zu verbessern. Die APK-N stimmte deshalb mit 19 Stimmen und einer Enthaltung dem für eine Mindestdauer von vier Jahren vorgeschlagenen Rahmenkredit von vier Milliarden Franken zu, nachdem sie die Botschaft und den im Anschluss an das Postulat von Nationalrätin Zapfl vorgelegten Bericht über die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre geprüft hatte. Sie wünschte bei dieser Gelegenheit, dass die Öffentlichkeit besser über die Tätigkeit der DEZA informiert wird, indem die entsprechenden Publikationen breiter gestreut werden.
Von der Kommission abgelehnt wurde ein Antrag, diesen Kredit wegen der schwierigen Finanzlage des Bundes auf 3,6 Milliarden Franken zu kürzen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag, diese Mittel um 500 Millionen Franken aufzustocken, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer - insbesondere bei der Wasserversorgung - besser nachkommen zu können. Die Kommission sprach sich mit ihrer Zustimmung zum Antrag des Bundesrates für die Variante aus, welche allen heutigen Gegebenheiten Rechnung trägt. Dabei ist sie nicht abgeneigt, in Zukunft, wenn die Bundesfinanzen einmal saniert sind, diese Unterstützungsleistungen auf 0,4% des Bruttosozialproduktes anzuheben.
Unter dem Traktandum « Aktualitäten » befasste sich die Kommission mit der Lage im Kosovo. Obschon Bundesrat Flavio Cotti zur Zeit, als er die OSZE präsidierte, die internationale Staatengemeinschaft bereits vor dem schwelenden Konflikt zwischen der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien und den Kosovo-Albanern gewarnt hatte, konnte dessen Ausbruch und die schlimmen Folgen, die wir heute erleben, nicht verhindert werden.
Die Schweiz leistet bereits humanitäre Einsätze im Krisengebiet, um den Vertriebenen zu helfen. Dazu koordinieren das EDA und das EJPD die Bestrebungen für eine gemeinsame Aktion der von diesem Konflikt direkt betroffenen Länder sowie die Massnahmen, welche bei einem Flüchtlingszustrom in unser Land zu treffen sind.
Auf politischer Ebene kann sich die Schweiz nur den Konfliktparteien zur Verfügung stellen, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Die Kommission hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass unser Botschafter weiter in Belgrad bleiben wird. Diese Präsenz stellt einen Beweis für die Verfügbarkeit unseres Landes dar, was insbesondere aufgrund unserer Neutralität von Bedeutung ist.
Im Weiteren liess sich die Kommission von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss über den Staatsbesuch des Präsidenten der Volksrepublik China, Yiang Zemin, informieren. Sie antwortete auf verschiedene Fragen über den Verlauf dieses Besuches. Dabei anerkannte sie, dass gewisse allgemeine Organisations- und Sicherheitsprobleme gelöst werden müssen und eine bessere Koordination zwischen den Behörden, die bei Staatsbesuchen mitbeteiligt sind, nötig ist.
Die APK-N tagte am 29. und 30. März 1999 unter der Leitung von Nationalrat François Lachat (CVP, JU) teils im Beisein von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss und des EDA-Vorstehers, Bundesrat Flavio Cotti, der sich bei einem Apero von der Kommission verabschiedete.
Bern, 30.03.1999 Parlamentsdienste