Die Kommission stimmt den Abkommen mit Frankreich und Italien über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt und über die Rechthilfe zu. Diese Abkommen dienen der verstärkten Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration.

Mit den fünf bilateralen Abkommen mit Frankreich und Italien soll die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern verbessert werden, um zu verhindern, dass die Schweiz zu einer Drehscheibe für die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die illegale Migration wird. (Es handelt sich um das Abkommen mit Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen, das Abkommen mit Italien über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, die Abkommen mit Frankreich und Italien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt sowie den Vertrag mit Italien zur Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen ; Botschaft 98.074). Als Nichtmitglied der EU und des Schengener Abkommens, das vereinheitlichte Visa- und Asylbestimmungen sowie vernetzte Polizeikräfte und zentralisierte Informationssysteme vorsieht, ist die Schweiz auf diesem Gebiet zunehmend isoliert.

Bei der Prüfung dieser Abkommen galt das besondere Augenmerk der Kommission den Problemen, die sich im Zusammenhang mit dem Rechtshilfe- und Rückübernahme-Abkommen mit Italien stellen könnten. Bundesrat Arnold Koller stellte sich den Fragen der Kommissionsmitglieder und konnte dabei Unsicherheiten über den Vollzug dieser Abkommen ausräumen. Die Kommission folgte dem Nationalrat und stimmte mit 8 Stimmen und 3 Enthaltungen dem Bundesbeschluss zu, der den Bundesrat ermächtigt, diese fünf Abkommen zu ratifizieren.

Die Kommission tagte am 15. April 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christiane Brunner (S, GE) in Bern.

Bern, 15.04.1999    Parlamentsdienste