Beratung des Vorentwurfes für einen Verfassungsartikel betreffend Kostenwahrheit im Verkehr

Die Kommission hat am 3. Mai die Beratung des Landverkehrsabkommens aufgenommen, nachdem sie gestern zusammen mit den anderen an der Vorberatung der sektoriellen Abkommen beteiligten Kommissionen an Anhörungen der betroffenen Kreise teilgenommen hat. Anlässlich dieser Anhörungen haben die Kommissionen Vertreter der schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG), der Lötschbergbahn AG (BLS), des schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes (ASTAG), des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) und des Vereins Alpeninitiative angehört.

SBB und BLS begrüssen grundsätzlich die vom Bundesrat in der provisorischen Botschaft vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen zur Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene, verlangen aber eine Trassenpreisreduktion nicht nur für den kombinierten Verkehr, sondern auch für den Wagenladungsverkehr, der das eigentliche Kerngeschäft im Güterverkehr darstellt. Käme der Wagenladungsverkehr nicht in den Genuss der Trassenpreisverbilligung, so wäre gemäss SBB und BLS weniger mit einer Verlagerung von der Strasse auf die Schiene als vom Wagenladungsverkehr auf den subventionierten Kombiverkehr zu rechnen.

Die ASTAG begrüsst den Abschluss des Landverkehrsabkommens, lehnt aber grundsätzlich die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen ab. Sie hält namentlich die Absicht, den Binnengüterverkehr vermehrt auf die Schiene zu verlagern, für völlig illusorisch. Trassenpreisverbilligungen haben denn auch nach Auffassung der ASTAG nur einen Sinn, wenn sie international abgestimmt sind. Im übrigen wendet sie sich besonders gegen eine Verbindung von bilateralen Abkommen und Begleitmassnahmen, wie dies von den Umweltverbänden gefordert wird, aber auch gegen die Koppelung von Kontigentsvergaben an Bahntransporte und die Aufnahme des Nacht- und Sonntagsfahrverbotes in das Gesetz.

VCS und Alpeninitiative schliesslich forderten, die Begleitmassnahmen zu den Abkommen müssten rechtskräftig beschlossen sein, bevor überhaupt die Referendumsfrist für die bilateralen Abkommen zu laufen beginne (oder eine entsprechende Klausel im Ratifizierungsbeschluss). Sie forderten weiter, als Verlagerungsziel sei ab dem Jahr 2007 ein Maximum von 0,5 Millionen alpenquerender Lastwagenfahrten pro Jahr festzulegen. Im Gesetz seien zudem auch die Zwischenziele auf dem Weg dahin zu definieren. Sollten diese nicht erreicht werden können, so müssten zusätzlich zu den von den Umweltverbänden geforderten 300 Mio weitere 200 Mio Franken pro Jahr zur Verfügung stehen, um vorhandene Massnahmen zu verstärken oder neue zu ergreifen.

Am 4. Mai liess sich die Kommission von Bundesrat Leuenberger über die Änderungen in der provisorischen Botschaft gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf informieren und führte eine inhaltliche Aussprache über das Landverkehrsabkommen, die erforderlichen Gesetzesanpassungen und die flankierenden Massnahmen durch. Sie wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung aufnehmen.

Nachdem die Kommission an ihrer letzen Sitzung beschlossen hatte, auf den Vorentwurf ihrer Subkommission zur parlamentarischen Initiative « Kostenwahrheit im Verkehr » (Bundi ; 93.439) einzutreten, hat sie heute den Verfassungsentwurf und den dazugehörigen Berichtsentwurf beraten. Nach einer vertieften Diskussion, vorwiegend zur Frage der Ausnahmen vom Verursacherprinzip und der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, hat die Kommission mehrere entsprechende Änderungsanträge abgelehnt. Sie hat zudem beschlossen, den erläuternden Bericht in einigen Punkten anzupassen und ihn zusammen mit dem Vorentwurf an einer nächsten Sitzung zu verabschieden. Eine Minderheit der Kommission möchte keine Ausnahmen vom Verursacherprinzip zulassen.

Der Nationalrat hatte dieser Initiative, welche darauf abzielt, den Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr in der Bundesverfassung zu verankern, am 13. März 1995 Folge gegeben. Der Vorentwurf zu einem neuen Verfassungsartikel sieht vor, dass dieses Prinzip auf alle Verkehrsträger angewendet wird, also auf den Strassen- und den Schienenverkehr ebenso wie auf den Luftverkehr, den Schiffsverkehr und die Rohrleitungen. Die Verkehrsträger sollen sämtliche von ihnen verursachten Kosten decken. Zudem sollen bei der Anlastung der externen Kosten auch die externen Nutzen berücksichtigt werden. Der neue Verfassungsartikel verleiht dem Bund keine neuen Kompetenzen, gibt aber den zuständigen Gemeinwesen einen Gesetzgebungs- und Handlungsauftrag, auf dieses Ziel hinzuwirken. Der Vorentwurf sieht ferner vor, dass der Bund und die Kantone die Ausnahmen vom Verursacherprinzip bezeichnen und die gesondert abzugeltenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen ausweisen.

Die Kommission tagte unter der Leitung von Nationalrat Andrea Hämmerle (S/GR) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger am 3. und 4. Mai 1999 in Bern.

Bern, 03.05.1999    Parlamentsdienste