Staatsrechnung der Eidgenossenschaft 1998
Die Finanzrechnung 1998 (99.012 sn) weist Ausgaben von 46,59 Milliarden Franken (+ 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr), Einnahmen von 47,07 Milliarden Franken (+ 21,2 %) und einen Einnahmenüberschuss von 0,5 Milliarden Franken aus. In der Erfolgsrechnung wird der Fehlbetrag auf 336 Millionen Franken beziffert, während 7399 Millionen Franken budgetiert waren.
Dieses gute Ergebnis der Finanzrechnung ist massgeblich auf den Erlös aus dem Swisscom-Börsengang von 2,7 Milliarden Franken zurückzuführen. Dazu kommt eine über sämtlichen Erwartungen liegende Einnahmenentwicklung: die Verrechnungssteuer liegt um 1'838 Millionen Franken und die Stempelabgaben um 856 Millionen über dem budgetierten Wert. Ausgabenseitig hat der Rückgang der Arbeitslosigkeit Minderausgaben von 471 Millionen Franken im Vergleich zum Budget gezeitigt; im Bereich des öffentlichen Verkehrs resultieren Kreditreste von 741 Millionen Franken.
Die Finanzkommission musste feststellen, dass unter Ausklammerung der einmaligen Verbesserung durch den Verkauf von Swisscom-Aktien immer noch ein Defizit in der Grössenordnung von 2,5 Milliarden Franken verbleibt. Die Verrechnungssteuer liegt im ersten Quartal 1999 weit unter dem Budget, da die Rückerstattungen die Eingänge in diesem Quartal bei weitem übertreffen. Der Voranschlag 1999 basiert auf einem Defizit von 4 Milliarden Franken. Die Finanzkommission ist daher mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes einhellig der Auffassung, dass das Haushaltsziel 2001 nur bei konsequenter Fortführung der eingeleiteten Sparmassnahmen ein realistisch erreichbares Ziel bleibt. Die Kommission hat die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft 1998 einstimmig gutgeheissen.
Zudem hat die Finanzkommission gestützt auf eine Empfehlung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) die Sonderrechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) mit Einschränkungen genehmigt. Die EFK erachtet die erzielten Fortschritte bei der Bereinigung der Altlasten der Pensionskasse des Bundes als ausreichend, um die Gesetzmässigkeit der Jahresrechnung trotz gewisser Einschränkungen zu empfehlen.
Nachtrag I zum Voranschlag für 1999
Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag für 1999 (99.013 sn) beantragt der Bundesrat Nachtragskredite von 176,6 Millionen Franken und Kreditübertragungen von 10,7 Millionen Franken. Dazu kommen Verpflichtungskreditbegehren von 400 Millionen Franken. Die hauptsächlichste Nachtragskredite entfallen auf einen zusätzlichen Kreditbedarf für die Beschaffung der Erfassungsgeräte für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Dazu sind 100 Millionen Verpflichtungs- und 45 Millionen Franken Zahlungskredite notwendig.
Die Finanzkommission hat allen Nachtragskrediten in der Botschaft zugestimmt. Sie hat jedoch einen Nachtragskredit von 284'000 Franken abgelehnt, der vom Bundesrat nach Abschluss der Nachtragskreditbotschaft verabschiedet worden war. Dieser im nachhinein unterbreitete Kredit betrifft die Finanzierung einer Sensibilisierungskampagne zur Stimmbeteiligung und Frauenvertretung im Vorfeld der Nationalratswahlen.
Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung 1999/2000
Die Finanzkommission hat einstimmig den Voranschlag der Alkoholverwaltung 1999/2000 (99.014 sn) gutgeheissen, der einen Nettogewinn von 181,6 Millionen Franken (+ 30,3 Millionen gegenüber dem Vorjahresbudget) vorsieht.
Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2000 und den Legislaturfinanzplan 2001 - 2003
Die Prüfung der Staatsrechnung bietet jedes Jahr Gelegenheit für eine erste Aussprache der Finanzkommissionen über die finanziellen Perspektiven des Voranschlages und des Finanzplans.
Die Finanzkommission hat von den finanziellen Perspektiven für die Legislaturperiode 2000 bis 2003 Kenntnis genommen. Die aktualisierten Haushaltsperspektiven gehen von folgenden Ergebnissen aus: 2000 (- 1'642 Millionen), 2001 (- 743 Millionen), 2002 (+ 653 Millionen). Das Haushaltsziel 2001 könnte demnach knapp erreicht werden. Die Finanzkommission unterstreicht die Notwendigkeit von Sparanstrengungen, die streng weiterverfolgt werden müssen, um so mehr als verschiedene Unsicherheiten die Erreichung des Haushaltsziels gefährden können; namentlich dürfte der Asylbereich die Ausgaben des Bundes schwer belasten.
99.037 Zweiter Subventionsbericht soll den Bund um 100 Mio. Franken entlasten
Das Parlament hatte 1997 den ersten Teil des Subventionsberichtes zur Kenntnis erhalten. Dieser umfasste die Prüfergebnisse von 159 Subventionsrubriken in den Bereichen Strassenverkehr, Bildung und Grundlagenforschung, Aussenbeziehungen und Landwirtschaft. Gegenstand des zweiten Berichtes sind 200 weitere Subventionen. Es handelt sich um die Beiträge an die internationalen Organisationen, an die öffentlichen Sozialversicherungen, die Ausgaben im Asylbereich, die Direktzahlungen der Landwirtschaft und Entwicklungshilfe. Für 85 der 200 überprüften Subventionen wird ein Handlungsbedarf geltend gemacht. Eine konsequente Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen könnten den Bundeshaushalt um rund 100 Millionen Franken entlasten. Die Kommission begrüsste die Beharrlichkeit, mit der das EFD bei den Subventionen permanent nach Entlastungsmöglichkeiten für die Bundeskasse sucht.
Schliesslich hat die Finanzkommission von den Richtlinien für die Tätigkeit der Neat-Aufsichtsdelegation und dem Schreiben der Finanzdelegation zur parlamentarischen Initiative betreffend der Anpassungen des GVG an die neue Bundesverfassung im Bereich der Finanzoberaufsicht zustimmend Kenntnis genommen.
Die Finanzkommission des Ständerates, tagte am 3./4. Mai 1999 unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Thomas Onken (SP/TG) und im Beisein von Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes in Bern.
Bern, 04.05.1999 Parlamentsdienste