Mit der Forderung, Schritte zu einer vollständigen Privatisierung der Schweizerischen Meteorologischen Zentralanstalt vorzusehen, hatte der Nationalrat das neue Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie (98.024) bekanntlich in der Herbstsession 1998 an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Ständerat hatte sich diesem Beschluss erfolgreich widersetzt und in der Frühjahrssession 1998 hat der Nationalrat als Erstrat dieses Gesetz verabschiedet.
Das neue Gesetz - es soll das aus dem Jahr 1901 stammende Bundesgesetz über die Schweizerische Meteorologische Zentralanstalt ablösen - sieht vor, dass die bisherigen Bundesaufgaben auf diesem Gebiet weiterhin durch ein Bundesamt wahrgenommen werden. Gleichzeitig werden aber die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung sowie die Gesetzesgrundlagen für die Privatisierung einzelner Dienstleistungen geschafften. - Die WBK nahm an ihrer heutigen Sitzung erneut zu dieser Vorlage Stellung und hat ihr in der vom Erstrat verabschiedeten Form einstimmig zugestimmt.
Einhellige Unterstützung gefunden hat auch der sog. Lehrstellenbeschluss II (LSB II), der von der nationalrätlichen Kommission in Form einer Kommissionsinitiative (99.400) vorgelegt und im März vom Nationalrat genehmigt worden war. Dieser Beschluss soll jenen aus dem Jahr 1997 ablösen, mit welchem unter dem Eindruck der alarmierenden Lage auf dem Lehrstellenmarkt 60 Millionen Franken für die quantitative Förderung des Lehrstellenangebotes gesprochen worden waren.
Vordergründig hat sich die Situation auf dem Lehrstellenmarkt heute entschärft. Bezüglich Branchen, Regionen und Qualifikationen bestehen aber zwischen Angebot und Nachfrage grosse Unterschiede. Der LBS II richtet sich deshalb vor allem auf die strukturellen Probleme des Lehrstellenmarktes aus und setzt primär qualitative Akkzente. Es fehlt an Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit schulischen und sozialen Schwierigkeiten; ebenso an Lehrstellen im sog. High-Tech-Bereich. Junge Frauen sollen motiviert werden, bei ihrer Berufswahl den Kreis der sog. "typischen Frauenberufe" zu sprengen und sich vermehrt in zukunftsträchtigen Bereichen wie Informatik und Elektronik ausbilden zu lassen. Das sind die drei Bereiche, für welche vor allem Förderungsmassnahmen vorgesehen sind. Der Gesamtkredit sieht dafür 100 Millionen Franken vor.
Dem LSB II kommt die Aufgabe zu, die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes zu überbrücken, dessen Entwurf vor wenigen Tagen in die Vernehmlassung geschickt worden ist. Der Antrag des Bundesrates, den LSB II auf drei Jahre zu befristen und den Kredit entsprechend um 25 Millionen Franken zu kürzen, ist in der WBK des Ständerates nicht aufgenommen worden. Der Entscheid, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, fiel einstimmig und ohne Enthaltungen.
Ferner hatte sich die Kommission mit einem Mosaikstein aus der Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen Schweiz - EU, nämlich mit dem Punkt drei des Dossiers "Freier Personenverkehr", der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals zu befassen. Im Vordergrund steht die Diplomanerkennung, verpflichtet doch das Personenverkehrsabkommen die Vertragsparteien, die nötigen Massnahmen zur gegenseitigen Diplomanerkennung zu treffen. Die Umsetzung macht deshalb die Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen für die eidgenössische Anerkennung der Fachtitel erforderlich, die bisher von den Berufsverbänden, vor allem von der FMH verliehen worden sind.
Diese Vorlage hat in der Kommission zahlreiche Fragen aufgeworfen. Die WBK hat verschiedene Retouchen vorgenommen, auf gewisse Änderungswünsche aber auch deshalb verzichtet, weil es sich bei dieser Revision des Freizügigkeitsgesetzes aus dem Jahre 1877 um eine zeitlich befristete Übergangsregelung handelt, die später in das neue Bundesgesetz über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen einfliessen soll; dessen Entwurf wird in den kommenden Monaten in die Vernehmlassung gehen.
Die Kommission tagte am 11. Mai 1999 unter dem Vorsitz von Ständerat Jacques Martin (FDP/VD) und im Beisein von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss in Bern.
Bern, 12.05.1999 Parlamentsdienste