Die Personenfreizügigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil im Gesamtpaket der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Der Nationalrat hat eine Spezialkommission einberufen, welche sich mit den notwendigen Gesetzesanpassungen, aber auch mit den politisch umstritteneren flankierenden Massnahmen zu befassen hat. Die Kommission hat sich während vier Sitzungstagen mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Sie hat nur geringfügige Korrekturen am bundesrätlichen Entwurf vorgenommen, welche in der Tendenz den Schutz der einheimischen Arbeitnehmer etwas stärker betonen.

Im Rahmen der notwendigen Gesetzesanpassungen sind bei diversen Bundesgesetzen, insbesondere im Bereich der verschiedenen Sozialversicherungszweige, kleinere Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Dabei geht es nicht um eine Harmonisierung mit europäischem Sozialversicherungsrecht, sondern um eine Koordination unterschiedlich konzipierter Versicherungssysteme. Die Kommission hat sich an die Linie des Bundesrates gehalten und hat nur unbedingt erforderliche Gesetzesanpassungen vorgenommen.

Im Bereich der Begleitmassnahmen - dem Entsendegesetz und den weiteren flankierenden Massnahmen - standen rund 50 Änderungsanträge zur Diskussion. Nach eingehender Erörterung der umstrittenen Fragen folgte die Kommission weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates. Wo sie in einzelnen Punkten davon abwich, ging es in der Tendenz um einen verbesserten Schutz der einheimischen Arbeitnehmer bzw. verstärkte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten im Fall von Missbräuchen.

Der Nationalrat ist Zweitrat beim Dossier Freizügigkeit im Personenverkehr. Die nationalrätliche Kommission wird daher voraussichtlich Ende August in Kenntnis der Beschlüsse des Ständerates ihre Anträge an den Nationalrat noch einmal überprüfen.

Die Kommission Personenfreizügigkeit tagte am 10. und 11. Mai, am 19. und am 27. Mai 1999 unter dem Präsidium von Nationalrat Samuel Schmid (SVP/BE) und in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

Bern, 28.05.1999    Parlamentsdienste