Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beabsichtigt die Rahmenbedingungen für Konzern-Koordinationszentralen zu verbessern, um Anreize für die Ansiedlung solcher Gesellschaften in der Schweiz (und damit auch Arbeitsplätze) zu schaffen. Für diese Art von Gesellschaften bestehen in vergleichbaren europäischen Ländern (insbesondere in der Steuerlast) bedeutend günstigere Bedingungen, so dass sich diese nicht in der Schweiz niederlassen. Mit einem Gegenentwurf zur parlament-arischen Initiative Hilfsgesellschaften (96.431) will die WAK die Schweizer Gesetzgebung an die europäischer Länder anpassen. Die provisorischen Vorschläge der WAK wurden dem Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen. Auch wird in den nächsten Monaten bei den Kantonen eine Vernehmlassung durchgeführt.

Am 10. Oktober 1997 hat der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Gros Jean-Michel (96.431) Folge gegeben. Durch gesetzliche Anpassungen soll die Schweiz als Standort für Hilfsgesellschaften attraktiver gemacht werden. Daraufhin wurde die WAK mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs beauftragt. Die von ihr eingesetzte Subkommission unter dem Präsidium von Nationalrat Cavadini Adriano stellte anhand einer Expertenanalyse der steuerlichen Rahmenbedingungen in vergleichbaren europäischen Ländern fest, dass bei den mit den Hilfsgesellschaften verwandten Konzern-Koordinations-zentralen (auch Management- und Business-Support-Gesellschaften genannt) die Rahmen-bedingungen verbessert werden müssen. Solche Gesellschaften lassen sich heute nicht in der Schweiz nieder, da andere Länder einen attraktiveren Standort anbieten. Die Schaffung dieser Koordinationszentralen entspricht aber einem neuen Trend bei global tätigen Firmen. Als Dienstleistungszentren für international tätige Konzerne übernehmen sie Führungsaufgaben in Bereichen wie Marketing, Controlling, Rechtsberatung oder Planung.

Anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Mai 1999 ist die WAK mit 16 : 5 Stimmen auf den von der Subkommission ausgearbeiteten Entwurf eingetreten. Sie hat aber die Detailberatung noch nicht abgeschlossen. Auch hat sie ihren Bericht noch nicht definitiv verabschiedet. Zur Zeit stehen für die WAK zwei Varianten im Vordergrund. Die erste sieht vor, dass der Anteil des Gewinns der Koordinationszentralen, der durch ihre Führungskräfte im Ausland erzielt wird, nicht mehr besteuert wird. Um nachhaltig die Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplatzes Schweiz für diese Gesellschaften zu verbessern, soll auch bei der Besteuerung der aus- und inländischen Führungskräfte der Anteil (in der Regel um die 20 Prozent) des Einkommens nicht besteuert werden, der durch deren Erwerbstätigkeit im Ausland erzielt wird. Als zweite Variante soll eine neue Lösung bloss bei der Besteuerung der Führungskräfte gefunden werden. Aufgrund der beträchtlichen Berufskosten dieser Personen soll ein höherer Pauschalabzug ermöglicht werden. Eine Mehrheit der WAK befürwortet momentan die erste Variante. Bei beiden Varianten ist vorgesehen, die steuerlichen Anreize an zahlreiche Bedingungen zu knüpfen, um die Steuererleichterungen sehr gezielt einzusetzen. Die geringen für den Bund anfallenden Steuerausfälle sollten durch die Einnahmen der neu angesiedelten Gesellschaften klar aufgewogen werden.

Die WAK hat den provisorischen Bericht und die beiden Varianten an den Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen und ihn zudem gebeten, eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchführen zu lassen. In Kenntnis dieser Antworten wird die WAK nochmals über ihre Anträge beraten. Sollten die Stellungnahmen bis anfangs August vorliegen, wird die WAK ihren Bericht an ihrer Sitzung vom 23.-25. August 1999 definitiv zuhanden des Nationalrates verabschieden.

Diese Pressemitteilung präzisiert in wesentlichen Punkten die in der Sonntagspresse wiedergegebenen Angaben.

Bern, 14.06.1999    Parlamentsdienste