Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates befasste sich als erstes mit dem Entwurf für einen Allgemeiner Teil Sozialversicherungsrecht (ATSG) (85.227 s Pa.Iv. Meier Josi), den der Nationalrat in der Sommersession verabschiedet hat. Der so genannte "ATSG light" enthält im Prinzip keine materiellen Änderungen des Sozialversicherungsrechts, definiert aber die seitens der Praxis seit langem erwünschte einheitliche Definition von Grundsätzen, Begriffen und Instituten des Sozialversicherungsrechts und vereinheitlicht das Sozialversicherungsverfahren sowie die Rechtspflege. Es ist voraussehbar, dass die Anpassung der Gesetze und Verordnungen im Sozialversicherungsrecht eine beträchtliche Zusatzbelastung bringen wird, sowohl für die Bundesverwaltung als auch für die Durchführungsorgane. Man darf jedoch davon ausgehen, dass die Vereinheitlichung des Verfahrens und der Rechtspflege nach einer Übergangsphase auf allen Stufen eine
Entlastung bringen wird. Nach einer eingehenden Grundsatzdiskussion hat die Kommission die Detailberatung aufgenommen mit der Absicht, die Vorlage möglichst bald vorzulegen.
Im weiteren befasste sich die Kommission mit der Differenzbereinigung zur 1. Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (98.058 s). In einer ersten Differenz hat die Kommission zugestimmt: Im Anschluss an das Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) vom 12. März 1999 zum Fall Visana hatte der Nationalrat eine Bestimmung eingeführt, wonach ein Versicherer, der sich aus Teilen seines bisherigen Tätigkeitsgebiet zurückzieht, einen Teil seiner Reserven abgeben muss (Art. 13 Abs. 4/5). Nicht zugestimmt hat die Kommission der im Nationalrat mit knappem Mehr beschlossenen Einführung des Prinzips des Tiers payant (Art. 42 Abs. 1). Hier hat sie mit 10 zu 2 Stimmen einem Antrag auf Festhalten zugestimmt. In der Krankenversicherung soll weiterhin das Prinzip vorherrschen, dass Leistungserbringer und Versicherer Verträge aushandeln. So ist die vertragliche Übernahme des Delcredere-Risikos - das Prinzip des Tiers payant kann
jederzeit vereinbart werden - ein Angebot, dass die Versicherer den Leistungserbringern machen können, um günstigere Tarife auszuhandeln. Auch bei Artikel 42 Absatz 4, Weitergabe der Diagnose, ist die Kommission nicht gefolgt: der vom Nationalrat eingeführte regelmässige Anspruch des Versicherers auf eine genaue Diagnose könnte zu einer Informationsflut führen, die aus Datenschutzgründen bedenklich wäre. Mit 12 zu 1 Stimmen hat die Kommission zwei Anträgen auf Festhalten zugestimmt. Sie wird die Differenzbereinigung am 6. September 1999 zu Ende führen.
Schliesslich befasste sich die Kommission mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Revision der freiwilligen Versicherung) (99.038), die eine Einschränkung der freiwilligen Versicherung für Auslandschweizer vorsieht. Seit ihrer Schaffung 1948 leidet die freiwillige Versicherung unter einem chronischen Defizit. Eine Einschränkung des Versichertenkreises ist auch im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU notwendig, um zu verhindern, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger der EU der schweizerischen AHV/IV anschliessen könnten. Die Kommission hat zunächst eine Delegation von Auslandschweizern angehört, die eingehend auf die Nachteile des Revisionsentwurfs hinwiesen - insbesondere Erschwerung der Mobilität und Diskriminierung von nichterwerbstätigen Ehefrauen. Nach eingehender Diskussion hat sie beschlossen, die Stellungnahme eines neutralen Experten einzuholen zur
Frage, wie weit die Verpflichtung der Schweiz zur Aufnahme von Ausländern in die freiwillige AHV nach der Unterzeichnung des Abkommens über den freien Personenverkehr geht. Sie wird ihren Eintretensentscheid an der Sitzung vom 18./19. Oktober fällen.
Die Kommission tagte am 16./17. August 1999 unter dem Vorsitz von Anton Cottier (CVP/FR) unter teilweiser Anwesenheit von Frau Bundespräsidentin Ruth Dreifuss in Freiburg. Als Vertreter der Auslandschweizer nahmen teil: Robert Engeler, Präsident des Collegamento Svizzero in Italien, Rudolf Wyder, Direktor des Auslandschweizer-Sekretariats sowie Alessia Radaelli, Juristin beim Auslandschweizer-Sekretariat.
Bern, 18.08.1999 Parlamentsdienste