Seit 1997 ringen National- und Ständerat um das Ausmass der zu beschliessenden Steuererleichterungen, um die Gründung von Unternehmen durch einen erleichterten Zugang zu Risikokapital zu fördern. Die Differenzen im Bundesbeschluss (97.0400) könnten in der Herbstsession ausgeräumt werden, da die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) dem Ständerat neue Vorschläge unterbreitet. Die WAK beantragt zudem Überweisung der Motion des Nationalrates "Verlagerung von Bundessteuern auf die Mehrwertsteuer" (98.3330).

Der Entwurf des Bundesbeschlusses über das Risikokapital geht auf eine parlamentarische Initiative der WAK des Nationalrates zurück. Durch Steuererleichterungen, die Risikokapitalgesellschaften (RKG) und privaten Investoren gewährt werden sollen, erhoffte sich die WAK (und später der Nationalrat) entscheidende Impulse um die Gründung von Unternehmen zu fördern. Der Ständerat stimmte der Stossrichtung bei den Massnahmen für die RKG einhellig zu, konnte sich aber mit den steuerlichen Erleichterungen für private Investoren nicht anfreunden, da nach seiner Meinung in der Schweiz bereits genügend Kapital für junge Unternehmen bereit steht. Da es in unserem Land an der professionellen Unterstützung von neu gegründeten Unternehmen fehlt und diese Aufgabe von den noch wenigen RKG übernommen wird, hiess der Ständerat Massnahmen zugunsten von RKG gut.

Die WAK beantragt nun in ihrer Mehrheit dem Ständerat, an seinen Beschlüssen festzuhalten. Gleichzeitig beschloss die Kommission aber in Form einer Motion und eines Postulats ein ganzes Paket von Massnahmen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, den eidgenössischen Räten innert Jahresfrist eine Botschaft zur Förderung von Unternehmensgründungen zu unterbreiten. Im wesentlichen werden in verbindlicher Form neue Regelungen bei der Optionsbesteuerung, eine Reduktion des Nennwerts der Aktien und die Einführung einer neuen Rechtsform der Limited Partnership gefordert. Im Postulat wird der Bundesrat gebeten, das Nötige zu unternehmen, um business angels steuerlich zu fördern, die Gründung von Unternehmen zu erleichtern (u.a. Eintrag ins Handelsregister via Internet) sowie die Bestimmungen für Pensionskassen bei der Anlage von Geldern in Risikokapitalgesellschaft zu lockern. Der Ständerat wird sich bereits am 21. September 1999 zu diesen Massnahmen äussern.

Den vom Nationalrat gewollten steuerlichen Erleichterungen für private Investitionen in neue Unternehmen steht somit ein umfassendes Gegenkonzept gegenüber.

Seit 1995 strebt die WAK eine Verlagerung von Bundessteuern auf die Mehrwertsteuer an. Der Ständerat trat seinerzeit auf ihre parlamentarische Initiative (95.423) ein, wollte aber dem Bundesrat Zeit für eigene Abklärungen lassen. Diese pa.Iv. wird voraussichtlich in der Herbstsession abgeschrieben werden. Die Motion des Nationalrates (98.3330, Schmid Samuel) beauftragt den Bundesrat, eine Vorlage zur Verlagerung von maximal 20 Prozent der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer auszuarbeiten. Die WAK stimmt der Motion zu, da sie die in der Motion enthaltenen Vorgaben für richtig erachtet. Mit dieser Reform soll nämlich die Belastung der Ehepaare endlich gegenüber den Konkubinatspaaren ausgeglichen werden und die Soziallasten sollen in der Steuergesetzgebung eine höhere Berücksichtigung finden. Die WAK legt Wert darauf, dass die Progression vor allem zugunsten des Mittelstandes (und nicht der Spitzenverdienenden) geglättet wird.

Die WAK tagte am 9. September 1999 unter dem Präsidium von Ständerat Brändli (SVP/GR) in Bern.

Bern, 10.09.1999    Parlamentsdienste: