Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diskutierte die Aufhebung der Lex Koller und der damit einhergehenden flankierenden Massnahmen. Die Meinungen über die möglichen Lösungen gehen auseinander. Ferner hat sie sich einstimmig gegen die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Waber ausgesprochen.

Die Kommission hat beschlossen, in einem Mitbericht zuhanden der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) Stellung zu nehmen zur Aufhebung der Lex Koller (07.052 Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung) und zu den flankierenden Massnahmen im Raumplanungsbereich 07.062 RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung). Die Meinungen gehen innerhalb der Kommission stark auseinander. Die Gegner einer Aufhebung der Lex Koller verlangen Massnahmen zur Eindämmung der Spekulation. Andere Kommissionsmitglieder sind nicht grundsätzlich gegen die Aufhebung dieses Gesetzes, sind aber der Meinung, dass die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen zu wenig weit gehen. Wieder andere unterstützen die Anträge des Bundesrates. Nach lebhafter Diskussion nahm die Kommission drei verschiedene Anträge an, welche sie der UREK-N unterbreiten wird. Mit 10 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt sie zum einen, mit dem Beschluss zur Aufhebung der Lex Koller zuzuwarten, bis der Entscheid über die Revision des Raumplanungsgesetzes vorliegt (RPG; flankierende Massnahmen), und zum andern, die Vorlage zur RPG-Revision an den Bundesrat zurückzuweisen mit der Auflage, eine Totalrevision dieses Gesetzes vorzulegen. Mit 11 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen beantragt die Kommission, die beiden Vorlagen an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche einerseits einen besseren Schutz der Mieterinnen und Mieter insbesondere vor Kündigungen zwecks teurerer Wiedervermietung, andererseits einen vermehrten raumplanerischen Schutz vor einer Ausweitung der Bauzonen und der Zunahme von Zweitwohnungen gewährleisten. Schliesslich stimmte die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen einem Antrag zu, die beiden Vorlagen an den Bundesrat zurückzuweisen mit der Auflage, wirksame Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass der Schweizer Boden zum Spekulationsobjekt wird, indem u.a. der Grundstückerwerb an eine Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz geknüpft wird.

Die Kommission sprach sich einstimmig gegen die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von NationalratChristian Waber (07.085) aus. Als Mitglied des Komitees der Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten" sprach Nationalrat Waber in einem Interview in der Zeitschrift FACTS (2007/20 S. 26f) von den Gefahren, die der Islam in seinen Augen darstellt. Die Kommission ist der Auffassung, dass Aussagen zu einem solchen Thema, die im Zusammenhang mit einer Unterschriftensammlung für eine eidgenössische Volksinitiative gemacht werden, zur Tätigkeit eines Bundesparlamentariers gehören und dass es in einem solchen Falle möglich sein muss, seine Meinung frei zu äussern, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Anita Thanei (06.439 Nebenkosten im Mietrecht) keine Folge zu geben. Die Initiantin möchte das Obligationenrecht dahingehend ändern, dass (a) der Vermieter die Nebenkostenabrechnung mindestens einmal jährlich vorlegen muss und (b) abgesehen von Ausnahmen (nachgewiesene Teuerung oder höherer Verbrauch) die Nachforderungen 20 Prozent der Akontobeiträge nicht überschreiten dürfen, und (c) für den Anspruch des Vermieters eine Verwirkungsfrist von einem Jahr vorzusehen ist. Die Kommission ist der Meinung, dass die geltende Regelung ausreicht und dass das Prinzip der Bezahlung der effektiven Kosten uneingeschränkt weitergelten soll. Aus dem gleichen Grund ersuchte die Kommission den Bundesrat, in der geplanten Revision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG; SR 221.213.11) keine Bestimmung über die Akontozahlung von Nebenkosten aufzunehmen.

Die Kommission nahm ferner die Detailberatung über die Vorlage zum Bundesgesetz über polizeiliche Informationssysteme des Bundes auf (06.046), nachdem sie an ihrer Sitzung vom 25./26. Januar 2007 den Eintretensentscheid gefasst hatte. Sie wird nach ihrer nächsten Sitzung über dieses Geschäft informieren. Sie beantragt einstimmig, einem Vertrag mit der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen (07.021) zu genehmigen. Schliesslich führte sie die Beratungen über die Zivilprozessordnung (06.062) weiter.

Die Kommission hat die Änderung des Strafgesetzbuchs zur Umsetzung von Artikel 123a der Bundesverfassung über die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter (05.081) in der Fassung des Ständerates gutgeheissen. Darüber wurde in einer Medienkonferenz am 25. Oktober 2007 berichtet.

Die Kommission hat am 25. und 26. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (Grüne, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, 26.10.2007    Parlamentsdienste