Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat sich bei der Beratung der Differenzen zur Revision der Militärgesetzgebung in einigen Punkten dem Nationalrat angeschlossen, hält aber am Entscheid des Ständerates fest, obligatorische Ausbildungsdienste im Ausland zu ermöglichen. Zudem hielt die Kommission eine erste Aussprache mit dem neuen Chef VBS ab und beauftragte diesen insbesondere, in einem konzisen Bericht aufzuzeigen, welche Mängel in Armee und Departement festgestellt wurden und wie sowie in welcher Sequenz diese behoben werden sollen.

In einer ersten Aussprache mit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) legte der neue Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Ueli Maurer, die Schwerpunkte dar, welche bei der Führung von Departement und Armee in absehbarer Zeit im Vordergrund stehen werden. Grösste Bedeutung kommt dabei in den Augen der SiK-S der Ausarbeitung eines neuen sicherheitspolitischen Berichts zu, dessen erster Entwurf derzeit im VBS erarbeitet und voraussichtlich noch vor Ende Jahr durch den Bundesrat verabschiedet wird. Bei der Frage der Entwicklung der Armee verlangt die Kommission vom VBS einen Bericht, welcher die in Armee und Departement festgestellten Mängel (zu deren Behebung teilweise noch unter der alten Departementsführung bereits umfangreiche Massnahmen eingeleitet worden sind) auflistet und deren Behebung in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht analysiert. Mittelfristig wünscht die Kommission, dass diese Berichterstattung institutionalisiert werden kann (zum Beispiel im Rahmen des so genannten Controllingberichts, basierend auf Artikel 149b des Militärgesetzes).

Bei der Bereinigung der Differenzen in der Revision des Militärgesetzes (08.027 n, Vorlage 1) ist die SiK-S in einigen Punkten dem Nationalrat entgegengekommen, so insbesondere bei der Regelung von Einsätzen in der Friedensförderung (Artikel 66b: vorgängige Genehmigung von Einsätzen ab drei Monaten). Dagegen möchte die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen am Entscheid des Ständerates festhalten, dass Ausbildungsdienste ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt werden können, wenn das Ausbildungsziel im Inland nicht erreicht werden kann (Artikel 41, Absatz 3). Die Kommission fällte diesen Entscheid im Wissen, dass die entsprechende Regelung nur selten zur Anwendung kommen wird, sie erachtet diese Möglichkeit für einzelne Truppengattungen (zum Beispiel Panzertruppen) jedoch als unverzichtbar, da Übungsgelände in ausreichender Ausdehnung in der Schweiz gar nicht existieren. Einstimmig hielt die Kommission auch am Beschluss ihres Rates fest, dass bei brisanten Einsätzen im Ausland der Bundesrat vorgängig die Präsidentinnen und Präsidenten der SiKs und APKs (und nicht die entsprechenden Gesamtkommissionen wie vom Nationalrat beschlossen bzw. die GPDel wie vom Bundesrat vorgeschlagen) konsultieren muss. Nach der Beratung im Ständerat geht die Vorlage dann zurück in den Erstrat für eine letzte Differenzbereinigungsrunde. Die Kommission hat zudem eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, welche subsidiäre Dauereinsätze der Armee verhindern wollte (05.3833 Mo. Bugnon André: Entlastung der Milizarmee von subsidiären Dauereinsätzen): Die SiK-S kam zum Schluss, dass dieses Anliegen bereits wiederholt und zuletzt im Rahmen der Militärgesetzrevision diskutiert und dort von beiden Räten verworfen wurde.

Im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens beantragt die SiK-S der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S), auf die Revisionsvorlage zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II, 07.057) einzutreten und die auch in der öffentlichen Diskussion hart umstrittenen Punkte in der Detailberatung zu klären, die Vorlage also auch nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Das revidierte Gesetz soll dem Bund besondere Mittel der Informationsbeschaffung ermöglichen, um auf das veränderte Bedrohungsbild – insbesondere bezüglich Terrorismus – reagieren zu können. Der Nationalrat hatte in der Wintersession beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die SiK-S diskutierte zudem ausführlich das Thema Ordonnanzwaffen, wobei die Kommissionsmehrheit zum Schluss kam, dass an der Abgabe der Waffen an die Wehrmänner grundsätzlich festgehalten werden soll, dass aber durchaus Optimierungsmöglichkeiten bestehen, zum Beispiel in dem Sinne, dass die Hinterlegungsmöglichkeiten für die persönliche Waffe erweitert werden. Nachdem das Parlament 2007 einerseits beschlossen hatte, an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe festzuhalten, andererseits aber die Heimabgabe des Gros’ der Taschenmunition zu unterbinden, hatte die Kommission auch nach dem tragischen Todesfall einer 16-jährigen Frau in Höngg am 23. November 2007 vorerst auf eine weitere Diskussion der Thematik verzichtet, da der Chef VBS zu diesem Zeitpunkt einen durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe bis Ende 2008 zu erstellenden Grundlagenbericht angekündigt hatte. Dieser Bericht liegt nun seit 20. November 2008 vor und diente der Kommission als Diskussionsgrundlage. Der Bericht analysiert insbesondere den Umgang mit Armeewaffen und legt die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte der Problematik dar. Konkret zu entscheiden hatte die SiK-S nur betreffend einer Petition (07.2021. Aufbewahrung der Armeewaffen im Zeughaus. Für eine Einschränkung des Erwerbs von Waffen), welcher sie mit 9 zu 2 Stimmen keine Folge gegeben hat.

Im Nachgang zur Behandlung des Berichtes des Bundesrates vom 10. September 2008 über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz (08.065 s) hat die SiK-S Kenntnis von einem Zusatzbericht des EDA genommen, welcher die entsprechenden Aktivitäten der Schweiz in den verschiedensten Bereichen – zivil und militärisch – aufzeigt. Die Kommission ist der Ansicht, dass ein grundlegender Bericht des Bundesrates erforderlich ist, welcher einen Überblick über die künftige Friedensförderungsstrategie des Bundesrates (sowohl zivil als auch militärisch) vermittelt und gleichzeitig über die künftige Ausrichtung der Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik Auskunft gibt. Ebenso soll geprüft werden, ob es zweckmässig sein könnte, alle diese Massnahmen in einem einzigen Mehrjahres-Rahmenkredit zusammenzufassen. Die Kommission hat in diesem Sinne ein Kommissionspostulat eingereicht (09.3003 s).

Zudem sprach sich die SiK-S mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, einer parlamentarischen Initiative des vormaligen jurassischen CVP-Nationalrates Pierre Kohler (05.400 n) keine Folge zu geben. Die Initiative fordert, dass die eidgenössischen Räte so rasch als möglich die Pflicht für Privatpersonen aufheben, entweder Schutzräume zu erstellen oder entsprechende Ersatzbeiträge zu bezahlen. Die Behandlung dieser Initiative war durch die SiK-S vor Jahresfrist sistiert worden, weil die Kommission damit gerechnet hatte, dass der Bundesrat bis zum 1. Quartal 2009 eine Gesetzesrevision vorlegen würde, welche sich am Bericht des Bundesrates vom 7. März 2008 orientiert. Dieser Bericht stellte verschiedene Varianten für die künftige Handhabung der Schutzraumpflicht und des Schutzbautensystems dar und skizzierte das weitere vom Bundesrat ins Auge gefasste Vorgehen (Werterhaltung des vorhandenen Systems, Neubauten nur noch bei Bestandeslücken sowie finanzielle Entlastung für private Hauseigentümer), welches die Kommission im Grundsatz begrüsste. Die entsprechende Gesetzesrevision wird nun voraussichtlich noch im laufenden Jahr durch den Bundesrat verabschiedet werden, so dass die Kommissionsmehrheit für das Parlament keinen Bedarf sieht, selbst gesetzgeberisch aktiv zu werden.

In einer Aussprache mit der Vize-Präsidentin der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der St. Galler Regierungsrätin Katrin Keller-Sutter, nahm die Kommission zudem Kenntnis vom Stand der Arbeiten der Arbeitsplattform VBS/KKJPD. Die Kommission gelangte zum Schluss, dass die Plattform gute Arbeit leistet und eine pragmatische Lösung für Probleme der inneren Sicherheit bieten kann, so insbesondere für die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.

Die Kommission hat am 19. und 20. Januar 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP, AR) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des EDA, sowie von Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, in Bern getagt.

Bern, 20. Januar 2009 Parlamentsdienste