Mit seiner Botschaft zum Geschäft 25.065 will der Bundesrat die Rechtsgrundlagen für ein neues Kostenmietmodell und die damit verbundene Mietzinskontrolle schaffen. Die Kommission war bereits im vergangenen Oktober auf die Vorlage eingetreten, hatte aber grossen Klärungsbedarf, insbesondere was die Ausgestaltung des Kostenmietmodells angeht. Sie beauftragte die Verwaltung deshalb nach der Anhörung der Hauptbetroffenen im Februar (vgl. Medienmitteilung vom 10. Februar 2026) damit, zumindest die Eckwerte des künftigen Modells bereits in den Gesetzesentwurf aufzunehmen und nicht alle Details erst in der Verordnung zu regeln. Der nun vorgelegten neuen Formulierung von Artikel 38a stimmte die Kommission einstimmig zu. Somit soll das Gesetz neu konkret festhalten, welche Elemente für eine vereinfachte Ermittlung der tatsächlichen Kosten massgebend sind (Finanzierungskosten, Baurechtszinsen, Abschreibungen, Betriebskosten) und was in der Verordnung geklärt wird (Berechnung der Abschreibungen, Modalitäten zur Mietzinsanpassung, Betriebskostenpauschale). Im Übrigen folgt die Kommission überall dem Entwurf des Bundesrates. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Nationalrat.
Anhörungen zur Reform der Wettbewerbsbehörden
Mit der Botschaft zur Reform der Wettbewerbsbehörden (26.049) unterbreitet der Bundesrat dem Parlament institutionelle und verfahrensrechtliche Anpassungen, welche die Anwendung des Kartellrechts verbessern und die Verfahren optimieren sollen. Als Einstieg in die Beratung dieser Vorlage führte die Kommission Anhörungen durch mit Vertretungen der Wettbewerbskommission und ihres Sekretariats, der Fédération romande des consommateurs, des Gewerbeverbands, des Gewerkschaftsbunds sowie des Bauernverbands. Ergänzt wurden diese Stellungnahmen durch Stimmen aus der Wissenschaft mit Prof. Andreas Stöckli als Vertreter der vom WBF eingesetzten Expertenkommission zur Reform der Wettbewerbsbehörden, sowie mit Prof. Vincent Martenet und Prof. Damiano Canapa. Die WAK-N plant, die Eintretensdebatte auf die Vorlage an ihrer Sitzung vom August durchzuführen.
Festhalten an zusätzlichen Sonntagsverkäufen
Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission, die Standesinitiative 23.325 des Kantons Zürich nicht abzuschreiben – entgegen dem Beschluss des Ständerates, der in der Sommersession auf einen Entwurf der WAK-S zur Umsetzung der Initiative nicht eingetreten war. Mit der Initiative soll den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden, die Sonntagsarbeit im Detailhandel neu an bis zu zwölf statt vier Tagen im Jahr zu erlauben. Die Kommission ist der Ansicht, dass ein gesellschaftliches Bedürfnis besteht, auch sonntags einkaufen zu können. Mit einer massvollen Lockerung würde es die Initiative dem Detailhandel erlauben, darauf zu reagieren und auch weiterhin einen Beitrag zu attraktiven Innenstädten zu leisten. Dabei betont die Kommission, dass die Kantone in einem demokratischen Prozess entscheiden können, ob sie von dieser erweiterten Möglichkeit Gebrauch machen oder ob sie darauf verzichten. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die angestrebte Gesetzesänderung keinen wirtschaftlichen Mehrwert mit sich bringen würde. Schon heute sei es dem Detailhandel beispielsweise in Tourismusregionen oder an Verkehrsknotenpunkten möglich, sonntags zu öffnen. Zusätzliche Sonntagsverkäufe entsprächen weder einem Bedürfnis eines überwiegenden Teils des Gewerbes noch seien sie im Interesse der Arbeitnehmenden. Aus Sicht der Minderheit wäre die Initiative in einer Volksabstimmung daher nicht mehrheitsfähig, und sie beantragt deren Abschreibung.
Preisbeobachtung in der Lebensmittelkette: Umsetzung in der AP30+
Die Kommission hat das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 22.477 (« Für eine wirksame Preisbeobachtung in der Lebensmittelkette») beraten und entschieden, diese im Rahmen der AP30+ umzusetzen. Sie hat mit jeweils 18 zu 5 bzw. 17 zu 6 Stimmen mehrere Anträge angenommen, die als Anträge der Kommission in die Vorlage des Bundesrates aufgenommen und mit in die Vernehmlassung geschickt werden sollen. Die Kommission fordert unter anderem die Berücksichtigung der Marktsituation und der Produktionskosten bei der Festlegung der Richtpreise, ein Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter den Gestehungskosten sowie die Publikation von Daten zur Einhaltung der Richtpreise.
Evaluation der Aufsichtsstruktur und -praxis im Finanzmarkt
Einstimmig beschloss die Kommission, den Bundesrat mittels eines Postulats (26.4048) zu beauftragen, bei der ohnehin laufenden Überprüfung der Finanzmarktregulierung auch die aktuellen Regelungen im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter sowie die Aufsicht über Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und weitere Finanzintermediäre zu berücksichtigen. Der Bundesrat soll die Effizienz, Verhältnismässigkeit, Transparenz und Kostenfolgen der bestehenden Aufsichtsmodelle untersuchen und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen.
Weitere Geschäfte
Um sich nach der Publikation einer HSG-Studie, welche den Ausstieg aus der OECD-Mindeststeuer befürwortet, ein umfassendes Bild der Handlungsoptionen der Schweiz in diesem Zusammenhang machen zu können, hörte die Kommission neben dem Studienautor, Prof. Peter Hongler, auch Prof. Robert Danon sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen an.
Die Kommission hat schliesslich über die Motion Wicki 25.4638 beraten und diese einstimmig angenommen. Sie unterstützt das Anliegen der Motion, die Beschaffungsschwellenwerte regelmässig zu überprüfen und anzupassen.
Die Kommission hat am 22./23. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Samuel Bendahan (PS/VD) in Bern getagt.