Die von der PUK/PKB bei der Eidg. Versicherungskasse (EVK) festgestellten Vorkommnisse sowie mehrere parlamentarische Vorstösse führten bei den Finanzkommissionen und bei der Finanzdelegation zur Forderung nach mehr Autonomie für die EFK. Aus diesem Grund legte der Bundesrat die Botschaft (98.041n) über die Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) vom 28. Juni 1967 vor.
Der Entwurf sieht u.a. vor, dass
- die Wahl der Direktorin oder des Direktors der EFK von der Bundesversammlung bestätigt wird;
- die EFK in der Ausübung ihrer Kontrollen unabhängig ist und ihr Revisionsprogramm frei festlegt;
- das Budget und die Stellenanträge der EFK dem Parlament via die Finanzdelegation ohne Veränderungen zugeleitet werden;
- die EFK die Revisionsberichte selektiv veröffentlichen kann.
In der letzten Wintersession hat der Nationalrat auf Antrag seiner Finanzkommission der Vorlage des Bundesrates unter Vornahme einiger änderungen schliesslich mit 130 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Die Finanzkommission des Ständerates ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Wie der Nationalrat verwarf auch die Finanzkommission des Ständerates einen weitergehenden Antrag, wonach die Direktorin oder der Direktor der EFK auf Antrag des Bundesrates durch die Bundesversammlung gewählt wird. Stattdessen sprach sich die Finanzkommission des Ständerates im Einklang mit dem Erstrat für eine Wahl durch den Bundesrat aus, wobei diese Wahl der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf. Im Unterschied zum Nationalrat lehnte die Finanzkommission des Ständerates hingegen eine Beschränkung der Wiederwahlmöglichkeit der Direktorin oder des Direktors der EFK ab. Im Erstrat war die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Finanzaufsicht der EFK auf Unternehmungen, an deren Stamm- oder Aktienkapital der Bund mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, umstritten (Art. 8 Abs. 1 Bst. e). Die Finanzkommission des Ständerates ergänzte diese Bestimmung in der Weise, dass die EFK ihre Prüfungen bei solchen Unternehmungen in Absprache mit deren Verwaltungsrat durchführt (Art. 8 Abs. 1bis). Der so bereinigten Vorlage stimmte die Finanzkommission des Ständerates in der Schlussabstimmung einstimmig zu.
Rechnungsergebnis 1998 besser als erwartet
Die Finanzkommission des Ständerates wurde vom Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, über die ersten Ergebnisse der Rechnung 1998 informiert.
Während das Budget noch von einem Defizit von 7,6 Milliarden Franken ausgegangen ist, erlaubt eine erste Zahlenübersicht, für 1998 von einer ausgeglichenen Rechnung auszugehen.
Mehrere Faktoren haben zu diesem Ergebnis beigetragen.
Die Ausgaben fielen um 860 Millionen Franken tiefer aus als erwartet, während die Einnahmen wesentlich höher lagen, namentlich diejenigen aus der Verrechnungssteuer (+ 1'800 Mio.), aus der Stempelsteuer (+ 850 Mio.) und aus der direkten Bundessteuer (+ 836 Mio.). Schliesslich hat der Börsengang der Swisscom zu einem Erlös von 2,7 Milliarden Franken geführt.
Trotzdem besteht für übertriebenen Optimismus kein Anlass. Zum einen wurden einige dieser Verbesserungen bereits im Budget 1999 berücksichtigt, wie die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer und der Stempelsteuer. Zum andern sind die Mehreinnahmen aus der Verrechnungssteuer auf die aussergewöhnlich hohen Eingänge im Dezember 1998 zurückzuführen, welche zu einer Erhöhung der Einnahmen um 1'800 Millionen Franken geführt haben. Diese erhöhten Einnahmen werden jedoch durch Rückzahlungen im Jahr 1999 erheblich reduziert.
Obwohl die Rechnung 1998 somit besser ausfällt als erwartet, bleibt das Budget 1999 defizitär und der Finanzplan 2000 - 2001 vollumfänglich gültig.
Subventionsbericht
Die Finanzkommission des Ständerates liess sich über die Umsetzung der im ersten Subventionsbericht enthaltenen Empfehlungen, über den diesbezüglichen Controlling-Bericht sowie über den Fortgang der Arbeiten zum zweiten Subventionsbericht informieren. Der Ständerat wird den zweiten Subventionsbericht in der Sommersession 1999 beraten.
Die Finanzkommission des Ständerates tagte am 8. Februar 1999 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Thomas Onken (SP/TG), und in Anwesenheit des Vorstehers des Eidg. Finanzdepartementes, Herrn Bundesrat Kaspar Villiger.
Bern, 09.02.1999 Parlamentsdienste