Die Kommission hat den Abkommen mit Frankreich und Italien betreffend Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Polizei und des Zolls, Rückübernahme und Rechtshilfe zugestimmt, um die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration zu verstärken.

Der Abschluss der fünf bilateralen Abkommen mit Frankreich und Italien verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern zu verbessern und damit zu verhindern, dass die Schweiz zu einer Drehscheibe für die illegale Migration und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wird. Als Nichtmitglied der EU und des Schengener Uebereinkommens, das über vereinheitlichte Visa-und Asylbestimmungen, sowie über vernetzte Polizeikräfte und zentralisierte Informationssysteme verfügt, ist die Schweiz in diesem Bereich zunehmend isoliert.

Nachdem die Kommission Vertreter der Kantone und der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie Rechtshilfeexperten anhört hatte, stimmte sie mit 11 gegen 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Bundesbeschluss zu, der den Bundesrat ermächtigt, die 5 Abkommen mit Frankreich und Italien zu ratifizieren (Abkommen mit Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen, Abkommen mit Italien über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, Abkommen mit Frankreich und Italien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, Vertrag mit Italien über die Rechtshilfe in Strafsachen).

Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf das Abkommen mit Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen, da sie der Auffassung ist, dass insbesondere die Frage der grenzüberschreitenden Observation und Nacheile noch eingehend geprüft werden soll.

Eine weitere Minderheit beantragt, das Abkommen mit Italien über die Rückübernahme und den Vertrag mit Italien über die Rechtshilfe in Strafsachen an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, insbesondere die Frage der Rechtshilfe im Fiskalbereich zu klären.

Gesetzliche Grundlagen für Personenregister

Die Kommission hat die Vorberatungen betreffend die Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister (97.070 s) abgeschlossen. Sie hat die im Entwurf vorgesehenen Zugriffe auf die Personenregister in verschiedenen Punkten eingeschränkt, um einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen sicherzustellen.

Bei der Vorberatung betreffend die Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister hat bestimmte Zugriffe auf die Personenregister eingeschränkt, um einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen sicherzustellen. Im übrigen hat sie dem Entwurf des Bundesrates mit den vom Ständerat beschlossenen Änderungen zugestimmt. Die Kommission hat sodann die Teilvorlagen 1 (Personendossierverwaltung im Bundesamt für Polizeiwesen), 2 (Automatisierung des Strafregisters) und 4 (Register über Fahrzeuge und Fahrzeughalter und Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer) einstimmig verabschiedet. Die Kommission hat ferner beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, die Teilvorlage 3 (Personendatenverarbeitung durch die kriminalpolizeilichen Zentralstellen im Bundesamt für Polizeiwesen) an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, ein Gesamtkonzept (inklusive Organisation und Sicherstellung der Datenschutzanliegen) für die Zusammenlegung der Datensammlungen der Zentralstellendienste auszuarbeiten.

Ferner hat die Kommission die parlamentarische Initiative Baumberger SchKG. Betreibung von UVG-Prämienforderungen (98.411) vorberaten. Sie beschloss mit 16 gegen 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben. Diese verlangt, dass das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durch einen neuen Absatz von Art. 43 dahingehend geändert wird, dass die Konkursbetreibung ebenfalls für Prämien der obligatorischen Unfallversicherung ausgeschlossen wird.

Die Kommission tagte am 22./23. Februar 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nils de Dardel (S/GE) in Bern.

Bern, 24.02.1999    Parlamentsdienste