Die KVF führte mit den Spitzenvertretern der Cablecom eine Aussprache über deren digitales und analoges Verbreitungsangebot, über die Sicherstellung eines Grundangebotes an Fernsehprogrammen und über die Gefahr möglicher Monopole und reichte eine Interpellation zu diesen Themen ein. Die Kommission setzte die intensive Auseinandersetzung mit der geplanten Gesamtschau FinöV fort und empfiehlt dem Bundesrat einerseits Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Neat auszuräumen und andererseits die Planungsgrund-lage möglichst weit zu fassen.

Die Kommission führte eine Aussprache zur Umstellung des analogen auf das digitale Fernsehangebot mit den Spitzen von Cablecom und Vertretern des Bakom durch. Das Abschalten von analogen zugunsten von digitalen Programmen, wie es die Cablecom angekündet und z.T. bereits durchgeführt hat, hat in der Bevölkerung eine grosse Verunsicherung hervorgerufen. Die KVF als Fernmeldekommission vertiefte mit der Unternehmensspitze von Cablecom insbesondere die Frage, ob die Grundversorgung mit Fernsehprogrammen noch im ganzen Land gewährleistet sei.

Die Cablecom führte aus, dass die Abschaltung aus Kapazitätsgründen zwingend sei, ansonsten auf demselben Kabel die Vielzahl der digitalen Programme nicht angeboten werden können. Die Zukunft des Fernsehens liege bei der digitalen Übermittlung. Sie werde Möglichkeiten für ein wesentlich grösseres Senderangebot als heute bieten.

Die Kommission teilt grundsätzlich die Auffassung der Cablecom und des Bakom, dass die analoge Übertragung langfristig zugunsten der digitalen Übertragung aufgegeben werden wird. Mit einer gewissen Sorge betrachtet die KVF die sich abzeichnende Duopol-Situation, die sich auf dem Markt des digitalen Fernsehens zwischen der Cablecom und der Swisscom (Bluewin TV) abzeichnet. Ebenfalls als noch unbefriedigend gelöst erachtet die Kommission die Frage der Set-Top-Boxen: Für den Empfang digitaler TV-Programme müssen heute die vom Anbieter vorgeschriebenen Set-Top-Boxen gekauft oder gemietet werden. Weder kann das Gerät frei gewählt werden noch sind offene Punkte bezüglich allfälliger Privilegierung einzelner Sender durch den Verbreiter, z.B. mittels einer attraktiven Positionierung im Menu, abschliessend geklärt.

Die KVF bittet deshalb den Bundesrat die weitere technische und wettbewerbsrechtliche Entwicklung genau im Auge zu behalten und die zuständigen Kommissionen frühzeitig über allfälligen Gesetzgebungsbedarf zu informieren. Um die Möglichkeit zu schaffen, diese technisch, fernmelde- und staatspolitischen heiklen Fragen im Rat diskutieren zu können, hat die KVF eine entsprechen Interpellation eingereicht, die in der Frühjahrssession behandelt werden soll.

Die Eröffnung der Vernehmlassung zur „Gesamtschau FinöV" durch den Bundesrat steht wahrscheinlich kurz bevor. Die Gesamtschau FinöV und die zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte (ZEB) ist das letzte grosse Paket, das durch den 1998 vom Volk beschlossenen FinöV-Fonds (total 30.5 Mrd. Franken für die Neat, Bahn 2000, Hochgeschwindigkeitsanschlüsse und Lärmsanierung) finanziert werden kann.

Das Parlament hat den Bundesrat im Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, diese Gesamtschau im Jahr 2007 vorzulegen. Die KVF erachtet es als selbstverständlich, dass sich der Bundesrat an diese Verpflichtung hält. Die Kommission hat sich deshalb von Vertretern des zuständigen Bundesamtes für Verkehr über die Grundzüge der Vorlage informieren lassen. Sie unterstützt die Stossrichtung der Gesamtschau, nämlich die noch zur Verfügung stehenden freien FinöV-Mittel auf diejenigen Projekte zu konzentrieren, welche die grösste Netzwirkung entfalten und die einen weiteren Ausbau der bedeutenden Verkehrsknoten ermöglichen.

Die Kommission lädt den Bundesrat ein, vor der Vernehmlassung noch einige weitere Punkte zu berücksichtigen, um die Planungsunsicherheiten zu reduzieren und die Glaubwürdigkeit zu erhöhen: Erstens ist es zwingend, die Schätzung der effektiven Endkosten für die Neat so genau als möglich vorzulegen; nur so kann zuverlässig abgeschätzt werden, wie viel Geld für ZEB überhaupt zur Verfügung steht. Unbestritten ist, dass es mehr verkehrlich sinnvolle Projekte gibt, als Geld zur Verfügung steht; es ist deshalb zweitens sachlich angezeigt, jetzt sämtliche nicht im Bau befindlichen oder in einem rechtskräftigen Vertrag mit dem Ausland festgelegten Projekte einer - neuerlichen - Prüfung zu unterziehen. Nur so kann von einer echten Gesamtschau (Neat, Bahn 2000 und Hochgeschwindigkeitsanschlüsse) gesprochen werden, im Rahmen welcher Bundesrat und Parlament Priorisierungen in einem verkehrs- und regionalpolitischen Gesamtzusammenhang vornehmen können. Drittens sind nach Ansicht der Kommission die kantonalen Partner weiterhin sehr eng in die Planung einzubeziehen. Namentlich die konsolidierten Vorstellungen bezüglich des zukünftigen Angebotskonzepts, sind in grösstmöglicher Verbindlichkeit festzuschreiben, z.B. in einem übergreifenden Angebotsrichtplan.

Die Kommission liess sich anschliessend von den Spitzen des BAV und des UVEK über weitere zentrale Vorlagen im Bereich Schienenverkehr orientieren, welche alle noch für dieses Jahr geplant sind: 1. Die Botschaft zum Güterverkehrsgesetz, welches das Verlagerungsgesetz ablöst und die definitive Ausführungsgesetzgebung zum Alpenschutzartikel der Bundesverfassung darstellt (Art. 84 BV), soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. 2. Teile der vom Parlament im Jahr 2005 zurückgewiesenen Bahnreform 2 sollen in den nächsten Wochen zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden (u.a. Fragen der Transportpolizei, Verbesserungen bei Rollmaterialbestellungen und -finanzierung im Regionalverkehr). 3. Die Planung zum bundesrätlichen Konzept für die Bahnlandschaft Schweiz ist weit fortgeschritten. Der Bundesrat hält an der Modellvorstellung von „SBB plus X" fest und legte den Fahrplan zur Umsetzung dar.

Die Kommission liess sich über die Festlegung der Trassenpreise und die Funktionsweise der Trasse Schweiz AG von deren Geschäftsführer und durch das Bundesamt für Verkehr informieren. Seit dem 1. April 2006 teilt die unabhängige Vergabestelle die Trassen auf den Netzen der SBB, BLS und SOB diskriminierungsfrei zu. Nachdem die Bahnreform 2 an den Bundesrat zurückgewiesen wurde, gründeten die drei Bahngesellschaften und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) die Trasse Schweiz AG. Die Kommission stellte fest, dass sich das Vergabesystem bewährt hat. In einem nächsten Schritt wird sich zeigen, ob die schweizerische Lösung auch dem EU-Screening stand hält und somit diese Voraussetzung für die Erfüllung des ersten EU-Bahnpakets erfüllt sein wird.

Schliesslich führten die Kommissionsmitglieder mit der Spitze der SBB, den Herren Andreas Meyer (CEO) und Thierry Lalive d'Epinay (Verwaltungsratspräsident), eine Aussprache über die zukünftige Ausrichtung der SBB, die Prioritätensetzung der neuen Leitung, die Nutzung des unternehmerischen Spielraums und über die zukünftige Zusammenarbeit mit der Politik.

Die eintägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Ständerat Thomas Pfisterer (AG) statt.

Bern, 20.02.2007    Parlamentsdienste