Konsolidierungsprogramm 12/13
Nicht eingetreten ist die Kommission auf das Konsolidierungsprogramm 12/13 (10.075 s). Eine Aussprache geführt hat sie mit dem Vizepräsidenten des Direktoriums der Nationalbank zu deren Gewinnausschüttungen und zur Situation des Stabilisierungsfonds. In einer Aussprache mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II stellte sie Fehler und Lücken bei der Information zu den Einnahmenausfällen fest. Zustimmend äussert sie sich zu Änderungsanträgen der GPK zu den Informationsrechten der Aufsichtskommissionen (10.404 s).

Konsolidierungsprogramm 2012/2013 (10.075 s)

Die Kommission folgt mit 12 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen dem Entscheid des Ständerats vom 17. März 2011, auf die Vorlage A (Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012-2103) nicht einzutreten und führt folglich auch keine Detailberatung der Vorlage A durch. Gemäss Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat sich die Ausgangslage seit der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 1. September 2010 geändert. So sieht der aktualisierte Finanzplan für die nächsten Jahre keine strukturellen Defizite im Bundeshaushalt mehr vor, womit die Begründung für das Konsolidierungsprogramm weggefallen ist. Für die Finanzkommission ist jedoch wichtig, dass die Aufgabenüberprüfung vom Bundesrat ernsthaft angegangen wird. Mit 15 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) beschloss die Kommission eine Kommissionsmotion, welche den Bundesrat auffordert, bis Ende 2011 eine Botschaft zu erarbeiten, welche die Massnahmen konkretisiert. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. Zu keinen Diskussionen Anlass gab die Vorlage B (Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei Auflagen von PUBLICA). Die Kommission beantragt, dem Bundesrat zu folgen.

Keine Folge geben will sie wie schon der Ständerat der Standesinitiative des Kantons Bern. Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm (10.331 s). Da die Vorlage A des Konsolidierungsprogramms nicht umgesetzt wird, entfällt hier die Grundlage. Den Entscheid ausgesetzt hat die Kommission zur Motion „Gestüt als nationale Aufgabe“ (10.3767 s), da sie hier noch mehr Informationen einholen will.

Aussprache mit der Schweizerischen Nationalbank

Aufgrund des Jahresergebnisses 2010 der Schweizerischen Nationalbank (SNB) mit einem Stammhausverlust von 20,8 Milliarden Franken wird eine Überprüfung der Ausschüttungsvereinbarung der SNB mit dem EFD vom 14. März 2008 notwendig (vgl. dazu die Medienmitteilung der SNB vom 3. März 2011). Thomas Jordan, Vizepräsident des Direktoriums, erläuterte die Situation aus Sicht der SNB. Die Möglichkeit der Ausschüttung an Bund und Kantone sei nur gegeben, wenn die SNB über genügend Währungsreserven und Rückstellungen verfüge, um ihre Aufgaben im Rahmen der Geldpolitik zu erfüllen. Diese Sichtweise wurde in der Kommission nicht bestritten. Auch wenn Gewinnausschüttungen einen hilfreichen Beitrag an die öffentlichen Haushalte von Bund und Kantonen leisten, muss die Nationalbank nach Auffassung der Kommission ihre Tätigkeit an der in Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung festgeschriebenen Aufgabe, eine Geld- und Währungspolitik zu führen, die dem Gesamtinteresse des Landes dient, ausrichten. Für die Finanzkommission ist es wünschenswert, dass die möglichen Ausschüttungen stetig erfolgen, damit verlässlich geplant werden kann. Eine überarbeitete Form der Vereinbarung mit dem EFD soll im Herbst 2011 vorliegen.

Mit Befriedigung nahm die Kommission davon Kenntnis, dass der Stabilisierungsfonds, der im Rahmen des Massnahmenpakets zur Stärkung des Schweizerischen Finanzsystems (08.077 ns) von der SNB und der UBS eingerichtet worden war, 2010 einen Gewinn von 2,5 Milliarden Franken verbuchen konnte. Der Konzernverlust der SNB lag deshalb mit 19,17 Milliarden Franken tiefer als der Stammhausverlust.

Aussprache zu den finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II

Die Unternehmenssteuerreform II (05.058 s) hat höhere Mindereinahmen für Bund, Kantone und Gemeinden zur Folge als vor der Volksabstimmung ausgewiesen. Insbesondere das Kapitaleinlageprinzip führt zu erheblichen Ausfällen (vgl. dazu die Medienmitteilung des EFD vom 14. März 2011). Die Botschaft (vgl. BBl 2005 4733 ff, 4855) bezeichnete die Einnahmenausfälle als kaum quantifizierbar. Die Kommission führte deshalb eine Aussprache mit der Finanzministerin und dem Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese ergab, dass bei der Erarbeitung der Botschaft nicht die möglichen Umfragen bei Unternehmungen zu den finanziellen Konsequenzen durchgeführt wurden und demzufolge Hochrechnungen unterblieben. Die ESTV räumte Fehler und Lücken bei der Information zu den Mindereinnahmen ein. Die FK hat der GPK empfohlen, die Erarbeitung der Vorlage zu untersuchen. Die Subkommission EFD der FK wird sich vertieft mit der Methode der Einnahmenschätzungen sowie mit der Frage weiterer möglicher Einnahmenausfälle aus der Unternehmenssteuerreform II befassen.

Mitberichte

In einem Mitbericht an die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats zu den Informationsrechten der Aufsichtskommissionen (10.404 s) unterstützt die Finanzkommission die Vorlage. Sie beantragt der GPK, die vorgeschlagene Einführung eines Ausstandes (Art. 53a) auch auf die FK auszudehnen. Zustimmend äussert sie sich in einem Mitbericht auch zur Standortförderung 2012 – 2015 (11.019 n). Kenntnis genommen hat sie von Mitberichten ihrer Subkommissionen VBS zum Rüstungsprogramm 2011 (11.016 n) und EDA zur Zivilen Friedensförderung, Rahmenkredit 2012 – 2015 (10.095 s). Beide Vorlagen werden unterstützt.

Jahresberichte 2010 der Finanzdelegation und der Eidg. Finanzkontrolle

Vorgestellt wurden von den Mitgliedern in der Finanzdelegation und vom Stellvertretenden Direktor der EFK deren Jahresberichte. Die FK verdankte deren gute Arbeit.

Die Finanzkommission tagte am 7. und 8. April 2011 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, Thomas Jordan, Vizepräsident des Direktoriums der Nationalbank, die Direktoren sowie weitere Mitarbeiter der Eidg. Finanzverwaltung und der Eidg. Steuerverwaltung sowie der Stellvertretende Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

Bern, 8. April 2011 Parlamentsdienste