Gewährung eines Rahmenkredits von 15 Milliarden Franken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe
​Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) ist auf die Botschaft über die Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe eingetreten und beantragt ihrem Rat, diesen Kredit auf 10 Milliarden Franken zu beschränken. Sie folgt damit dem Nationalratsbeschluss.

​Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage (12.067n) eingetreten. Die APK-S ist sich des Risikos systemischer Krisen und der globalen Ansteckungsgefahr durch die aktuellen Staatsschuldenkrisen bewusst. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass die Schweiz angesichts ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Verflechtung mit anderen Ländern einen Beitrag zur weltweiten Finanzstabilität zu leisten hat.

Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt die Kommission dem Beschluss des Nationalrates zu, der eine Beschränkung des Rahmenkredits auf zehn Milliarden Franken vorsieht. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit sind die Reserven, die der Bundesrat im von ihm beantragten Kredit vorgesehen hat, zu hoch angesichts der aktuellen Finanzsituation. Auch würden die Wechselkursschwankungen mit einem Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken genügend aufgefangen. Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Meinung, dass es von grosser Bedeutung ist, einen Beitrag zu Stabilisierung der Region mit Hilfe des IWF zu leisten. Sie unterstützt demzufolge den Antrag des Bundesrates, der einen Kredit von 15 Milliarden Franken gewähren möchte.

Der Bundesrat wird zusätzlich beauftragt, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Auflagen, die der IWF an die Gewährung seiner Währungshilfe knüpft, nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten führen. Ein entsprechender Antrag wurde mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Schliesslich hat die Kommission in der Gesamtabstimmung die Vorlage einstimmig (mit 13 Stimmen) angenommen.

Ferner ist die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des IWF (12.093 s) ohne Gegenstimmen eingetreten. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der AKV um fünf Jahre vor; sie ist in der Gesamtabstimmung mit 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen worden.

13.008 sn Aussenwirtschaftspolitik 2012. Bericht

Die APK-S hat von diesem Bericht nach eingehender Prüfung Kenntnis genommen. Besonders intensiv hat sie sich mit dem Kapitel über die Besonderheiten der Grenzregionen der Schweiz befasst. Die APK-S ist wie der Bundesrat davon überzeugt, dass die Wirtschaftsbeziehungen mit unseren direkten Nachbarn insbesondere in den Grenzregionen zu verstärken sind. Sie betont die vorrangige Bedeutung dieser Thematik und fordert den Bundesrat auf, dabei eng mit den Kantonen zusammenzuarbeiten. Ihr weiteres Augenmerk gilt der multilateralen Wirtschaftszusammenarbeit, der europäischen Wirtschaftsintegration, der Rohstoffproblematik sowie dem Stand der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen u.a. mit China und Brasilien wie auch zu jenem zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten.

Schliesslich hat sie zwei im Rahmen dieses Berichts unterbreiteten Beschlussentwürfen zugestimmt: dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des EFTA-Übereinkommens bezüglich Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Ursprungsregeln mit 13 zu 0 Stimmen sowie dem Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, sich erst an der Sitzung vom 25. Februar zu entscheiden. Bis dahin soll der Bundesrat nähere Informationen zur Frage der Enteignungen (Art. 6 des Abkommens) vorlegen.

Staatsvertrag zum Flughafen Zürich begrüsst

Die APK-S hat sich im Rahmen eines Mitberichts zuhanden der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates mit dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den Flughafen Zürich auseinandergesetzt. Die Kommission hat sich einstimmig (mit 11 Stimmen) für eine Ratifikation des Staatsvertrages ausgesprochen. Sie ist dabei der Auffassung, dass mit der Ratifikation ein lang andauernder Streit mit einem sehr wichtigen Nachbarn beigelegt und somit Rechtsicherheit für die Zukunft geschaffen würde. Die Ratifikation würde ebenfalls ein vertrauensförderndes aussenpolitisches Signal darstellen.

Grünes Licht für Ausdehnung auf Kroatien

Des Weiteren begrüsst es die Kommission, dass der Bundesrat mit der EU Verhandlungen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien aufnehmen will und hat ein entsprechendes Verhandlungsmandat einstimmig (mit 11 zu 0 Stimmen) angenommen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es sich dabei um eine konsequente Fortsetzung des bilateralen Wegs handelt.

Ebenfalls einstimmig (mit 13 zu 0 Stimmen) angenommen wurde die Vorlage 12.075 Frankreich und CERN. Genehmigung der Abkommen über Dienstleistungen.

 

Bern, 29. Januar 2013   Parlamentsdienste