Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“
​Die SGK-NR empfiehlt die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ zur Ablehnung. Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes verlangt sie neue gesetzliche Grundlagen zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen. Weiter unterstützt sie die Möglichkeit eines unbeschränkten Rentenaufschubs.

​Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Stimmvolk die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ (13.079 s) zur Ablehnung zu empfehlen. Die Volksinitiative verlangt für die soziale Grundversicherung die Einführung einer schweizerischen Einheitskasse mit kantonalen oder regionalen Agenturen. Pro Kanton soll es eine einheitliche Prämie geben. Die Mehrheit der Kommission ist demgegenüber der Auffassung, dass sich das heutige System mit einem regulierten Wettbewerb und Wahlfreiheit bewährt habe, auch wenn es noch einigen Optimierungsbedarf gebe (z.B. neuer Risikoausgleich). Auch im internationalen Vergleich stehe das schweizerische Gesundheitswesen sehr gut da. Ein Systemwechsel dränge sich deshalb nicht auf, auch wäre ein solcher mit erheblichen Transaktionskosten und Risiken (z.B. EDV) verbunden. Für die Befürwortenden der Volksinitiative würde ein Wechsel neben Kosteneinsparungen (Verwaltungs- und Werbekosten), bessere Steuerung, mehr Effizienz, Transparenz und Gleichbehandlung bringen und würde damit gerechter. Mit dem heutigen System seien diese Ziele nicht zu erreichen. Die Kommission hörte eingangs eine Vertretung des Initiativkomitees an.

 

Die Kommission hat die Detailberatung des Heilmittelgesetzes. Änderung (12.080 n) fortgesetzt. In diesem Rahmen informierte sie sich über die nationale Strategie Antibiotikaresistenzen, die bis 2015 vorliegen soll. Es gehört mit zu den grossen Herausforderungen der öffentlichen Gesundheit sowie der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit, die Entstehung und Verbreitung solcher Resistenzen einzudämmen und die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten. Mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt die Kommission neue gesetzliche Grundlagen zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen. Der Bundesrat soll konkrete Massnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs und zur Förderung der Tiergesundheit vorsehen können (Art. 42a). Weiter soll er die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Tierärzten und Tierhaltern definieren und im Einklang mit ausländischen Regelungen den Einsatz von bestimmten antibiotischen Wirkstoffen in der Veterinärmedizin einschränken oder verbieten können, sofern dies im Hinblick auf eine wirksame Behandlung von Patientinnen und Patienten notwendig erscheint.

 

Weiter befasste sich die Kommission mit den Grundsätzen der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln. Sie beantragt mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass für die Verschreibung von Arzneimitteln ein Rezept auszustellen ist, das bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss, um gültig zu sein (Art. 26 Abs. 2bis). Das Rezept soll Eigentum derjenigen Person werden, für die es ausgestellt wurde. Diese Person soll frei entscheiden können, ob und bei welchem Leistungserbringer sie das Rezept einlösen will. So sollen die Patientenrechte gestärkt werden. Schliesslich beantragt die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Bestimmungen zum Versandhandel (Art. 27) zu präzisieren; zudem sollen neu nicht mehr die Kantone, sondern Swissmedic entsprechende Bewilligungen erteilen. Die SGK-N wird die Detailberatung im Februar weiterführen.

 

Parlamentarische Initiativen
Mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gab die Kommission der Pa.Iv. Neirynck. Unbeschränkter Aufschub des AHV-Rentenbezugs (12.491 n) Folge und will damit den absehbaren demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Um eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, braucht es noch die Zustimmung der Schwesterkommission.

 

Die Kommission hat die Pa.Iv. Kessler. Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Medikamenten soll unterbunden werden (13.411 n) vorgeprüft und mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, dieser Initiative Folge zu geben. Mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) soll erreicht werden, dass künftig alle Krankenkassen die Medikamente nach dem System „Tiers payant“ abrechnen müssen. Damit will die SGK-N unter anderem verhindern, dass vor allem chronisch kranke Menschen sehr teure Medikamente zum Voraus bezahlen müssen. Zur Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesvorlage braucht es ebenfalls die Zustimmung der Schwesterkommission.

 

Mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die SGK-N entschieden, der Pa.Iv. Rossini. KVG. Gesamtschweizerischer Reservefonds (13.416 n) keine Folge zu geben. Die Bildung eines einzigen Reservefonds für alle Krankenversicherer könnte für Krankenkassen ein Anreiz sein, ihre Prämien zu tief anzusetzen, zu hohe Marktrisiken einzugehen oder die Versicherungsrisiken zu unterschätzen, da allfällige Verluste durch diesen Fonds getragen würden. Dies würde dem im KVG verankerten Grundsatz des Wettbewerbs widersprechen.

Die Kommission tagte am 22./23./24. Januar 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.


 

Bern, 24. Januar 2014  Parlamentsdienste