In ihrem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hält die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates fest, dass die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform gemäss den heute geltenden Prüfungskriterien gültig erklärt werden kann. Diese Kriterien sollen jedoch einer Prüfung unterzogen werden.

Am 3. Juni 2014 beschloss der Ständerat mit 25 zu 14 Stimmen und 5 Enthaltungen, die Vorlage betreffend die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform (13.107 s Millionen-Erbschaften besteuern für unserer AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative) an die vorberatende WAK zurückzuweisen zwecks vertiefter Prüfung der Frage der Gültigkeit und Einholung eines Mitberichtes der SPK. Die SPK hält nun in ihrem Mitbericht fest, dass diese Volksinitiative gemäss den heute geltenden Kriterien gültig erklärt werden kann. Allerdings ist die Kommission der Ansicht, dass aufgrund der Häufung von Volksinitiativen, welche in Konflikt mit Grundrechten und grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates stehen, eine grundsätzliche Überprüfung der heute geltenden Kriterien für die Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen vorgenommen werden muss. So soll zum Beispiel geprüft werden, ob weitere Ungültigkeitsgründe vorgesehen werden sollen, ob die Einheit der Materie gesetzlich präzisiert werden soll oder ob der Begriff der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts breiter interpretiert werden soll. Die Kommission wird einen Katalog mit diesen und weiteren Fragestellungen Experten unterbreiten und an einer späteren Sitzung Anhörungen zu diesem Thema durchführen.

Auslandschweizergesetz: Obligatorische Anmeldung soll bleiben

Die Kommission hat sich mit den Differenzen zum Nationalrat im Entwurf für ein Auslandschweizergesetz befasst (11.446 s Pa.Iv. Für ein Auslandschweizergesetz). Dabei hat sie wichtige Differenzen mit dem Nationalrat aufrechterhalten. So ist sie mit 9 zu 3 Stimmen für die Beibehaltung der obligatorischen Eintragung im Auslandschweizerregister. Sie befürchtet, dass ansonsten der Kontakt zu den im Ausland lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern verloren geht. Im Notfall würde die Kontaktnahme mit diesen erschwert. Zudem ist die Kommission der Auffassung, dass sich nach wie vor zusätzlich in das Stimmregister der Stimmgemeinde eintragen lassen muss, wer seine politischen Rechte in der Schweiz ausüben will. Die Kommission teilt hier die von der Staatsschreiberkonferenz geäusserten Bedenken, wonach zu viel Abstimmungsmaterial vergebens verschickt werden müsste, wenn alle im Auslandschweizerregister eingetragenen Personen automatisch die Abstimmungsunterlagen erhalten. Schliesslich spricht sich die Kommission einstimmig auch dagegen aus, die Beziehungen des Bundes zur Auslandschweizer-Organisation (ASO) ausführlicher zu regeln, so wie dies der Nationalrat beschlossen hat. Insbesondere ist sie dagegen, dass eine Bestimmung zur Wahl des Auslandschweizerrates in das Gesetz aufgenommen wird.

Verlängerung der dringlichen Änderungen des Asylrechts

Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Gültigkeit der auf drei Jahre begrenzten dringlichen Änderungen des Asylgesetzes bis am 28. September 2019 zu verlängern (14.025 n Asylgesetz. Verlängerung der dringlichen Änderungen). Damit soll eine mögliche Lücke bis zur Inkraftsetzung der geplanten Neustrukturierung des Asylbereichs vermieden werden.

Die Kommission hat ihre Beratungen zur Vorlage betreffend Umsetzung der „Ausschaffungsinitiative“ noch nicht abgeschlossen (13.056 n StGB und MStGB. Ausschaffung krimineller Ausländer). Über die Anträge zu diesem Geschäft wird nach Abschluss der Beratungen im 4. Quartal informiert werden.

 

Die Kommission tagte am 21. August 2014 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Bern. 

 

Bern, 22. August 2014 Parlamentsdienste