Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) hat mit 4 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, auf eine Aufhebung der Immunität von Nationalrat Roger Köppel zu verzichten und ist damit der Rechtskommission des Ständerates gefolgt. Stattdessen hat sie sich mit 5 zu 3 Stimmen dafür ausgesprochen, das Büro des Nationalrates zu ersuchen, gegen Nationalrat Roger Köppel eine Disziplinarmassnahme zu ergreifen.

Die Immunitätskommission des Nationalrates hat das Gesuch der Bundesanwaltschaft vom 28. April 2022 um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Roger Köppel (22.191) im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens zum zweiten Mal geprüft. Die Kommission geht davon aus, dass Nationalrat Roger Köppel mit dem direkten Zitieren aus einem als «vertraulich» klassifizierten Dokument das Kommissiongeheimnis verletzt und die Position der aussenpolitischen Kommission damit massiv geschwächt hat. Sie kommt nun aber wie bereits die Rechtskommission des Ständerates zum Schluss, dass das Interesse an einer Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft vorliegend sehr klein ist, da bei der in Frage stehenden Verletzung des Kommissionsgeheimnisses in erster Linie das Parlament und insbesondere die parlamentarischen Kommissionen selbst die Geschädigten sind. Sie weist darauf hin, dass das Parlamentsrecht bei einer Verletzung des Amtsgeheimnisses weitreichende Massnahmen gegen ein Ratsmitglied ermöglicht (Art. 13 Abs. 2 ParlG). Die Kommission erachtet vorliegend eine parlamentsinterne Sanktionierung als zielführender und hat aufgrund dieser Überlegungen auf eine Aufhebung der Immunität von Nationalrat Roger Köppel verzichtet. Stattdessen hat sie beschlossen, das Büro des Nationalrates zu ersuchen, gegen Nationalrat Roger Köppel eine Disziplinarmassnahme zu ergreifen. Nach diesem Entscheid der Immunitätskommission besteht keine Differenz mehr zur Rechtskommission des Ständerates und die Immunität von Nationalrat Roger Köppel wird damit definitiv nicht aufgehoben.