Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates nach ihrem Rücktritt eine gewisse Frist einhalten, bevor sie bezahlte Mandate übernehmen.

In jüngster Zeit hat die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates immer wieder für Aufsehen gesorgt. Neustes Beispiel ist die von alt Bundesrat Moritz Leuenberger bekundete Absicht, im Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia tätig zu sein. Dies war denn auch der Auslöser für die beiden parlamentarischen Initiativen, welche die SPK vorzuprüfen hatte (10.511 Pa.Iv. Binder. Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte sowie 10.517 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen.) Der Initiative von Nationalrat Max Binder (V, ZH) wurde mit 15 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben, derjenigen von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) mit 18 zu 8 Stimmen. Die SPK erachtet es als sinnvoll, generelle Regeln für die wirtschaftliche Tätigkeit von ehemaligen Bundesratsmitgliedern zu schaffen. Dabei wird sorgfältig zu klären sein, welche Mandate betroffen sind und wie lange die Wartefrist sein soll. Insbesondere wenn das Mandat in engem Zusammenhang mit der früheren Bundesratstätigkeit steht, stellt sich die Frage, ob das entsprechende Unternehmen nicht begünstigt wird. Es besteht auch die Gefahr, dass die Mitglieder des Bundesrates in der Unabhängigkeit der Ausübung ihres Amtes beeinträchtigt werden, indem sie von bestimmten Unternehmen bereits während der Amtszeit umworben werden. Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Anstand lasse sich nicht per Gesetz verordnen. Es werde kaum möglich sein, alle problematischen Fälle mit einer generellen Regelung zu erfassen.

10.537 n Pa.Iv. Zisyadis. Bürokratie-Stopp!

Mit seiner parlamentarischen Initiative fordert Nationalrat Zisyadis (G, VD) die verfassungsmässige Verankerung eines Grundrechts auf unbürokratischen Gesetzesvollzug. Damit fordert er genau das Gleiche wie die Partei der FDP. Die Liberalen mit ihrer letzten Herbst lancierten Volksinitiative „Bürokratie-Stopp!“. Die FDP hat offenbar eine Volksinitiative lanciert, die auch im Parlament mehrheitsfähig sein könnte: Die SPK gab der parlamentarischen Initiative mit 16 zu 4 Stimmen Folge. Die Kommissionsminderheit erachtet die Verankerung eines einklagbaren Grundrechtsanspruchs auf verständliche Gesetzesformulierung und unbürokratischen Gesetzesvollzug als höchst problematisch.

09.060 Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative). Volksinitiative. Änderung AuG (Vorlage 1) / 08.329 Kt.Iv. SG. Präzisierung des Ausländergesetzes

Nach dem Nichteintretensbeschluss des Ständerates in der Frühjahrssession beantragt die SPK ihrem Rat einstimmig, auf die in der bundesrätlichen Botschaft zur Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ (Ausschaffungsinitiative) ursprünglich als indirekter Gegenentwurf vorgesehene Änderung des Ausländergesetzes (Vorlage 1) ebenfalls nicht einzutreten. Mit der Annahme der Volksinitiative ist der Entwurf faktisch hinfällig geworden. Es liegt jetzt am Bundesrat, der Bundesversammlung im Rahmen einer neuen Botschaft eine Ausführungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative vorzuschlagen. Aus demselben Grund wird auch der Initiative des Kantons St. Gallen keine Folge gegeben.

10.3343 Mo. Nationalrat (SPK-NR (09.505)). Integrationsrahmengesetz / 09.505 n Pa.Iv. Fraktion RL. Rahmengesetz für eine Integrationspolitik

Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession auf Antrag seiner Kommission die Motion des Nationalrates in dem Sinne abgeändert, dass dem Bundesrat die Möglichkeit offen stehen soll, den Entwurf eines speziellen Rahmengesetzes über die Integration vorzulegen oder aber eine Konkretisierung der bereits im Ausländergesetz vorhandenen Gesetzesbestimmungen über die Integration vorzuschlagen. Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission dem abgeänderten Motionstext zugestimmt. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, weil sie keine aktivere Rolle des Bundes in der Integrationspolitik wünscht. Sie verweist darauf, dass Volk und Stände mit der Ablehnung des direkten Gegenentwurfes zur Ausschaffungsinitiative auch einen entsprechenden Integrationsartikel abgelehnt hätten.

In der Folge ihres Entscheids, durch die Motion dem Bundesrat einen verbindlichen Gesetzgebungsauftrag zu erteilen, will die Kommission von eigenen gesetzgeberischen Arbeiten für ein Integrationsrahmengesetz absehen. Nach der einstimmigen Verweigerung der Zustimmung durch die Ständeratskommission beantragt die SPK ihrem Rat mit 20 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, einer entsprechenden parlamentarischen Initiative der Fraktion RL keine Folge zu geben.

11.022 n Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision

Weiter hat die Kommission ihre Beratungen zu Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes aufgenommen. An ihrer nächsten Sitzung vom 19. Mai 2011 wird sie voraussichtlich den Eintretensentscheid fällen und danach mit der Detailberatung beginnen.

08.432 n Pa.Iv. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen

Schliesslich hat die SPK einstimmig beschlossen, die Frist zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative, die eine erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen der dritten Generation beabsichtigt, um zwei Jahre zu verlängern und gleichzeitig die Detailberatung des Entwurfs dieser Kommissionsvorlage auszusetzen. Durch ihren Beschluss will sich die Kommission die Option offen halten, nach den Beratungen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes an der Vorlage noch Anpassungen vorzunehmen.

Die Kommission tagte am 31. März und 1. April 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yvan Perrin (SVP/NE).

Bern, 1. April 2011 Parlamentsdienste