Wer nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt
werden muss, soll die entsprechenden Kosten vollständig selber tragen. Die
SGK-NR ist mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auf einen Entwurf zur Änderung
des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) eingetreten, den ihre Subkommission
„KVG“ ausgehend von der Pa. Iv.
„Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber
bezahlen“ (Bortoluzzi; 10.431 n) ausgearbeitet hatte. Die Mehrheit
argumentierte, den Rauschtrinkern müsse
mit finanziellen Konsequenzen eine Grenze aufgezeigt werden, wenn sie zu Lasten
der Allgemeinheit Missbrauch betrieben. So könne die Eigenverantwortung
gestärkt werden. Die Kommission wird die
Detailberatung nach der Herbstsession durchführen. Dabei geht es unter anderem
um die Frage, welche Regeln bei Alkoholabhängigkeit gelten sollen und ob die
neuen Bestimmungen befristet eingeführt und deren Wirkung wissenschaftlich
evaluiert werden sollen.
Ohne Gegenstimme hat die Kommission das revidierte Abkommen mit den USA über die soziale
Sicherheit ( 13.037 n) angenommen. Die Revision beinhaltet wenige Punkte,
die an die verschiedenen neuen Entwicklungen in den beiden Ländern angepasst
werden sollen. Die Prinzipien des bisher gut funktionierenden Abkommens sind
nicht betroffen.
Die Kommission führte die Detailberatung zur Änderung des Heilmittelgesetzes ( 12.080 n) weiter. Mit 20 zu 1 Stimme
bei 2 Enthaltungen beantragt sie, dass Arzneimittel, die schon vor 2002 in
einem Kanton zugelassen wurden, dort mit gewissen Vorsichtsmassnahmen weiterhin
vertrieben oder abgegeben werden dürfen. Diese Bestimmung ist insbesondere für
den Kanton Appenzell-Ausserrhoden von Bedeutung. Die Kommission wird die
Beratung an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Weiter beschloss die Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen
eine Kommissionsmotion
„AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen“ ( 13.3664 ), mit welcher der
Freibetrag für Leistungen bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen vom
heutigen zweifachen auf den viereinhalbfachen Betrag der maximalen jährlichen
Altersrente angehoben werden soll (126‘360 Franken). Von der Beitragspflicht
befreit werden sollen zudem sogenannte Härtefälle.
Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission
der Pa.Iv. Neirynck. Nationale Datenbank
für Daten der medizinischen Bildgebung ( 12.441 n) keine Folge gegeben. Die
Pa.Iv. verlangt, dass die Bundesversammlung die gesetzliche Grundlage für eine
nationale elektronische Datenbank schafft, die für jede
krankenversicherungspflichtige Person ein Dossier enthält. Im Dossier sollen sämtliche
Bilder der versicherten Person abgelegt werden, die mit einem Verfahren der
medizinischen Bildgebung erstellt wurden. Die Kommission unterstützt grundsätzlich
die Anliegen der Initiative. Eine Mehrheit ist aber der Auffassung, dass die
verschiedenen Fragen, die sich stellen, im Rahmen der Botschaft zum
Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) 13.050 s vertieft
werden sollten.
Mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der Pa.Iv. Joder. Bessere Unterstützung für
schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden ( 12.470
n) Folge gegeben. Sie unterstützt das Anliegen und möchte diese Pa.Iv.
gemeinsam mit anderen, bereits überwiesenen Vorstössen (11.411, 11.412), die
ähnlich gelagerte Ziele beinhalten, weiter verfolgen.
Mit 12 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschloss die Kommission, der Kt.Iv. BS. Verbesserung der
Standortbedingungen für die forschende pharmazeutische Industrie ( 12.315 s)
keine Folge zu geben, da das Anliegen bereits in der Umsetzung ist.
Die Kommission lehnte zudem die Motion
Ständerat (SGK-SR). Differenzierte Einzelleistungstarife im KVG ( 13.3371 ) mit 17 zu 0 Stimmen bei 4
Enthaltungen ab, da die Motion im Moment keinen echten Nutzen bringt.
Die
Kommission tagte am 15./16. August 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Stéphane
Rossini (SP, VS).Bern, 16. August 2013 Parlamentsdienste