Krankenversicherung
Wenn eine Zecherei im Spital endet, soll die
Krankenkasse nicht für die Kosten aufkommen. Nach einer Grundsatzdiskussion über
Alkoholprävention, Selbstverschulden im Bereich der Gesundheit und die Grenzen
der Solidarität ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates (SGK-NR) auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf
eingetreten. 

Wer nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden muss, soll die entsprechenden Kosten vollständig selber tragen. Die SGK-NR ist mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auf einen Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) eingetreten, den ihre Subkommission „KVG“ ausgehend von der Pa. Iv. „Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen“ (Bortoluzzi; 10.431 n) ausgearbeitet hatte. Die Mehrheit argumentierte, den Rauschtrinkern  müsse mit finanziellen Konsequenzen eine Grenze aufgezeigt werden, wenn sie zu Lasten der Allgemeinheit Missbrauch betrieben. So könne die Eigenverantwortung gestärkt werden.  Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession durchführen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Regeln bei Alkoholabhängigkeit gelten sollen und ob die neuen Bestimmungen befristet eingeführt und deren Wirkung wissenschaftlich evaluiert werden sollen.

Ohne Gegenstimme hat die Kommission das revidierte Abkommen mit den USA über die soziale Sicherheit ( 13.037 n) angenommen. Die Revision beinhaltet wenige Punkte, die an die verschiedenen neuen Entwicklungen in den beiden Ländern angepasst werden sollen. Die Prinzipien des bisher gut funktionierenden Abkommens sind nicht betroffen.

 

Die Kommission führte die Detailberatung zur Änderung des Heilmittelgesetzes ( 12.080 n) weiter. Mit 20 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beantragt sie, dass Arzneimittel, die schon vor 2002 in einem Kanton zugelassen wurden, dort mit gewissen Vorsichtsmassnahmen weiterhin vertrieben oder abgegeben werden dürfen. Diese Bestimmung ist insbesondere für den Kanton Appenzell-Ausserrhoden von Bedeutung. Die Kommission wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Weiter beschloss die Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsmotion „AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen“ ( 13.3664 ), mit welcher der Freibetrag für Leistungen bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen vom heutigen zweifachen auf den viereinhalbfachen Betrag der maximalen jährlichen Altersrente angehoben werden soll (126‘360 Franken). Von der Beitragspflicht befreit werden sollen zudem sogenannte Härtefälle.

Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission der Pa.Iv. Neirynck. Nationale Datenbank für Daten der medizinischen Bildgebung ( 12.441 n) keine Folge gegeben. Die Pa.Iv. verlangt, dass die Bundesversammlung die gesetzliche Grundlage für eine nationale elektronische Datenbank schafft, die für jede krankenversicherungspflichtige Person ein Dossier enthält. Im Dossier sollen sämtliche Bilder der versicherten Person abgelegt werden, die mit einem Verfahren der medizinischen Bildgebung erstellt wurden. Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Anliegen der Initiative. Eine Mehrheit ist aber der Auffassung, dass die verschiedenen Fragen, die sich stellen, im Rahmen der Botschaft zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) 13.050 s vertieft werden sollten.

Mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der Pa.Iv. Joder. Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden ( 12.470 n) Folge gegeben. Sie unterstützt das Anliegen und möchte diese Pa.Iv. gemeinsam mit anderen, bereits überwiesenen Vorstössen (11.411, 11.412), die ähnlich gelagerte Ziele beinhalten, weiter verfolgen.

Mit 12 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschloss die Kommission, der Kt.Iv. BS. Verbesserung der Standortbedingungen für die forschende pharmazeutische Industrie ( 12.315 s) keine Folge zu geben, da das Anliegen bereits in der Umsetzung ist.

Die Kommission lehnte zudem die Motion Ständerat (SGK-SR). Differenzierte Einzelleistungstarife im KVG ( 13.3371 ) mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab, da die Motion im Moment keinen echten Nutzen bringt.

 

Die Kommission tagte am 15./16. August 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Stéphane Rossini (SP, VS).

Bern, 16. August 2013  Parlamentsdienste