Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat die Beratung begonnen zur Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch (18.043). Nach umfangreichen Anhörungen hat sie entschieden, auf die Vorlage einzutreten und eine Subkommission einzusetzen.

Die Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen vom 25. April 2018 sieht diverse Anpassungen der Strafrahmen im besonderen Teil des Strafgesetzbuches sowie im Nebenstrafrecht vor. Die Kommission hat ihre Arbeiten mit Anhörungen begonnen und dabei Vertreter der Kantone, der Strafverfolgungsbehörden, der Richter-, der Anwalt- und der Polizeibeamtenschaft sowie Strafrechtsexperten angehört. Im Grundsatz befürwortet die Kommission einen Handlungsbedarf in Bezug auf die Überprüfung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, entsprechend ist sie auf die Vorlage eingetreten. Vor dem Hintergrund der mehrheitlich kritischen Voten der Anhörungsteilnehmer hält es die Kommission allerdings für geboten, die Vorberatung der Vorlage zunächst einer Subkommission anzuvertrauen (12 zu 1 Stimmen). Diese Subkommission, welche aus drei Mitgliedern der Kommission besteht, soll der Kommission Anträge unterbreiten, welche insbesondere auch eine Umsetzung der zahlreichen hängigen parlamentarischen Initiativen und Motionen in den Bereichen der Delikte gegen die sexuelle Integrität sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erlauben. Gerade in diesen zwei Bereichen bejaht die Kommission die Notwendigkeit von punktuellen Anpassungen. Sie hält am eingeschlagenen Weg fest, diese Anpassungen ebenfalls im Rahmen der Beratung der Harmonisierungsvorlage des Bundesrates vorzunehmen. Aufgrund dieser prozeduralen Überlegungen hat sie mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen drei parlamentarische Initiativen aus dem Nationalrat abgelehnt (16.501; 16.496 und 16.483).

Anhörungen zum Aktienrecht

In der Wintersession 2018 hatte der Ständerat beschlossen, die Revision des Aktienrechts an die RK-S zurückzuweisen. Dies mit dem Auftrag, die Vorlage wirtschaftsverträglich auszugestalten. Zur Erfüllung dieses Auftrags will die Kommission in einem ersten Schritt Anhörungen durchführen. Diese werden im zweiten Quartal 2019 stattfinden.

Erbrecht

Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Revision des Erbrechts (18.069) eingetreten. Sie hat beschlossen an einer ihrer nächsten Sitzungen Experten aus der Lehre und Praxis anzuhören, bevor sie mit der Detailberatung der Vorlage beginnt. Der Bundesrat möchte mit der vorliegenden Revision das Erbrecht modernisieren und den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens anpassen. Er schlägt insbesondere vor, die Pflichtteile für Nachkommen zu senken, damit Erblasser freier über ihr Vermögen verfügen können. Eine Härtefallklausel soll die faktische Lebenspartnerin oder Lebenspartner einer verstorbenen Person vor Armut schützen.

Weitere Geschäfte:

Die Kommission hat ohne Gegenantrag beschlossen, den Anträgen des Bundesrates zu folgen und die Motionen 12.3372 n Mo. Nationalrat (Vogler). Erlass eines umfassenden Anwaltsgesetzes sowie 11.3909 n Mo. Nationalrat (Barthassat). Artikel 404 OR. Anpassung an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts abzuschreiben. Der Nationalrat hat der Abschreibung der beiden Motionen bereits in der Herbstsession zugestimmt.