Die Botschaft zur Harmonisierung der
Strafrahmen vom 25. April 2018 sieht diverse Anpassungen der Strafrahmen im
besonderen Teil des Strafgesetzbuches sowie im Nebenstrafrecht vor. Die
Kommission hat ihre Arbeiten mit Anhörungen begonnen und dabei Vertreter der
Kantone, der Strafverfolgungsbehörden, der Richter-, der Anwalt- und der
Polizeibeamtenschaft sowie Strafrechtsexperten angehört. Im Grundsatz
befürwortet die Kommission einen Handlungsbedarf in Bezug auf die Überprüfung
der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, entsprechend ist sie auf die Vorlage
eingetreten. Vor dem Hintergrund der mehrheitlich kritischen Voten der
Anhörungsteilnehmer hält es die Kommission allerdings für geboten, die
Vorberatung der Vorlage zunächst einer Subkommission anzuvertrauen (12 zu 1
Stimmen). Diese Subkommission, welche aus drei Mitgliedern der Kommission
besteht, soll der Kommission Anträge unterbreiten, welche insbesondere auch
eine Umsetzung der zahlreichen hängigen parlamentarischen Initiativen und
Motionen in den Bereichen der Delikte gegen die sexuelle Integrität sowie der
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erlauben. Gerade in diesen zwei
Bereichen bejaht die Kommission die Notwendigkeit von punktuellen Anpassungen.
Sie hält am eingeschlagenen Weg fest, diese Anpassungen ebenfalls im Rahmen der
Beratung der Harmonisierungsvorlage des Bundesrates vorzunehmen. Aufgrund
dieser prozeduralen Überlegungen hat sie mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen
drei parlamentarische Initiativen aus dem Nationalrat abgelehnt (16.501; 16.496
und 16.483).
Anhörungen zum Aktienrecht
In der Wintersession 2018 hatte der
Ständerat beschlossen, die Revision des Aktienrechts an die RK-S
zurückzuweisen. Dies mit dem Auftrag, die Vorlage wirtschaftsverträglich
auszugestalten. Zur Erfüllung dieses Auftrags will die Kommission in einem
ersten Schritt Anhörungen durchführen. Diese werden im zweiten Quartal 2019
stattfinden.
Erbrecht
Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die
Revision des Erbrechts (18.069) eingetreten. Sie hat beschlossen an einer ihrer
nächsten Sitzungen Experten aus der Lehre und Praxis anzuhören, bevor sie mit
der Detailberatung der Vorlage beginnt. Der Bundesrat möchte mit der
vorliegenden Revision das Erbrecht modernisieren und den neuen
gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens anpassen. Er schlägt insbesondere
vor, die Pflichtteile für Nachkommen zu senken, damit Erblasser freier über ihr
Vermögen verfügen können. Eine Härtefallklausel soll die faktische
Lebenspartnerin oder Lebenspartner einer verstorbenen Person vor Armut
schützen.
Weitere Geschäfte:
Die Kommission hat ohne Gegenantrag
beschlossen, den Anträgen des Bundesrates zu folgen und die Motionen 12.3372 n
Mo. Nationalrat (Vogler). Erlass eines umfassenden Anwaltsgesetzes sowie
11.3909 n Mo. Nationalrat (Barthassat). Artikel 404 OR. Anpassung an die
Erfordernisse des 21. Jahrhunderts abzuschreiben. Der Nationalrat hat der
Abschreibung der beiden Motionen bereits in der Herbstsession zugestimmt.