Das Verhandlungsmandat wurde in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen unterstützt.
In Bezug auf das Verhandlungsmandat wurden ausserdem folgende Beschlüsse gefällt:
- Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission das Mandat mit einer Bestimmung ergänzt, wonach der Schweiz keine Verpflichtungen entstehen, wenn die in Aussicht gestellten Investitionen von CHF 200 Mia. durch private Schweizer Unternehmen in den USA nicht getätigt werden sollten.
- Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und mit dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin verlangt die Kommission, dass im Verhandlungsmandat dargelegt wird, wie der Bundesrat die im Memorandum of Understanding anerkannten Prinzipien zu vertrauenswürdigen, grenzüberschreitenden Datenflüssen konkret umzusetzen beabsichtigt. Dabei ist zu klären, ob Instrumente wie das UNCITRAL-Modellgesetz zu elektronisch handelbaren Dokumenten (MLETR) verwaltungs- und privatrechtlich verankert wird.
- Die Kommission hat, mit 13 zu 12 Stimmen, das Verhandlungsmandat ergänzt mit einer Bestimmung, welche beim nationalen und grenzüberschreitenden Datenaustausch die Prävention langfristiger, struktureller Nachteile für die Schweiz sicherstellt. Der Bundesrat vertritt dabei digitale Selbstbestimmung, Interoperabilität und Datenschutz, zugleich, um digitale Souveränität, Wahlfreiheit sowie Rechts- und Prozesssicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten und unverhältnismässige Compliance-Belastungen zu vermeiden resp. diese systematisch digital zu vereinfachen.
- Mit gleichem Abstimmungsverhältnis wurde folgende Ergänzung beschlossen: Bei der Erleichterung grenzüberschreitender Datenströme und der Förderung der Interoperabilität von Datenschutzrahmen ist zwingend sicherzustellen, dass das schweizerische Datenschutzniveau gemäss Datenschutzgesetz und Swiss–US Data Privacy Framework uneingeschränkt gewahrt bleibt. Personendaten dürfen ausschliesslich an zertifizierte US-Unternehmen übermittelt, nur zu den erhobenen Zwecken bearbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Abweichung, Abschwächung oder Umgehung dieser Anforderungen ist ausgeschlossen.
Folgende Anträge fanden keine Mehrheit:
- Die Schweizer Delegation stellt sicher, dass das Abkommen die in EFTA-Zollabkommen üblichen Mindeststandards zur Nachhaltigkeit einhält und diese rechtlich durch einen Streitbeilegungsmechanismus durchsetzbar sind (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltungen abgelehnt).
- Der Verzicht auf eine Digitalsteuer nicht im Verhandlungsmandat zu verankern (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt).
- In Bezug auf die Streitbeilegung, soll sich der Bundesrat für ein gerichtliches Streitbeilegungsverfahren, etwa ein paritätisch besetztes Schiedsgericht, einsetzen (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt).
- Keine Zugeständnisse bei nicht-tarifären Handelshemmnissen machen: Ein Antrag zielte auf die Normen für Fahrzeugzulassungen ab, welcher mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde. Ein anderer Antrag forderte die Streichung der Passage betreffend die Überprüfung gewisser Massnahmen für Geflügelfleisch und die Kennzeichnung und Zertifikate für Rind-, Bison- und Milchprodukte (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt).
- Streichung des Teils über die mögliche Aufnahme von weiteren Themenbereichen in die Verhandlungen (mit 17 zu 8 Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt).
- Ergänzung des Verhandlungsmandats mit einer Bestimmung bezüglich einer zukunftsweisenden, nationalen Strategie für den digitalen Handel bzw. für die Digitalisierung des Handels (mit 12 zu 11 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt).
- Die Veröffentlichung der Richt- und Leitlinien des Verhandlungsmandates (mit 21 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt).
- Eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, die Ausarbeitung eines Überbrückungsplans für betroffene Unternehmen bei einem No-Deal Szenario bezüglich der Handelsbeziehungen mit den USA vorzunehmen (mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt).
- Die Kompetenzen des SECO im Bereich des digitalen Handels beziehungsweise der Handelsdigitalisierung durch ein interdisziplinäres, begleitendes Expertengremium aus Vertretungen der Privatwirtschaft zu ergänzen (mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt).
- Schreiben an den Bundesrat mit folgendem Inhalt (mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt):
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Schweizerische Massnahmen werden gesetzgeberisch so umgesetzt, dass die Rechtswirkungen gleichwertig mit jenen der in den USA getroffenen Massnahmen sind;
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In den Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass wenn sich über einen gewissen Zeitraum hinaus ein Handelsbilanzdefizit für die Schweiz eingestellt hat, die Möglichkeit gegeben ist, ein beidseitig äquivalentes Tarifniveau herstellen zu können;
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Nur Zusagen in Bereichen zu machen, welche einen direkten Bezug auf die Handelsbilanz mit den USA haben.