Aufgrund der grossen Nachfrage der Banken-Überbrückungskredite beschloss der Bundesrat am 3. April 2020, das Bürgschaftsvolumen für Liquiditätshilfe um weitere 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken aufzustocken. Eine erste Tranche von 10 Milliarden Franken beantragt der Bundesrat als dringlich anzuerkennen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) hörte am 7. April 2020 vier Mitglieder des Bundesrates an und beschloss in der Gesamtabwägung, aufgrund der Dringlichkeit 10 Milliarden Franken sofort freizugeben. Dieser Zusatzkredit sowie die anderen dringlichen COVID-Kredite werden nun im Hinblick auf die ausserordentliche Session der eidgenössischen Räte von Anfang Mai 2020 von den zuständigen Kommissionen vorberaten.

Zusatzkredit für COVID-19-Solidarbürgschaften

Der Bundesrat beschloss am 20. März 2020 Abfederungsmassnahmen für Wirtschaft und Gesell­schaft aufgrund des Coronavirus, welche er dem Parlament im Rahmen einer Nachmeldung zur Bot­schaft über den Nachtrag I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns) unterbreitete. Nach eingehender Prüfung der Anträge des Bundesrats erkannte die FinDel am 23. März 2020  einen Teil der Nachmeldung aIs dringlich an und bewilligte einen Vorschuss im Umfang von insgesamt 30,7 Milliarden Franken (siehe Medienmitteilung der FinDel vom 23. März 2020).

Am 3. April 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament im Rahmen einer weiteren Nachmeldung zum Nachtrag I 2020 einen Zusatzkredit von 20 Milliar­den Franken zum von der FinDel bereits bewilligten Verpflich­tungskredit für COVID-19-Solidar­bürgschaf­ten von ebenfalls 20 Milliarden Franken (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 3. April 2020). Die Sum­me des vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredits beträgt damit insgesamt 40 Milliarden Franken. Gleichentags stellte der Bundesrat der FinDel Antrag, eine erste Tranche von 10 Milliarden Franken des Zusatzkredits als dringlich anzuerkennen und einen Vorschuss zu gewähren.

Vorberatung des Zusatzkredits durch die Finanzdelegation

Im Rahmen ihrer kurzfristig einberufenen ausserordentlichen Sitzung vom 7. April 2020 befasste sich die FinDel eingehend mit der Notwendigkeit und Dringlichkeit des Zusatzkreditbegehrens. Sie liess sich von den Vorstehenden des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwal­tung im Detail über den Vollzug der vom Bundesrat am 20. März 2020 eingeleiteten Massnahmen orientieren.

Die FinDel stellt fest, dass die vom Bund verbürgten Bankdarlehen einem Bedürfnis der kleineren und mittleren Unternehmen entsprechen, welche unter den Folgen des Coronavirus leiden. Sie nimmt zur Kenntnis, dass bereits über 14 Milliarden Franken verpflichtet wurden und der von ihr am 23. März 2020 bewilligte Verpflichtungskredit von 20 Milliarden Franken aufgrund der grossen Anzahl an Kreditanträgen bereits zwischen dem 8. und 13. April 2020 ausgeschöpft sein könnte. Die FinDel begrüsst, dass das innert kürzester Zeit aufgebaute System funktionsfähig ist und die Gelder rasch und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen.

Beschluss der Finanzdelegation

In der Gesamtabwägung anerkennt die FinDel die Dringlichkeit der vom Bundesrat beantragten 10 Milliarden Franken und genehmigt diese. Damit hat sie bis heute insgesamt 30 der 40 Milliarden Franken für COVID-19-Solidarbürgschaften als dringlich anerkannt und genehmigt. Die Bürgschaftsgenossenschaften des Bundes können ab sofort Darlehen bis zur neuen Maximalhöhe von 30 Milliarden Franken verbürgen. Die 30 Milliarden Franken werden dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung im Rahmen der ausserordentlichen Session vom 4. bis 8. Mai 2020 unterbreitet.

Die Finanzdelegation erwartet vom Bundesrat, dass er die verbleibenden 10 Milliarden Franken (zweite Tranche des beantragten Zusatzkredits) wenn immer möglich dem Parlament im ordentlichen Verfahren mit Vorberatung in den federführenden Finanzkommissionen und Beschluss in der ausserordentlichen Mai-Session unterbreitet.

Missbrauchsbekämpfung

Am 23. März 2020 teilte die FinDel dem Bundesrat mit, sie erwarte, dass Miss­brauch mit aller Härte verfolgt und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bei der Kon­trolle der Umsetzung der Massnahmen beigezogen wird. Die Vorsteher des WBF und des EFD infor­mierten die FinDel im Einzelnen über die Eckwerte des Prüf­konzepts zur Missbrauchsbekämpfung sowie die bisher umgesetzten und noch geplanten Massnahmen. Die FinDel nimmt zur Kenntnis, dass die betroffenen Bundesämter ihrem Anliegen nachkommen, die EFK bei der Prüfung und Kontrolle beiziehen und die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Verwaltungseinheiten und der EFK grund­sätzlich gut funktioniert.

Finanzpolitische Perspektiven und Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivität

Besorgt zeigt sich die FinDel über die mittel- und langfristigen Aus­wirkungen der milliardenschweren Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen des Bundes sowie der zu erwartenden Mindereinnahmen in unbekannter Höhe auf den Finanz­haushalt. Sie befürch­tet eine massive Einschränkung des finanzpolitischen Spielraums des Bundes. Aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht ist wichtig, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten nach und nach wiederaufgenommen werden können.

Die FinDel ersucht den Bundesrat, zuhanden der federführenden Finanz­kommissionen für deren Sitzungen vom 23./24. April bzw. 27. April 2020 die aktuellen finanz­politi­schen Perspektiven, die Auswirkungen auf die Schuldenbremse sowie mögliche Sze­narien zur Reduktion der in den nächsten Jahren prognostizierten enormen Belastung für den Bundeshaushalt aufzuzeigen.

Weiteres Vorgehen

Die FinDel wird erneut am 14. April 2020 tagen, um allfällige weitere dringliche Kreditanträge des Bundesrats im Zusammenhang mit der Coronakrise zu beraten. Bei dieser Gelegenheit werden die betroffenen Departe­mentsvorstehenden sie auch über das Ergebnis der Abklärungsaufträge des Bundesrats vom 1. April 2020 orientieren (Selbständige, Kinder­krip­pen, Reisebüros sowie den Kultur- und Sport­bereich).

Gemäss Ziffer 7.4 der Handlungsgrundsätze der Finanzdelegation ist ausschliesslich der Präsident der FinDel für die Kommunikation zuständig.