Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) beschäftigt sich seit einigen Jahren mit der Korruptionsfrage in der Bundesverwaltung. In ihrem neusten Bericht befasst sie sich mit den Interessenkonflikten, welche bei Nebenerwerbs-tätigkeiten von Beamten entstehen können. Dabei richtete sie ihr Augenmerk auch auf die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Beamten in Bereichen, mit denen sie zuvor als Bundesbedienstete in enger Verbindung standen. Für die GPK-NR ist die Lage zwar nicht alarmierend, doch sollte ihrer Ansicht nach den Interessenkonflikten grössere Aufmerksamkeit geschenkt werden. In diesem Zusammenhang kommt der Ethik im öffentlichen Dienst eine entscheidende Rolle zu.

Ist es tragbar, dass ein Beamter eines Beschwerdedienstes sich in seiner Freizeit in einer Anwaltspraxis mit öffentlich-rechtlichen Fällen des Bundes befasst? Ist es zulässig, dass ein Steuerinspektor - ausserdienstlich oder nachdem er definitiv aus dem Bundesdienst ausgetreten ist - als privater Steuerberater tätig ist? Oder ist es statthaft, dass ein ehemaliger Beamter durch seine Verwaltungskenntnisse oder persönlichen Verbindungen zu den Amtsstellen seinem Arbeitgeber oder seinen Kunden Privilegien verschafft?

Auf solche Fragen geht die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) im heute veröffentlichten Bericht ein.

Gemäss Beamtengesetz sind zwar Nebenbeschäftigungen grundsätzlich verboten, d.h., ein vollzeitig beschäftigter Beamter des Bundes darf in der Regel keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieser Grundsatz kennt allerdings eine Reihe von Ausnahmen.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Departemente die einschlägigen Bestimmungen -von seltenen Ausnahmen abgesehen - korrekt anwenden. Die Hypothese, dass bestimmte Nebenbeschäftigungen wirkliche oder scheinbare Interessenkonflikte auslösen können, hat sich nur in einigen seltenen Fällen bewahrheitet. Davon betroffen sind vor allem Beratungstätigkeiten (Rechts- oder Steuerberatung, Vermögensverwaltung, Treuhandaufgaben usw.) oder Vertretungen (Verwaltungsrat, Anwaltstätigkeit usw.).

Die Kommission weist darauf hin, dass die Bestimmungen über Nebenbeschäftigungen von den Departementen nicht einheitlich angewandt werden. Dies trifft besonders auf Lehraufträge zu, wo Beamten zuweilen mehrere Gehälter kumulieren.

Problematischer ist die Lage in Bezug auf die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Beamter. Die Kommission hat festgestellt, dass der Bund sich nicht bemüht, gezielt zu erfahren, wo seine ehemaligen Beamten in der Privatwirtschaft tätig sind. Daher lässt sich unmöglich ermitteln, wie häufig Bundesbedienstete in privatwirtschaftliche Firmen übertreten, mit denen sie zuvor als Beamte verkehrten.

Obschon die Situation nicht alarmierend sein dürfte, sollte ihr grössere Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn in einer Zeit, in der vom Bundespersonal immer mehr Mobilität und Flexibilität gefordert wird, ist auch die Gefahr der Interessenkonflikte grösser.

Nach Auffassung der Kommission sollten gewisse Vorkehren zur Vermeidung zweifelhafter Situationen getroffen werden. Sie empfiehlt, den Geltungsbereich der Ausstandsvorschriften auszudehnen. Auch wäre zu prüfen, ob analog zum Obligationenrecht ein Konkurrenzverbot eingeführt werden sollte.

Die Kommission ist sich bewusst, dass sich Interessenkonflikte nicht nur über Vorschriften verhindern lassen. Eine wesentliche Rolle spielt hier auch die Ethik im öffentlichen Dienst, wie aus der Studie hervorgeht, welche die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) im Auftrag der GPK durchgeführt hat.

Die Kommission prüfte auch die Organisation der Lufttransporte des Bundes. Dabei geht es um Transporte mit bundeseigenen Luftfahrzeugen von hohen Persönlichkeiten (very important persons, VIP) wie Bundesräten, Parlamentsmitgliedern, Bundesrichtern, ausländischen Delegationen usw.

Heute werden diese VIP-Transporte vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und vom Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) durchgeführt.

Die Kommission hat mit Genugtuung festgestellt, dass die heutige Organisation der Luftransporte voll und ganz zufrieden stellt und dass die Aufteilung auf zwei Departemente nicht - wie sie befürchtet hatte - zu ungerechtfertigten Doppelspurigkeiten führt.

Die Kommission schlägt dem Bundesrat vor, die Einsatzleitung sämtlicher VIP-Flüge auf einen einzigen Standort zu konzentrieren (Bern-Belp oder Payerne). Weiter empfiehlt sie, die Lufttransportdienste nach den Grundsätzen des New Public Management zu führen, indem beispielsweise ein internes Service-Center geschaffen wird. Wichtig für die Kommission ist, dass der Bundesrat die Organisation, die Verfahren und Verantwortungen abschliessend regelt und dabei der Entwicklung im militärischen Lufttransportdienst Rechnung trägt.

Die Kommission tagte am 12. März 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alexander Tschäppät (S, BE) in Bern.

Bern, 12.03.1999    Parlamentsdienste