Unternehmenssanierungen
Die Kommission hält an der Notwendigkeit einer Revision des Sanierungsrechts fest. Sie hat die Prüfung der Änderungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes abgeschlossen.

Die Kommission hatte am 15. November 2011 beschlossen, auf die Vorlage zur Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG; 10.077) einzutreten. Auch in ihrer neuen Zusammensetzung hält sie an ihrem Beschluss fest, das Sanierungsrecht zu modernisieren und zu verbessern. Sie hat sich ausschliesslich mit den Änderungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes befasst, die Änderungen der anderen Gesetze, namentlich des Obligationenrechts, werden Gegenstand ihrer Beratungen im zweiten Quartal sein, wenn sie eine Stellungnahme des Bundesrates über verschiedene Kompromisslösungen zu den Arbeitnehmerrechten (Vertragsübernahme/Sozialplan) erhalten haben wird.

Die Kommission will die Sanierungsmöglichkeiten verbessern, dabei aber die Risiken des Missbrauchs begrenzen. Sie beantragt deshalb, dem Schuldner eine Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nur dann zu erlauben, wenn «andernfalls der Sanierungszweck vereitelt würde» (Art. 297a des Entwurfs). Eine Minderheit befürwortet diese Regelung zum Schutz vor Missbrauch ebenfalls, sie verlangt allerdings nicht die Zustimmung des Sachverwalters, sondern jene des Nachlassgerichts.

 

Verfassungsgerichtsbarkeit

Die Kommission hat die Beratung zur Verfassungsrevision aufgenommen, die der Nationalrat in der Wintersession 2011 im Rahmen von zwei parlamentarischen Initiativen (05.445 ; 07.476) angenommen hatte. Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, an einer der kommenden Sitzungen erst Anhörungen u.a. mit Verfassungsrechtsprofessoren durchzuführen, bevor sie über das Eintreten auf diesen für die Schweizer Rechtsordnung grundlegenden Entwurf entscheidet.

 

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“

Die Kommission hat die Differenzen im indirekten Gegenvorschlag (10.443) beraten. Ohne Gegenstimmen empfiehlt sie dem Ständerat, börsenkotierten Gesellschaften eine Abstimmung der Generalversammlung über die Genehmigung der Geschäftsleitungsvergütungen vorzuschreiben (Art. 731l der Vorlage). Allerdings sollen die Statuten vorsehen können, dass dieser Abstimmung lediglich konsultative Wirkung zukommt. Damit schliesst sich die Kommission in diesem Punkt dem Nationalrat an. In den übrigen Fragen beantragt sie ihrem Rat, an seinen Beschlüssen festzuhalten.

 

Schutz der Souveränität der Schweiz
Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Motion 11.3120 anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um den Problemen abzuhelfen, die entstehen, wenn ausländische Amtsträger auf schweizerischem Gebiet für einen fremden Staat Hoheitsakte vornehmen wollen (vgl. Art. 271 StGB) oder wenn ausländische Behörden von Personen, die sich in der Schweiz befinden, landesrechtswidrige Handlungen verlangen.

 

Lohnsystem für Richterinnen und Richter

Die Kommission ist bei der parlamentarischen Initiative 10.505 den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt und hat ohne Gegenstimme eine Änderung der Richterverordnung angenommen, mit welcher die Lohnentwicklung der Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht und am Bundesverwaltungsgericht sowie der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundespatentgericht an diejenige des Bundespersonals angeglichen werden soll. Ferner soll für alle ordentlichen Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte die Altersgrenze auf 68 Jahre erhöht werden.

Die Kommission hat am 23. und 24. Januar 2012 unter Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

 

Bern, 24. Januar 2012 Parlamentsdienste