13.048 n Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung
Die Kommission hat breit abgestützte Anhörungen zum bundesrätlichen Entwurf für eine geräteunabhängige Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen durchgeführt und diese haben erwartungsgemäss ein durchzogenes Stimmungsbild zu Tage gebracht. Mit 16 zu 6 Stimmen hat sich die vorberatende Kommission für Eintreten auf die Vorlage entschieden. Die Detailberatung wird sie im August aufnehmen.

Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 29. Mai 2013 (13.048 Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung) einen Auftrag erfüllt, den ihm die beiden Räte mit einer Motion der KVF-N (10.3014) erteilt haben. Bereits bei der Behandlung der Motion in den Jahren 2010 und 2011 hat sich gezeigt, dass insbesondere im Nationalrat sowohl der Systemwechsel im Grundsatz wie auch die einzelnen Schwellenwerte und Ausnahmeregelungen im Einzelnen bestritten sind.

Dieses Bild hat sich sowohl bei der Vernehmlassung des Bundesrates wie nun auch bei den Anhörungen der Kommission (Verbände der privaten Medien, VSM, SRG, Billag, Economiesuisse, Gewerbeverband, Konsumentenorganisationen, Preisüberwacher, SGKM) wieder gezeigt. Die Mehrheit der Akteure teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass sich eine Empfangsgebühr, welche sich auf ein betriebsbereites Gerät abstützt, technisch nicht mehr rechtfertigen lässt. Bei der konkreten Umsetzung gehen allerdings die Meinungen weit auseinander.

Mit ihrem Eintretensentscheid hat die Kommission den gesetzgeberischen Handlungsbedarf grundsätzlich bejaht. Sie wird an ihrer Sitzung vom 19./20. August 2013 die Detailberatung aufnehmen. Mit einer Behandlung im Nationalratsplenum ist kaum vor der Wintersession 2013 zu rechnen.

Der Ständerat hat im Sommer bzw. im Frühjahr 2013 zwei Motionen zum Thema Roaming-Gebühren für Schweizer Kundinnen und Kunden im Ausland sistiert, welche der Nationalrat jeweils mit überwältigendem Mehr angenommen hatte (11.3524 Mo. Wyss Ursula und 11.3472 Mo. Fuchs/Rickli Natalie). Die KVF-N konnte sich im Moment nur zur Frage der Sistierung und nicht materiell zu den Motionen äussern (gemäss Art. 87 ParlG). Da sich der Ständerat in der Frage der Sistierung leicht würde durchsetzen können, hat die Kommission einstimmig entschieden, sich dieser nicht zu widersetzen.

Ebenfalls einstimmig dem Ständerat gefolgt ist die Kommission bei der Motion von Rotz/Frehner (11.3352 Zeitgemässe technische Vorschriften für Notrufe), welche in der kleinen Kammer abgeändert wurde.

 

Bern, 4. Juli 2013  Parlamentsdienste