Einstimmig trat die Kommission auf die Weiterentwicklung der IV (17.022 n) ein. Sie unterstützt damit das Hauptziel dieser IV-Revision, mit der Jugendliche, junge Erwachsene und psychisch Kranke in den Arbeitsmarkt integriert oder im Erwerbsleben gehalten werden sollen. In der Detailberatung sprach sich die Kommission einstimmig dagegen aus, die Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent der Hauptrente zu kürzen und den Begriff Kinderrenten durch «Zulage für Eltern» zu ersetzen, wie dies der Nationalrat als Erstrat beschlossen hatte. Sie hatte vorgängig die finanziellen Verhältnisse von Familien vergleichen lassen, von denen die einen Anspruch auf Kinderrenten und Ergänzungsleistungen (EL) haben und die anderen keine derartigen Sozialversicherungsleistungen erhalten. In allen berechneten Konstellationen zeigte sich, dass die Familien mit Kinderrenten und EL weniger Einkommen zur Verfügung haben als vergleichbare Familien ohne Kinderrente und EL. Diese Fakten zeigten, dass eine Kürzung der Kinderrenten nicht angebracht sei, wurde in der Kommission argumentiert. Dies gelte umso mehr, als der Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem einen Teil der Rentner finanziell schlechter stelle. Die Beschlüsse des Nationalrates, der das stufenlose Rentensystem und die Kürzung der Kinderrente kumuliert hatte, seien zu einschneidend.
Ganze Rente weiterhin ab Invaliditätsgrad von 70 Prozent
Die Kommission stimmte dem stufenlosen Rentensystem für Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69 Prozent mit 8 zu 4 Stimmen zu. So könnten Schwelleneffekte eliminiert und das System gerechter gestaltet werden, argumentierte die Mehrheit der Kommission. Zudem werde es für IV-Rentner finanziell attraktiver, soweit als möglich erwerbstätig zu sein. Die Minderheit kritisierte, dass Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Prozent weniger Rente erhielten, was die Verbesserungen für Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 59 Prozent nicht aufwiegen könnten. Mit 8 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission den Antrag ab, wonach erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 statt 70 Prozent eine ganze Rente ausgerichtet werden soll. Jemand mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 70 Prozent habe nur geringe Chancen auf Erwerbstätigkeit, argumentierte die Mehrheit. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt beantragt die Kommission zudem einstimmig, dass Rentner ab 55 Jahren beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem keine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen. Der Nationalrat hatte diese Grenze wie der Bundesrat bei 60 Jahren gesetzt.
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass IV-Anlehren weiterhin grundsätzlich zwei Jahre dauern sollen, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Gesetz verankert wird. Es soll aber möglich sein, kürzere Anlehren anzubieten, wenn dies im Einzelfall zielführend ist.
In den Bestimmungen über die Gutachten beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, dass von den Interviews zwischen dem Gutachter und dem Versicherten eine Tonaufnahme erstellt und zu den Akten genommen wird, sofern es der Versicherte nicht anders bestimmt. Zu anderen Fragen im Zusammenhang mit den Gutachten beauftragte die Kommission die Verwaltung mit Abklärungen. Ihr Ziel ist es, die Beratung an der nächsten Sitzung abzuschliessen, damit die Vorlage in der Herbstsession vom Ständerat beraten werden kann.
Tarife in der Kindermedizin sollen angepasst werden
Die Kommission prüfte vier Standesinitiativen, die alle eine Anpassung der Tarifstruktur im Bereich der spitalambulanten und stationären Kindermedizin fordern (18.309, 18.318, 18.322, 18.324). Im Rahmen ihrer Beratungen hörte die SGK-SR Vertreter der Kantone St. Gallen, Thurgau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft an. Dabei zeigte sich, dass die Tarife die Eigenheiten der Kindermedizin oft ungenügend berücksichtigen und so eine Unterfinanzierung der Kinderspitäler entstehen kann. Die Kommission beschloss daher einstimmig, das Anliegen der Kantone aufzugreifen. Sie wählt dazu jedoch nicht den Weg der Standesinitiativen, sondern einer Kommissionsmotion (19.3957). Dies mit dem Ziel, dass der Bundesrat und die Verwaltung geeignete Massnahmen ergreifen.
Weitere Geschäfte
Die Motion «Ambulanter Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Qualitätssicherung und Transparenz durchsetzen» (14.4291 n, Humbel) lehnt die SGK-SR ab (7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Das Anliegen, so die Kommission, wurde in der im Juni verabschiedeten Vorlage «KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» (15.083 s) aufgegriffen.
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnt die Kommission die Motion 16.3169 n (Heim) ab. Der Bundesrat prüft gegenwärtig, ob die Vergütung von im Ausland gekauften Mitteln und Gegenständen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein sollte. Die Ergebnisse dieser Arbeiten will die Kommission abwarten.
Die Kommission tagte am 12. und 13. August 2019 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.
Über die Anträge der Kommission zum Geschäft Bundesgesetz über Tabakprodukte (15.075 s) wurde am 13. August 2019 mit einer
separaten Medienmitteilung informiert