Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sieht keinen Handlungsbedarf bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften. Um die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden zu stärken, sollen darin keine Mitglieder der Kantonsregierung einsitzen dürfen. Dies hat die Kommission im Rahmen der Modernisierung der Aufsicht entschieden.

Einstimmig nahm die Kommission die Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule (19.080 s) in der Gesamtabstimmung an. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten zu verzichten (Art. 69 BVG). Eine solche Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Versicherungsbrokern begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen. Ferner wurde kritisiert, dass für diese grundlegende Bestimmung keine Vernehmlassung bei den betroffenen Akteuren durchgeführt wurde. Eine Minderheit unterstützt den Vorschlag des Bundesrates in der Absicht, die mit der heutigen Praxis verbundene Zweckentfremdung von Vorsorgegeldern zu verhindern.

Weiter entschied die Kommission, dass der Einsitz von kantonalen Regierungsmitgliedern und Angestellten der öffentlichen Verwaltung in den Kontrollgremien der regionalen Aufsichtsbehörden nicht mehr möglich sein soll. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden soll damit gestärkt und die Governance optimiert werden. Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt sie, der vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmung zu folgen (Art. 61 Abs. 3 dritter Satz BVG). Ohne Gegenstimme entschied sie jedoch, dass die Kantone diese Anpassung innert fünf anstatt zwei Jahren vornehmen müssen.

Im Grundsatz hat die Kommission entschieden, die Digitalisierung des Verfahrens im Sozialversicherungsrecht zu fördern. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie eine Änderung im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (Art. 55 Abs. 1bis), wonach Entscheide auch elektronisch eröffnet werden können. Die Minderheit argumentiert, ein Entscheid von derart grosser Tragweite müsste in einem ordentlichen Verfahren mit Vernehmlassung gründlich geprüft werden. Einstimmig hat die Kommission zudem beschlossen, der Zentralen Ausgleichsstelle die rechtliche Grundlage zu geben, um ein Informationssystem für den Datenaustausch zu entwickeln und zu betreiben (Art. 71 Abs. 4bis). Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Ständerat.

Coronavirus: Arbeiten zur weiteren Bekämpfung der Pandemie gehen rasch voran

Die Kommission machte erneut eine Standortbestimmung zu den Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie mit Bundesrat Berset und seinen Fachleuten. Sie nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die epidemiologische Lage trotz der Öffnungsschritte aktuell bessert. Ein zentrales Thema des Austausches war das geplante Covid-Zertifikat, mit dem sich Geimpfte, Genesene sowie zeitnah negativ Getestete ausweisen sollen können. Die Kommission liess sich über den Entwurf der Verordnung informieren, mit der die technische Umsetzung des Covid-Zertifikates geregelt werden soll. Sie stellte fest, dass die Arbeiten bei der Verwaltung auch hier rasch und professionell vorangehen.

Zudem liess sich die Kommission über die geplante Änderung des Covid-19-Gesetzes (Covid- Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich, 21.033 sn) informieren. Sie begrüsst die vom Bundesrat beantragte Verlängerung der Entschädigung des Erwerbsausfalls bis Ende Dezember 2021 und verzichtet auf einen Mitbericht an die federführende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. National- und Ständerat werden die Gesetzesänderung im dringlichen Verfahren während der Sommersession 2021 beraten.

Gesetzlich klar definierte Vorgaben für den Experimentierartikel zur Kostendämpfung

Zum Abschluss der Differenzbereinigung zum Kostendämpfungspaket 1a (19.046 n; Entwurf 2) diskutierte die Kommission über eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Experimentierartikels (Art. 59b). Nach Überprüfung sowohl der rechtlichen Anforderungen als auch der materiellen Zielsetzungen der Regelung kam sie zum Schluss, dass es gesetzlich klar abgesteckte Bereiche für Pilotprojekte braucht (Abs. 1bis). Die Kommission folgte damit grundsätzlich dem Konzept des Nationalrates, ergänzte dieses aber mit der Stärkung der Anforderungen der Qualität und der Förderung der Digitalisierung als weitere Zielsetzungen für Pilotprojekte (Abs. 1).

Liste säumiger Prämienzahlender: Kommissionsentwurf bereit für den Ständerat

Die Kommission hat die Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Entwurf beraten, den sie infolge der Standesinitiative Thurgau 16.312 Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten ausgearbeitet hat. Sie schliesst sich vier der insgesamt fünf Anträge des Bundesrates an, um einige Bestimmungen des Entwurfes noch zu präzisieren. Die umstrittene Frage der Listen säumiger Prämienzahlender, die der Bundesrat wie die Minderheit der Kommission abschaffen will, soll der Ständerat in der kommenden Sommersession entscheiden.

Die Kommission tagte am 20. Mai 2021 in Bern unter dem Vorsitz von Paul Rechsteiner (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.