Die UREK des Nationalrates schlägt eine Übergangslösung für alle Erzeugungstechnologien vor, die bisher über das Einspeisevergütungssystem unterstützt wurden. Sie will zudem die Marktprämie für Grosswasserkraftwerke verlängern und Biomasseanlagen breit unterstützen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die Eckwerte ihrer Vorlage zur parlamentarischen Initiative 19.443 festgelegt. Mit der Umsetzung dieser Initiative möchte die Kommission die Erzeugung erneuerbarer Energien aus Biogas, Kleinwasserkraft, Wind, Geothermie und grossen Photovoltaikanlagen auch nach Auslaufen der Einspeisevergütung fördern. Der Ausbau dieser Energien soll insbesondere über Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent erfolgen. Das grösste Potenzial sieht die Kommission bei den Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch, die heute nur mit 30 Prozent der Investitionskosten gefördert werden, was für den Ausbau nicht ausreicht. Zudem soll die Höhe der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen durch Auktionen bestimmt werden können, was die Kommission als kosteneffiziente Massnahme betrachtet. Eine Minderheit spricht sich gegen solche Auktionen aus.

Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen

Wasserkraftanlagen sollen nach dem Willen der Kommission weiterhin mit einem Investitionsbeitrag unterstützt werden. Dazu hat die Kommission neue Grenzwerte und Förderbedingungen festgelegt: Neue Wasserkraftanlagen erhalten ab einer Leistung von 1 MW einen Investitionsbeitrag von höchstens 60 Prozent. Einen solchen soll es auch für erhebliche Erweiterungen von Anlagen mit einer Leistung ab 300 kW geben. Für Erneuerungen ist der Investitionsbeitrag allerdings plafoniert bei 40 Prozent. Eine Minderheit will die Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen generell auf 40 Prozent beschränken. Eine weitere Minderheit möchte bei erheblichen Erweiterungen und Erneuerungen nur Wasserkraftanlagen ab 1 MW Leistung unterstützen und die Förderung neuer Anlagen auf jene beschränken, die der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterstehen.

Für Windenergieanlagen und Geothermieanlagen hat die Kommission ebenfalls Investitionsbeiträge von höchstens 60 Prozent beschlossen.

Verlängerung der Marktprämie Grosswasserkraft

Die Kommission hat mit 16 zu 9 Stimmen eine Verlängerung der Marktprämie für die Grosswasserkraft in ihren Erlassentwurf aufgenommen. Die Marktprämie soll erst 2031 und nicht wie geplant bereits Ende 2022 auslaufen. Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen diese Massnahme aus. Die Marktprämie stütze die bestehende Produktion, aber sie sei nicht das richtige Instrument, um den Zubau neuer Kapazitäten zu fördern.

Erneuerbare Energien in der Grundversorgung

Mit Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission die unbefristete Weiterführung der Regelung in Art. 6 Ziff. 5bis des Stromversorgungsgesetzes beschlossen. Nach dieser Bestimmung dürfen Betreiber der Verteilnetze, die feste Endverbraucher mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien beliefern, die Gestehungskosten dieser Elektrizität in die Tarife voll einrechnen.

Betriebskostenbeitrag für Biomasse

Biomasse ist für die Kommission ein wichtiger Pfeiler der Energiewende. Besonders im Winterhalbjahr trägt sie zur Versorgungssicherheit bei. Die Gestehungskosten für Strom aus Biomasseanlagen sind jedoch für Holz- und Biogasanlagen deutlich höher als bei anderen Technologien. Die Kommission möchte die bestehende Produktion aus solchen Anlagen sichern und deren Zubau fördern. Zu diesem Zweck hat sie einen neuen Artikel in ihren Erlassentwurf aufgenommen, der einen Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen festlegt. Von diesem sollen auch Neubauprojekte profitieren. Eine Minderheit möchte den Beitrag hingegen auf bestehende Anlagen beschränken.

Um den Ausbau der Biomasse voranzubringen, unterstützt die Kommission mit 13 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen auch die Motion 20.3485. Diese Motion fordert den Bundesrat dazu auf, Holz- und Biogasanlagen nicht nur im Hinblick auf die Stromerzeugung zu fördern, sondern auch andere Bereiche zu berücksichtigen, wie etwa die Wärmeerzeugung und die Erzeugung von erneuerbaren Treibstoffen. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen sollen unter anderem im Raumplanungsgesetz und im Landwirtschaftsrecht geschaffen werden.

Die Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 19.443 wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung abschliessen. Dabei wird sie über die letzte offene Frage entscheiden: darüber, in welchem Ausmass der Ausbau der Grosswasserkraft genau unterstützt werden soll. Ziel ist es, die Vorlage in der Sommersession 2021 in den Nationalrat zu bringen.

Lehren aus dem Fall Lonza

Die Kommission hat sich über die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Lachgas-Austritt bei der Lonza informieren lassen. Aus ihrer Sicht zeigt der Fall Lonza, dass es bei der Regulierung potenzieller Treibhausgasquellen Lücken gibt. Die Kommission nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Verordnungsänderung anstrebt, um in Zukunft besser gegen neu entdeckte Lachgasquellen gewappnet zu sein. Zudem begrüsst die Kommission die geplante Überprüfung der Regeln, wie Unternehmen kostenlose Emissionsrechte erhalten. Positiv beurteilt die Kommission auch, dass die Verwaltung Anstrengungen unternimmt, damit die Lonza einen allfälligen Gewinn aus den zugeteilten Emissionsrechten für Umweltprojekte einsetzt. Die öffentlichen Kommissionsunterlagen zum Thema Lachgasemissionen werden auf der Webseite der Kommission aufgeschaltet (Link > weitere Berichte).

Die Kommission hat am 22./23. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) in Bern getagt.