Sessionsprogramme sind ein wichtiges Werkzeug des Parlamentsbetriebs und gehören zu den meist abgerufenen Dokumenten auf parlament.ch. Öffnet man ein Sessionsprogramm, stellt man fest, dass es überwiegend aus unverständlichen Zeichen und Abkürzungen besteht. Wie lässt es sich entziffern? Eine Anleitung.

​Sessionsprogramme geben die chronologische Übersicht der Geschäfte, die ein Rat während der Session behandelt. Sie werden zwei Wochen vor der Session vom jeweiligen Ratsbüro erstellt und veröffentlicht.

Jeder Zeile der Tabelle ist einem Geschäft gewidmet und da es zehn Spalten gibt, können den Sessionsprogrammen für jedes Geschäft zehn Informationen entnommen werden.

Sessionsprogramm ein Beispiel 

Geschäftstitel: Vierte Spalte

Der Titel ist in der vierten Spalte des jeweiligen Geschäftes zu finden. Er verrät, was das Thema des Geschäftes ist und um was für ein Geschäft es sich hierbei handelt.

Ein Geschäft kann unter anderem ein Vorstoss, eine Petition oder eine Botschaft des Bundesrates sein.

Bei Vorstössen ist vor dem Titel die Art des Vorstosses und der Urheber angegeben. «Mo.» bedeutet, dass das Geschäft eine Motion ist. «Po.» sind Postulate, «Ip.» Interpellationen, «pa.Iv.» steht für parlamentarische Initiativen und für «Kt.Iv.» Standesinitiativen. Motionen und Postulate dienen dazu, dem Bundesrat einen Auftrag zu erteilen; mit einer Interpellation verlangt ein Ratsmitglied, eine Mehrheit der Kommission oder eine Fraktion Auskunft vom Bundesrat über wichtige innen- und aussenpolitische Ereignisse und Angelegenheiten des Bundes, mit einer parlamentarischen Initiative resp. einer Standesinitiative schlägt ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder eine Kommission resp. ein Kanton einen Erlassentwurf oder Grundzüge davon vor.

Ist der Urheber eines Vorstosses ein Ratsmitglied, so wird vor dem Titel sein Name aufgeführt. Wurde der Vorstoss hingegen von einer Fraktion, einer Kommission oder einem Büro eingereicht, so wird dies mit der jeweiligen Abkürzung vermerkt. «WAK-NR» bedeutet etwa, dass der Vorstoss von der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates eingereicht wurde.

Steht hinter dem Geschäftstitel eine Klammer, so wird das Geschäft zusammen mit dem ebenfalls mit einer Klammer versehenen nachfolgenden Geschäft beraten.

Geschäftsnummer: Zweite Spalte

Jedes Geschäft wird bei seiner Einreichung mit einer Stammnummer versehen. Diese so genannte Geschäftsnummer ist in der zweiten Spalte des Sessionsprogramms zu finden.

Auch der Geschäftsnummer lassen sich Informationen entnehmen. Die Zahlen vor dem Punkt geben das jeweilige Einreichungsjahr an. «14.xxx» bedeutet also, dass das Geschäft im Jahr 2014 eingereicht wurde. Den Zahlen hinter dem Punkt kann entnommen werden, um was für ein Geschäft es sich hierbei handelt. Vorlagen des Bundesrates, d.h. Botschaften oder Berichte sind ab 001, Standesinitiativen (Kt.Iv.) ab 300, parlamentarische Initiativen (pa.Iv.) ab 400, Petitionen (Pet.) ab 2000, Motionen (Mo.), Postulate (Po.) und Interpellationen (Ip.) ab 3000 nummeriert.

Die Geschäftsnummern sind auch Links. Klickt man auf diese, so öffnet sich die Geschäftsdatenbank des Parlaments. Darin sind einerseits der Beratungsgegenstand selbst, andererseits aber auch alle für den Beratungsgegenstand relevanten Unterlagen zu finden. Zum Beispiel erläuternde Berichte, Medienmitteilungen der vorberatenden Kommissionen oder die Ratsdebatten.

 

Rat: Dritte Spalte

Im Zweikammersystem der Schweiz müssen die meisten Geschäfte von beiden Räten behandelt werden. In der Spalte links vor der Geschäftsnummer wird jeweils angegeben, welcher Rat das Geschäft als erster berät. «n» bedeutet, dass der Nationalrat der Erstrat ist, «s», dass das Geschäft als erstes vom Ständerat beraten wird. Einige wenige Geschäfte werden von beiden Räten in der gleichen Session beraten. Bei diesen wird «ns» oder «sn» vermerkt. Die Anordnung der Buchstaben verrät, wer das Geschäft als erster zu beraten hat.

Der Erstrat wird im Übrigen von den Ratspräsidenten bestimmt. Können diese sich nicht einigen, so entscheidet das Los.

Kommission: Sechste Spalte

Die Geschäfte werden in der Regel von einer Kommission vorberaten. Der Name dieser Kommission ist in der sechsten Spalte zu finden.

 

Berichterstatter: Achte Spalte

Die vorberatende Kommission erstattet ihrem Rat Bericht und stellt Antrag. Sie bestimmt hierfür einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin. Im Nationalrat gibt es, im Gegensatz zum Ständerat, je einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin deutscher und französischer Sprache. Die Namen der Kommissionsberichterstatter werden in der achten Spalte des Sessionsprogramms aufgeführt.

Departement: Siebte Spalte

Bei der Behandlung von Geschäften, die der Bundesrat eingebracht oder zu welchen er Stellung genommen hat, nimmt in der Regel die Vorsteherin oder der Vorsteher desjenigen Departements teil, in dessen Geschäftsbereich das Geschäft gehört. Das Bundesratsmitglied hat das Recht, sich im Namen des Bundesrates zum Geschäft zu äussern und Anträge zu stellen, verfügt jedoch über kein Stimmrecht.

Wird die Anwesenheit eines Bundesratsmitgliedes bei der Beratung eines Geschäftes erwünscht, wird der Name seines Departements in der siebten Spalte des Sessionsprogramms aufgeführt.

Status: Fünfte Spalte

In der ersten Spalte rechts vom Geschäftstitel sind Angaben über den Stand der Beratung zu finden.
Konnte ein Geschäft von einem Rat an einer Sitzung nicht durchberaten werden, so wird es an einer späteren Sitzung wiederaufgenommen. Im Sessionsprogramm wird dies mit «Fortsetzung» vermerkt.

Soll der Rat über eine Fristverlängerung für die Behandlung einer Initiative oder über die Abschreibung eines Vorstosses diskutieren, so wird dies in dieser Spalte vermerkt. Es braucht für die meisten Geschäfte einen übereinstimmenden Beschluss beider Räte. Sind sich die Räte nach der ersten Beratung nicht einig, so kommt es zu einem Differenzbereinigungsverfahren. Befindet sich ein Beratungsgegenstand in der Differenzbereinigung, wird dies in der fünften Spalte mit dem Begriff «Differenzen» vermerkt.

Falls nach drei Beratungen eines Erlassentwurfes in jedem Rat zwischen den Räten noch Differenzen bestehen, entsenden die mit dem Geschäft betrauten Kommissionen beider Räte je 13 Mitglieder in die Einigungskonferenz. Diese stellt beiden Räten einen Einigungsantrag, der alle verbleibenden Differenzen gesamthaft bereinigt. Wird eine Einigungskonferenz eingesetzt und soll der Rat ihren Antrag beraten, so wird dies in der fünften Spalte mit «Antrag der Einigungskonferenz» vermerkt.

 

Mit einigen Botschaften werden mehrere Erlassentwürfe unterbreitet, somit bestehen einige Geschäfte aus mehreren Vorlagen. Werden nicht alle Entwürfe eines Beratungsgegenstandes beraten, so werden die zu beratenden Entwürfe in der fünften Spalte aufgelistet.

Ausgabenbremse: Neunte Spalte

In der neunten Spalte werden die Artikel aufgeführt, bei welchen die Ausgabenbremse gelöst werden muss. Das Ziel der Ausgabenbremse besteht darin, im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auf die Einhaltung der Ausgabendisziplin hinzuwirken. Sie schreibt vor, dass neue einmalige Ausgaben ab 20 Millionen Franken bzw. neue wiederkehrende Ausgaben ab 2 Millionen Franken die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte erhalten müssen, d.h. mindestens 101 Stimmen im Nationalrat und 24 Stimmen im Ständerat.

 

Behandlungskategorien (Kat.): Zehnte Spalte

Im Nationalrat wird jedem Geschäft eine Behandlungskategorie zugeordnet. Mit dieser Zuteilung wird bestimmt, wer ein Recht zur Wortmeldung hat und zugleich die zulässige Redezeit festgelegt. Die Behandlungskategorie ist in der zehnten Spalte zu finden. «I» bedeutet beispielsweise «Freie Debatte». In dieser können sich alle Ratsmitglieder zu Wort melden.

Da es in der kleinen Kammer weder eine Einschränkung des Rechts auf Wortmeldung, noch eine Redezeitbeschränkung und somit auch keine Behandlungskategorien gibt, enthält diese Spalte im Sessionsprogramm des Ständerates keine Informationen.

Übersichtsnummer: Erste Spalte

Die erste Spalte ist ein Relikt aus alten Zeiten und enthält somit in der Regel keine Informationen. Früher wurde hier die Übersichtsnummer aufgeführt. Heute wird diese Spalte zum Teil noch genutzt, um zusätzliche Anmerkungen über die Geschäfte anzubringen. 

 

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