Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will Symbole der christlich-abendländischen Kultur privilegieren. Sie hat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche deren Sonderstellung im öffentlichen Raum ausdrücklich in der Bundesverfassung festschreiben will.

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Ida Glanzmann (CEg, LU; 10.512 n Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zulässig) mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid ihres Präsidenten zugestimmt. Die SPK erachtet eine neue Verfassungsgrundlage für nötig, um die christliche Tradition und ihre Symbole wie das Weg- und Gipfelkreuz, den Bildstock oder die Weihnachtskrippe zu bewahren. Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen sollten nicht mit Verweis auf die Glaubens- und Gewissenfreiheit die in der Schweiz vorherrschende christlich-abendländische Kultur infrage stellen können. Die Minderheit der Kommission sieht die Toleranz gegenüber christlichen Symbolen im öffentlichen Raum nicht bedroht und lehnt die verfassungsmässige Sonderstellung einer einzelnen Religionsgemeinschaft im säkularen Staat ab. Vor ihrer Umsetzung benötigt die Initiative noch die Zustimmung der vorberatenden Kommission des Ständerates.

10.333 s Kt.Iv. AG. Nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum

Mit 12 zu 10 Stimmen lehnt die SPK eine Standesinitiative des Kantons Aargau ab, die im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken verbieten will, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen. Die Kommission stellt fest, dass die Verhüllung aus religiösen Gründen in der Schweiz kein wirkliches Problem darstellt. Sie bezweifelt die Verhältnismässigkeit eines solchen Verbotes, insbesondere auch im Hinblick auf die negative Signalwirkung gegenüber Touristinnen und Touristen aus islamischen Ländern. Die Einführung eines Vermummungsverbots gegenüber Demonstrantinnen und Demonstranten soll weiterhin im Ermessen der Kantone liegen. Die Minderheit der Kommission spricht sich für ein nationales Verhüllungsverbot aus, weil dadurch die Sicherheit im Lande generell verbessert werden könne und ein Verbot religiös motivierter Verhüllung die Gleichstellung der Frauen fördere.

10.484 n Pa.Iv. Müller Philipp. Keine Bevorzugung von Personen aus dem Asylbereich bei der Niederlassungsbewilligung

Nachdem die ständerätliche Schwesterkommission ihre Zustimmung zum positiven Vorprüfungsentscheid verweigert hat, beantragt die SPK des Nationalrates nun ihrem Rat mit 11 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Diese fordert, dass anerkannten Flüchtlingen eine Niederlassungsbewilligung nach denselben Kriterien gewährt wird wie Ausländerinnen und Ausländern aus Nicht-EU/-Efta-Staaten, und ihnen somit eine solche erst nach 10 Jahren anstatt wie bisher nach 5 Jahren Aufenthalt erteilt wird.

10.535 n Pa.Iv. Reimann Lukas. Systemwechsel. Punktesystem statt unkontrollierter Zuwanderung

Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Reimann (V, SG) verlangt, dass die Zuwanderung in die Schweiz über ein Punktesystem gesteuert werden soll, wie es andere Staaten wie Kanada, Neuseeland oder Australien kennen. Eine Bewilligung soll nur noch erhalten, wer bezüglich Nachfrage des Arbeitsmarktes, berufliche und schulische Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Gesundheit, Alter, Integrationsvoraussetzungen oder Sicherung des eigenen Lebensunterhalts eine Mindestpunktzahl erreicht. Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben, weil sie eine Änderung des Zulassungssystems im geltenden Ausländergesetz ablehnt. Die Zuwanderung soll weiterhin in erster Linie durch die Bedürfnisse der Wirtschaft und nicht durch den Staat gesteuert werden. Das Punktesystem wäre zudem nicht vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Die Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben, weil durch eine solche Regelung die Zuwanderung auf transparente Weise und gezielt den aktuellen Bedürfnissen angepasst und dadurch eine unerwünschte Einwanderung vermieden werden könne.

10.525 n Pa.Iv. Segmüller. Krisenmanagementorgan auf Stufe Bund

Nach Ansicht der SPK liegt es in der Organisationskompetenz des Bundesrates, in der Verwaltung die notwendigen Strukturen zu schaffen,  welche zur Bewältigung von Krisen tauglich sind. Sie beantragt deshalb mit 20 zu 4 Stimmen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Segmüller (CEg, LU) keine Folge zu geben. Mit der Initiative wurde die Schaffung eines an die Bundeskanzlei angegliederten Krisenmanagement-Organs gefordert. Die Kommission vertraut darauf, dass der Bundesrat die nötigen Massnahmen ergreifen wird, um die  Koordination zwischen den verschiedenen Krisenstäben zu verbessern. Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass es ein zentrales Organ auf Bundesebene brauche, welches in Krisensituationen für die rechtzeitige Auslösung von koordinierten Massnahmen sorgen kann.

 

Die Kommission tagte am 19./20. Mai 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yvan Perrin (SVP/NE).

 

Bern, 20. Mai 2011,  Parlamentsdienste