Die Kommission hat die Beratung zur
Volksinitiative „Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» (18.079)
aufgenommen. Die Initiative will Bund und Kantone verpflichten, für eine
ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität zu sorgen und dafür
insbesondere genügend diplomiertes Pflegepersonal auszubilden. Die Kommission
hörte Vertreter des Initiativkomitees an und führte im Anschluss eine erste
Aussprache. Sie sah grossmehrheitlich Handlungsbedarf. Eine Regelung auf
Verfassungsstufe und die Forderungen der Initiative betreffend
Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklung des Pflegepersonals gehen der
Kommission aber zu weit. Sie möchte auf Gesetzesebene tätig werden und
insbesondere sicherstellen, dass gut ausgebildete Pflegefachpersonen in eigener
Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen können und
Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden. Sie hat deshalb mit 16 zu 5
Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsinitiative ergriffen mit dem Ziel, der
Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf entgegenzustellen (Pa.Iv. SGK-NR.
Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr
Pflegequalität, 19.401). Sie wird an einer nächsten Sitzung weitere Kreise
anhören und die Ziele, die sie mit dem Gegenentwurf verfolgt, weiter
konkretisieren. In einem nächsten Schritt wird dann die Schwesterkommission des
Ständerates Stellung nehmen.
EFAS unter Berücksichtigung der Vernehmlassung
voranbringen
Die Kommission liess sich über die
Ergebnisse der Vernehmlassung
informieren, die sie über ihren Vorentwurf zur Umsetzung der Pa.Iv. Humbel.
Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
(09.528) durchgeführt hatte. Sie beauftragte ihre Subkommission, die
zahlreichen und divergierenden Rückmeldungen aus der Vernehmlassung vertieft zu
prüfen. Gleichzeitig beschloss sie mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, ein
Kommissionspostulat einzureichen (Po. SGK-NR. Pflege und EFAS, 19.3002). Sie
will zusätzlich zu den laufenden Arbeiten den Bundesrat beauftragen, zusammen
mit den Kantonen, den Versicherern und den Leistungserbringern die Grundlagen
zu erarbeiten für den Entscheid, ob die geplante einheitliche Finanzierung der
Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich gegebenenfalls zu einem
späteren Zeitpunkt auch für die Pflegeleistungen (d.h. insbesondere Spitex und
Pflegeheime) gelten soll. Ziel der Kommission ist es, die Vorlage 09.528 im
Nationalrat noch vor den eidgenössischen Wahlen 2019 zu beraten.
Medizinprodukte: Mehr Transparenz und Sicherheit
Einstimmig unterstützte die Kommission in
der Gesamtabstimmung die Neue Medizinprodukte-Regulierung (18.081 sn),
mit der die Schweiz die verschärften Regelungen der EU übernimmt. Patientinnen
und Patienten sollen besser vor fehlerhaften Medizinprodukten geschützt und der
exportorientierten Medtech-Branche der hindernisfreie Zugang zum europäischen
Markt weiterhin gesichert werden. Die Vorlage wird in der Frühjahrssession
sowohl vom Stände- als auch vom Nationalrat beraten mit dem Ziel, dass im Mai
2020 gleichzeitig wie in der EU eine von dieser als gleichwertig anerkannte
Regelung in Kraft treten kann. Mit Blick auf diese Harmonisierung folgte die
Kommission im Wesentlichen den Anträgen der ständerätlichen Kommission . So
beantragt sie insbesondere mit 15 zu 7 Stimmen, dass der Bundesrat im Bereich
der Medizinprodukte die Entwicklung des EU-Ausführungsrechts zu technischen und
administrativen Einzelheiten mittels dynamischer Verweise nachvollziehen kann
(Art. 82 Abs. 3 HMG).
Materiell unabhängig von der Harmonisierung
mit der EU, aber in der gleichen Vorlage, beantragt die Kommission einstimmig,
die Regelung über die Integrität auszuweiten (Art. 55 HMG in der Fassung vom
18. März 2016). Diese Regelung, die das Anbieten und Annehmen nicht gebührender
Vorteile verhindern soll, soll nicht nur bei verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln, sondern von Beginn an auch bei Medizinprodukten gelten. Hingegen
lehnte die Kommission weitergehende Vorschriften über die Deklaration von
Interessenbindungen und schärfere Sanktionsandrohungen ab.
EL-Reform: Keine Senkung der Beiträge für Kinder ab 11
Jahren
Die Kommission kam dem Ständerat in der
letzten Runde der Differenzbereinigung zur EL-Reform (16.065 s) beim
allgemeinen Lebensbedarf von Kindern entgegen (Art. 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3;
mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltung). Die anerkannten Ausgaben für Kinder ab
11 Jahren sollen im Gegensatz zu jenen für Kinder unter 11 Jahren nicht gekürzt
werden. Weiterhin festhalten will die Kommission jedoch an ihrem Konzept der
Vermögensschwelle mit gesichertem Darlehen (Art. 9a und 11a0: mit 17 zu 8
Stimmen), an der 10-prozentigen Kürzung der Ergänzungsleistungen (EL), wenn das
aus der Pensionskasse bezogene Kapital ganz oder teilweise aufgebraucht ist
(Art. 9 Abs. 1ter und 1quater; mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen) sowie
an den Vermögensfreibeträgen mit Stand vor der Neuordnung der
Pflegefinanzierung ohne Teuerungsausgleich (Art. 11 Abs. 1 Bst. c; mit 15 zu 9
Stimmen bei 1 Enthaltung). Es ist vorgesehen, die Vorlage in der
Frühjahrssession zu einem Abschluss zu bringen.
Ausbildungszulagen bereits ab dem 14. Altersjahr
Die Kommission hat die Revision des
Bundesgesetzes über Familienzulagen (18.091 n) beraten und in der
Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Sie unterstützt die
Stossrichtung des Bundesrates und will drei Lücken in der Gesetzgebung schliessen.
Erstens sollen Ausbildungszulagen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres
ausbezahlt werden. Aktuell ist dies erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres
möglich. Der Bundesrat sah eine Auszahlung nach Vollendung des 15. Lebensjahres
vor. Zweitens sollen arbeitslose alleinerziehende Mütter während des Bezugs der
Mutterschaftsentschädigung Familienzulagen erhalten. Drittens will die
Kommission eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfen an
Familienorganisationen schaffen. Diese Subventionen werden bereits seit 1949
geleistet und belaufen sich gegenwärtig auf jährlich zwei Millionen Franken.
Weitere Geschäfte
Mit 10 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen
beantragt die Kommission der Pa.Iv. Weibel. Flexible BVG-Renten ermöglichen
(17.521) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass im
überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach
Finanzlage der Kasse angemessen erhöht und gesenkt werden können. Nach Meinung
der Kommission würde es für die Versicherten eine grosse Unsicherheit bedeuten,
wenn laufende Renten gekürzt werden dürften. Zudem arbeiteten die Sozialpartner
derzeit an der nächsten grösseren Reform der beruflichen Vorsorge. Diesen
Arbeiten sei nicht mit einem derart grundsätzlichen Anliegen, wie es die
Initiative verlangt, vorzugreifen. Die Minderheit erachtet die bereits
erhebliche Umverteilung von jüngeren Versicherten zu Rentnern als unfair.
Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo.
Ständerat (Stöckli). Recht auf einen Medikationsplan zur Stärkung der
Patientensicherheit (18.3512 s) anzunehmen.
Die Kommission tagte am 24. und 25. Januar
2019 in Bern unter der Leitung von Thomas de Courten (SVP, BL) und teilweise in
Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.