Die Gerichtskommission hat heute beschlossen, keine der angehörten Personen für die Leitung der Bundesanwaltschaft vorzuschlagen und die Stelle stattdessen erneut auszuschreiben.

Die Gerichtskommission der Bundesversammlung hat heute jene beiden Personen ein zweites Mal angehört, die für die Nachfolge von Michael Lauber als Bundesanwalt weiterhin in Frage kamen.

Die Kommission sucht für dieses Amt eine Person mit langjähriger Erfahrung in einem vergleichbaren Amt und umfassenden Führungskompetenzen, die geeignet ist, Ruhe in eine Behörde zu bringen, um die es in den letzten Jahren viel Wirbel gab.

Nach dem externen Evaluationsverfahren und der heutigen zweiten Anhörung ist sie zum Schluss gelangt, dass keiner der beiden Kandidaten sämtliche persönlichen und beruflichen Fähigkeiten mitbringt, die es heute für ein derart exponiertes Amt braucht. Sie hat deshalb beschlossen, die Stelle im Hinblick auf die Frühjahrssession erneut auszuschreiben. Zudem hat die Kommission beschlossen, die Kommissionen für Rechtsfragen einzuladen, die Rechtsgrundlagen dahingehend zu ändern, dass die Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts auf 68 Jahre angehoben wird.

Die Leitung der Bundesanwaltschaft teilen sich derzeit im Einklang mit Artikel 10 Absatz 2 des Strafbehördenorganisationsgesetzes die zwei stellvertretenden Bundesanwälte.

Die Gerichtskommission hat am 25. November 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni in Bern getagt.