Nachdem es im Januar 2019 beim Versand der Rechnungen für die neue Radio- und Fernsehabgabe zu Fehlern gekommen ist, hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) schriftlich eine Reihe von Fragen in dieser Angelegenheit zukommen lassen. Ausserdem plant sie ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern dieses Bundesamtes und nötigenfalls mit der Vorsteherin des UVEK.

​Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) verfolgen das Dossier der neuen Radio- und Fernsehabgabe seit 2017. Nach dem Entscheid des BAKOM, das Unternehmen Serafe AG mit der Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe zu betrauen, unterzogen die GPK das Vergabeverfahren des Bundesamtes einer eingehenden Prüfung. Sie kamen in ihrem Bericht von Juli 2017 zum Schluss, dass dieses Verfahren gewissenhaft und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorgaben durchgeführt worden war, und sahen keinen Handlungsbedarf aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht. Sie kündigten an, sich weiter über den Stand der Arbeiten auf dem Laufenden zu halten.

Im Juli 2018 nahm die GPK-S mit Vertreterinnen und Vertretern des BAKOM eine Standortbestimmung vor. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Datenlieferungen der Kantone an die Serafe AG und das Rechnungsverfahren dieses Unternehmens thematisiert. Die Vertreterinnen und Vertreter des BAKOM teilten damals mit, die Kantone hätten Daten in guter Qualität geliefert und bei deren Weiterverarbeitung seien keine Probleme zu erwarten. Ausserdem erklärten sie, dass das BAKOM das Konzept von Serafe zur Haushaltsbildung als zweckmässig betrachtet. Die GPK-S zeigte sich mit dem Stand der Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten zufrieden und kündigte an, im Juli 2019 eine erneute Standortbestimmung vorzunehmen.

Die Fehler beim Versand der ersten Rechnungen für die neue Abgabe im Januar 2019 wurden von verschiedenen Seiten kritisiert, namentlich von den Kantonen, den Gemeinden und der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund hat die GPK-S beschlossen, in dieser Sache eine Reihe von schriftlichen Fragen an das BAKOM zu richten. Gegenstand dieser Fragen sind der Umgang des BAKOM und der Serafe AG mit diesen Rechnungsfehlern, die Gründe und Verantwortlichkeiten für diese Fehler, deren finanzielle Auswirkungen sowie die diesbezüglichen Austausche des BAKOM mit den Kantons- und Gemeindebehörden.

Die GPK-S wird im Verlauf des Frühjahrs von den Antworten des BAKOM Kenntnis nehmen. Im Anschluss daran wird sie dieses Thema bei der für Juli 2019 geplanten Standortbestimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes vertiefen, an der auch eine erste allgemeine Bilanz über die Einführung der neuen Abgabe gezogen wird. Die Kommission wird ferner prüfen, ob es sinnvoll wäre, dieses Dossier mit der Vorsteherin des UVEK zu thematisieren.

Die GPK-S hat am 22. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.