Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative «System der Alimentenbevorschussung verbessern» (19.459) mit 15 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Die Kommission erachtet es als stossend, dass Kinder mit einem Elternteil, der die Unterhaltbeiträge nicht bezahlt, nicht schweizweit gleich gut vor Armut geschützt sind. Eine Harmonisierung der kantonalen Berechnungsprinzipien der Alimentenbevorschussung soll daher eine grössere Rechtsgleichheit für die Betroffenen sicherstellen.

Die Alimentenbevorschussung dient als Unterstützungsmassnahme, wenn ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil den Unterhaltsbeitrag für das Kind oder den Elternteil, unter dessen Obhut das Kind steht, nicht ausrichtet. Da die Kantone für die Gewährung einer solchen Bevorschussung zuständig und in der Ausgestaltung der Berechnung frei sind, existieren diesbezüglich kantonale Unterschiede. Die Initiative von Nationalrätin Piller Carrard verlangt, dass der Bund die Grundsätze für eine Harmonisierung der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen durch die Kantone festlegt. Der von den anschliessend durch die Kantone festgelegte Betrag der Bevorschussung soll dabei das Existenzminimum der geschiedenen Ehepartnerinnen und -partner beziehungsweise Kinder decken. Hintergrund der Initiative ist die im schweizerischen Vergleich überproportionale Armutsbetroffenheit von Einelternfamilien und Kindern. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wird die parlamentarische Initiative an einer ihren nächsten Sitzungen beraten.

Geschlechtswechsel bei Minderjährigen auch ohne Zustimmung der Eltern

Die Kommission befürwortet, dass eine Änderung des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister in Zukunft einfacher möglich sein soll. Sie hat die Vorlage des Bundesrates, mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung angenommen (19.081). Anders als der Bundesrat und der Ständerat möchte die Kommission, dass die entsprechende Erklärung vor dem Zivilstandsamt auch ohne die Einwilligung der Eltern resp. des gesetzlichen Vertreters abgeben werden kann (15 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Während eine Minderheit noch weitere Erleichterungen wünschbar hält wie beispielsweise die Möglichkeit der schriftlichen Abgabe der entsprechenden Erklärung, lehnt eine andere Minderheit die Vorlage ganz ab.

 Neue Anträge im Erbrecht

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage zum Erbrecht (18.069) bereits im letzten Herbst abgeschlossen, doch konnten die Anträge aus verschiedenen Gründen vom Rat noch nicht beraten werden. Die Kommission hat die Verzögerung dazu benützt, gewisse Bedenken noch einmal vertieft zu prüfen, die zu einzelnen Bestimmungen zwischenzeitlich geäussert wurden. Sie hat die entsprechenden Abklärungen des Bundesamts für Justiz zur Kenntnis genommen und die Artikel 216 und 472 ZGB erneut beraten. Die Kommission teilt die Vorbehalte gegen eine Neufassung von Artikel 216 und hat entschieden, hier beim geltenden Recht zu bleiben. Eine Minderheit schliesst sich der Einschätzung der Verwaltung an und hält eine explizite Regelung der überhälftigen Vorschlagszuteilung für wünschbar. Die Vorlage ist auf dem Sessionsprogramm der kommenden Herbstsession.

Covid-19-Gesetz: mehrere Änderungsanträge zuhanden der SGK-N

Die Kommission hat sich mit dem vom Bundesrat am 12. August vorgelegten Covid-19-Gesetzesentwurf (20.058) befasst und mehrere Empfehlungen an die für die Vorberatung dieser Vorlage zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) gerichtet. Die Coronakrise hat gewisse Bevölkerungsgruppen besonders hart getroffen, weshalb die RK-N der SGK-N empfiehlt, dem Bundesrat die Möglichkeit einzuräumen, von den Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes abzuweichen, um für eine bessere Betreuung von Flüchtlingen und Sans-Papiers sorgen zu können. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Bundesrat nicht nur ¬– wie im Entwurf vorgesehen – von den Bestimmungen der Verfahrensgesetze in Zivil- und Verwaltungssachen abweichen kann, sondern auch von anderen Gesetzen, sofern sie Verfahrensbestimmungen enthalten. Ferner ist sie der Ansicht, dass keine Strafen für fahrlässiges Handeln vorgesehen werden sollten.

 

Die Kommission tagte am 27./28. August 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP, GE) in Bern.