Anders als der Nationalrat erachtet es die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates als nicht notwendig, neben dem 1. August auch den 12. September als eidgenössischen Feiertag vorzusehen, um der Gründung des Schweizerischen Bundesstaates zu gedenken. Dazu können andere Aktivitäten sinnvoller sein.

Der bislang einzige nationale Feiertag ist der Bundesfeiertag am 1. August. Dieser ist aufgrund einer Volksabstimmung verfassungsmässig verankert und auch in der Bevölkerung gut etabliert. Die Verankerung eines zweiten nationalen Feiertages am 12. September würde nicht nur erhebliche volkswirtschaftliche Kosten verursachen, sondern ist auch nicht notwendig. Der nationale Zusammenhalt der Schweiz wird am 1. August ausgiebig zelebriert, dazu braucht es kein zweites Datum, das zum 1. August in Konkurrenz stehen könnte. Der Verzicht auf einen zweiten nationalen Feiertag schmälert die Bedeutung der Ereignisse von 1848 für die Entwicklung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in keiner Weise. Wie die Aktivitäten im Zusammenhang mit der aktuellen 175-Jahr Feier zeigen, braucht es nicht zwingend einen Feiertag, um die damaligen Errungenschaften zu würdigen. Die Kommission wird deshalb prüfen, ob entsprechende Aktivitäten institutionalisiert werden können und allenfalls einen Vorstoss einreichen. Die Motion 21.4075 für die Einführung eines zweiten nationalen Feiertages hingegen wird mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt.

Anstellungen durch den ​Staat: ältere Menschen werden nicht diskriminiert

Anders als der Nationalrat ist die SPK des Ständerates der Auffassung, dass es im Zusammenhang mit Anstellungen beim Bund keine Diskriminierung älterer Menschen gibt und deshalb auch kein Handlungsbedarf besteht. Sie spricht sich einstimmig gegen die vom Nationalrat angenommene Motion 21.3655 aus. Eine Altersdiskriminierung kann nur dann vorliegen, wenn Menschen aufgrund des Alters in vergleichbaren Situationen ohne sachliche Gründe unterschiedlich behandelt werden. Höchstaltersgrenzen sind deshalb in verschiedenen Bereichen zulässig. Gemäss der Bundespersonalverordnung können Angestellte des Bundes zudem heute schon bis zum 70. Altersjahr weiterbeschäftigt werden.

Vorstösse während Sondersess​​ionen einreichen?

Sondersessionen können von den Räten durchgeführt werden zum Abbau ihrer Geschäftslast. Insbesondere der Nationalrat nutzt das Instrument häufig, insbesondere auch zur Behandlung von Vorstössen. Wenn nun in der Sondersession wieder eine Vielzahl neuer Vorstösse eingereicht wird, kann die Geschäftslast nicht abgebaut werden. Der Nationalrat hat deshalb in der Frühjahrssession der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Gregor Rutz (22.433) zugestimmt, wonach das Parlamentsgesetz so angepasst werden soll, dass während Sondersessionen keine neuen Vorstösse eingereicht werden dürfen. Die SPK erachtet dies als Problem des Nationalrates und spricht sich deshalb mit 9 zu 2 Stimmen gegen eine Änderung des Parlamentsgesetzes und somit gegen die parlamentarische Initiative aus. Der Nationalrat könnte das Problem mit einer Änderung seines Reglements beheben.

Verordnungsv​eto überflüssig

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich der Nationalrat in der Frühjahrssession ein weiteres Mal für die Einführung einer Vetomöglichkeit gegen Verordnungen des Bundesrates ausgesprochen hat. Die SPK des Ständerates ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass dies eine unnötige Überinstrumentierung darstellt und spricht sich einstimmig gegen die parlamentarische Initiative 21.431 von Nationalrat Fabio Regazzi aus. Es liegt am Parlament, in der Delegationsnorm den Handlungsspielraum der Exekutive nicht zu weit zu fassen. Zudem kann die Bundesversammlung mit Motionen wirksam auf bundesrätliche Verordnungen einwirken.

Adressdienst​gesetz: Durchführung von Anhörungen

Die Kommission hat sich die Vorlage des Bundesrates für die Schaffung eines Bundesgesetzes über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (23.039 Adressdienstgesetz, ADG) präsentieren lassen. Mit dem Gesetz wird ein nationaler Adressdienst geschaffen. Dieser ermöglicht bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Solche Adressabfragen sind bis jetzt nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich. Durch die Schaffung eines nationalen Abfragesystems sollen administrative Prozesse vereinfacht werden. Die Kommission sieht noch in verschiedenen Bereichen Klärungsbedarf und hat deshalb beschlossen, Anhörungen durchzuführen bevor sie über die Vorlage befindet.

Die Kommission hat am 6./7. Juli 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Glarus getagt. Dabei konnte sie sich mit Vertreterinnen und Vertretern sowohl des Kantons Glarus wie auch der drei Glarner Gemeinden beim gemütlichen Zusammensein unterhalten. An der Sitzung vermittelten ihr Herr Landammann Benjamin Mühlemann und Frau Regierungsrätin Marianne Lienhard interessante Einblicke in das Funktionieren der Glarner Landsgemeinde und in die Betreuung Asylsuchender im Kanton Glarus. Am Donnerstagnachmittag stand ein Ausflug zum Bergwerk Landesplattenberg im Heimatdorf des Präsidenten, Engi, auf dem Programm.