Die Umweltkommission des Nationalrates hat einer Änderung des Umweltschutzgesetzes zugestimmt. Damit werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen für ein Verbot von illegal geschlagenem Holz.

​Mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates der Gesetzesrevision zugestimmt (18.095). Der Entwurf des Bundesrates setzt zwei gleichlautende Motionen um (17.3843 und 17.3855), die vom Parlament ohne Gegenstimme angenommen wurden. Sie forderten die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit rasch eine der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR möglichst identische Regelung geschaffen wird, die den Import von Holz aus illegalem Holzschlag verbietet. Der Beschluss der Kommission geht nun sogar über den vom Bundesrat vorgeschlagenen Entwurf hinaus: mit 16 zu 9 Stimmen fügt sie eine Bestimmung ein, die die Händler verpflichtet, die Konsumenten über die Holzart und Herkunft des Holzes zu informieren. Damit soll die bereits bestehende Deklarationspflicht weitergeführt werden. Ausserdem hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, den Bundesrat zu ermächtigen Anforderungen an das Inverkehrbringen von weiteren Rohstoffen oder Produkten zur stellen oder das Inverkehrbringen zu verbieten, falls deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet. Die Kommission hat diese Bestimmung im Zusammenhang mit Beratungen zur Problematik von Palmöl eingeführt. Eine Minderheit beantragt, auf diese Bestimmung zu verzichten.

Konzessionserneuerung von Wasserkraftanlagen

Die Kommission beabsichtigt die Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Konzessionserneuerungen von Wasserkraftwerken zu präzisieren. Neu soll vom Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung ausgegangen werden. Der entsprechende Entwurf wurde von der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet und setzt damit die parlamentarische Initiative von Nationalrat Rösti (16.452) um. Eine Minderheit befürwortet hierbei die zusätzliche Regelung, dass in solchen Fällen nach Möglichkeit und soweit dies verhältnismässig sei, Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft vereinbart oder angeordnet werden. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung sind auf der Internetseite der Kommission verfügbar.

Rhonekorrektion

Die Kommission hat zum Gesamtkredit von CHF 1.022 Milliarden für die Realisierung der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion (18.097) eine erste Diskussion geführt. Die 3. Rhonekorrektion der Kantone Wallis und Waadt ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz. Es verhindert mögliche Hochwasserschäden im Umfang von mehr als 10 Milliarden Franken. Die FK-N hat der UREK-N und dem Nationalrat bereits am 11. April einstimmig beantragt, den Gesamtkredit anzunehmen. Auch die UREK-N anerkennt die grosse Bedeutung der 3. Rhonekorrektion, möchte aber in Anbetracht der beträchtlichen Höhe des Gesamtkredits von der Verwaltung noch weitere Abklärungen sehen. Insbesondere sollen detailliertere Zahlen zur Beteiligung der betroffenen zwei Kantone aufgezeigt werden.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen, der Pa. Iv. Giezendanner 18.411 keine Folge zu geben, weil sie die geforderte Harmonisierung der Abgas- und Stickoxydgrenzwerte mit der EU als bereits erfüllt betrachtet.

Die Kommission hat am 29. und 30. April 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) in Bern getagt.