Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beabsichtigt, Landwirtschaftsbetrieben, deren Produkte die Höchstgehalte für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) überschreiten, gezielte Unterstützung zu leisten. Sie hat mit 10 zu 3 Stimmen die Kommissionsmotion 25.3421 («PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten») eingereicht. Im Kanton St. Gallen wurde im vergangenen Jahr verschiedenen Betrieben untersagt, ihre Lebensmittel zu verkaufen, weil diese zu hohe PFAS-Rückstände aufwiesen. Mittels einer Anhörung verschiedener Expertinnen und Experten liess sich die Kommission umfassend über die Problematik im Umgang mit PFAS ins Bild setzen. Sie will die Herausforderungen in mehrfacher Hinsicht angehen: rasche, gezielte Unterstützung an die Geschädigten, verbunden mit dem Ziel, gemeinsam mit den Betroffenen, mit Fachkräften und in Zusammenarbeit mit den Kantonen Lösungen zu finden für den Umgang mit standortspezifischen PFAS-Belastungen. Darüber hinaus sollen beim Festlegen von Grenzwerten für PFAS, insbesondere in den Bereichen der Landwirtschaft und der Trinkwasserversorgung, neben den Gesundheits- und Umweltrisiken auch die Tauglichkeit für den Vollzug, die bestehenden Grundbelastungen, die Kohärenz zu anderen Grenzwerten und die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigt werden.
Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab. Sie bestätigt den dringenden Handlungsbedarf, lehnt es mit Verweis auf die vielen offenen Fragen aber ab, den Spielraum für das Festlegen von Grenzwerten im Vornherein einzuschränken.
Bewährte Kompetenzordnung beim Grund- und Trinkwasserschutz beibehalten
Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission die Motion 22.3873 ab, die die Ausscheidung von Schutzzonen für Grundwasserfassungen mit Fristen beschleunigen will. Die Kommission bezweifelt, dass sich die Herausforderungen im kantonalen Vollzug mit zusätzlichen Fristen allein bewältigen lassen würden. Aus ihrer Sicht ist die Situation komplex: Die Trinkwasserversorgung muss sich gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen behaupten und bestehende Fassungen müssen teils trotz tadelloser Wasserqualität aufgegeben werden. Bei der Bewältigung der Herausforderungen rund um eine sichere Trinkwasserversorgung möchte die Kommission den Spielraum der Kantone nicht zusätzlich beschneiden. Eine Anhörung der Kantone hat der Kommission verdeutlicht, dass sich diese ihrer Verantwortung bewusst sind und sie die Motion zur Ablehnung empfehlen. Ein Eingriff in die bewährte Kompetenzordnung beim Grundwasserschutz ist also nicht angezeigt.
Vor diesem Hintergrund lehnt die Kommission auch die Motion 22.3874 ab, die verlangt, zusätzliche Interventionsmöglichkeiten für den Bund zu schaffen, etwa in Form von Finanzhilfen und Sanktionen. Zudem weist die Kommission darauf hin, dass das Parlament den Bundesrat mit der Annahme der Motion 20.3625 beauftragt hat, die Ausscheidung von Zuströmbereichen bestimmter zu regeln und damit jene Gebiete besser zu schützen, aus denen ein Grossteil des Trinkwassers stammt.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Motion 22.3873. Sie ist überzeugt, dass Fristen ein gewisses Druckmittel wären, um den kantonalen Vollzug des Grundwasserschutzes voranzubringen, und helfen würden, eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.
Eine weitere Motion zur Thematik, genauer zur Frage der Trinkwasseraufbereitung (20.3052), lehnt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen ab. Mit der Motion wird verlangt, die Finanzierung von aufwendigen technischen Trinkwasseraufbereitungen infolge der Pflanzenschutzmittel-Problematik zu regeln. Auch hier verweist die Kommission auf die Verantwortung der Kantone und Gemeinden gemäss föderaler Struktur.
Nachhaltige Baustoffe im öffentlichen Beschaffungswesen
Ohne Gegenantrag reicht die Kommission die Motion 25.3422 ein. Damit verlangt sie vom Bundesrat, über die öffentliche Beschaffung nachhaltig produzierte Baustoffe zu stärken – insbesondere im Bereich der Produktion von Stahl, Zement, Asphalt, Aluminium, Dämmstoffen oder Holz. Auf Gesetzesebene ist bereits verankert, dass der Bund bei Netto-Null-Ziel und beim ressourcenschonenden Bauen eine Vorbildfunktion einzunehmen hat. Nun soll nach dem Willen der Kommission auf Verordnungsebene festgelegt werden, dass nachhaltige produzierte Baustoffe bei öffentlichen Vergaben eine wichtigere Rolle spielen sollen. Mit der Hebelwirkung der öffentlichen Beschaffung können nachhaltig produzierte Baustoffe wettbewerbsfähiger werden, so die Erwartung der Kommission. Letztlich geht es auch darum, inländisches Potenzial zu nutzen.
Keine neuen Verfahren für die Solarenergie
Die Kommission beantragt die Ablehnung dreier Motionen (21.3518, 22.3440, 22.4322), die alle eine Vereinfachung von Bewilligungsverfahren für einen schnelleren Ausbau der Solarenergie zum Ziel haben. Inzwischen wurde dieses Anliegen in verschiedenen Gesetzesvorlagen aufgenommen, so dass aus heutiger Sicht eine erneute Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht angebracht scheint. Entsprechend wurde die Motion 21.3518 mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung, die Motion 22.3440 mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung und die Motion 22.4322 mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Ladestationen in Mietliegenschaften und im Stockwerkeigentum
Die Kommission beantragt mit 8 zu 5 Stimmen, die Motion 23.3936 abzulehnen, die einen Rechtsanspruch auf Ladeinfrastruktur im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum festschreiben möchte. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Marktmechanismen für ein passendes Angebot an Ladeinfrastrukturen sorgen werden, da entsprechende Installationen oft die Rentabilität und Attraktivität der Liegenschaften erhöhen. Sie spricht sich damit auch gegen einen Eingriff in die Eigentumsgarantie aus. Eine Minderheit erachtet es hingegen als legitim und im Sinne des Umweltschutzes unterstützenswert, die Installation von Ladeinfrastrukturen zu erleichtern.
Stärkung des Programms «EnergieSchweiz»
Die Kommission spricht sich einstimmig für die Annahme der Motion Christ (22.3336) aus, die das Programm «EnergieSchweiz» stärken möchte. Damit will die Kommission insbesondere dazu beitragen, die grossen Energiesparpotenziale der Schweiz besser zu erschliessen und sicherstellen, dass zentrale Aktivitäten des Programms – etwa die Beratung von Unternehmen im Bereich Energieeffizienz – trotz der im Entlastungspaket des Bundes (EP27) vorgesehenen Kürzungen weitergeführt werden können.
Weiter hat die Kommission die Beratung der Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigungserlass, 23.051) aufgenommen. Sie wird ihre Arbeiten an ihrer nächsten Sitzung abschliessen, so dass die verbleibenden Differenzen in der Sommersession bereinigt werden können.
Die Kommission hat am 31. März und 1. April 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.