Die Kommission hat sich intensiv und sehr kritisch mit der Frage der Übermittlung von nicht anonymisierten Steuerdaten befasst. Eine klare Mehrheit spricht sich dagegen aus. Sie ist der Meinung, die Weiterleitung personifizierter Steuerdaten an das Bundesamt für Statistik käme einem Dammbruch gleich, und hält einen Zwischenweg, der es erlauben würde, die notwendigen Daten in einer Form zu liefern, die keine Rückschlüsse zuliesse, für durchaus machbar. Mit 15 zu 9 Stimmen hat die Kommission deshalb eine Motion (25.3024) verabschiedet, wonach für statistische Zwecke erhobene Steuerdaten nur in anonymisierter Form an den Bund übermittelt werden dürfen (entspricht der im Ständerat hängigen Motion 24.3507). Mit einer zweiten Motion (25.3025) fordert sie – mit 16 zu 9 Stimmen – die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die neue Bundesstatistikverordnung (entspricht der im Nationalrat hängigen Motion 24.3514). Die Minderheit ist der Ansicht, gerade das Parlament sei für seine gesetzgeberische Arbeit darauf angewiesen, nicht nur statische Daten, sondern Informationen über die dynamischen Effekte zur Verfügung zu haben. Sie sieht kein Risiko für mögliche Rückschlüsse auf einzelne Personen durch die Endnutzer, zudem gehe das Steuergeheimnis in das Statistikgeheimnis über, weshalb es da keine Lücke gebe.
Mit 15 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, mit der Verabschiedung der neuen Bundestatistikverordnung zuzuwarten, bis die beiden Räte abschliessend über die hängigen Vorstösse entschieden haben.
Entwurf zur Regelung von Homeoffice verabschiedet
Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung, die sie zu ihrem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» (16.484) durchgeführt hat, Kenntnis genommen und ihren ursprünglichen Text daraufhin in einigen Punkten angepasst. So möchte sie insbesondere, dass der Kreis der Arbeitnehmenden, die Zugang zu Homeoffice haben, ausgeweitet wird, sodass diese Möglichkeit auch Personen ohne grosse Autonomie offensteht (15:8 Stimmen). Zum Schutz der Arbeitnehmenden hält sie jedoch am Erfordernis einer schriftlichen Vereinbarung fest (13:11 Stimmen). Ebenfalls im Sinn des Arbeitnehmerschutzes möchte eine knappe Mehrheit die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit auf sechs Sonntage reduzieren und dafür ausserdem einen Lohnzuschlag vorsehen (12:11 Stimmen). Das Nachtarbeitsverbot will die Kommission aus dem Entwurf streichen, weil es ohnehin gilt (14:7 Stimmen, 4 Enthaltungen). Schliesslich will die Kommission ihre Anpassungen auf das Arbeitsgesetz beschränken und den Teil zum Obligationenrecht, den sie als Variante in ihrem Vorentwurf hatte, aus der Vorlage streichen (12:5 Stimmen, 8 Enthaltungen). Im Übrigen hat die Kommission ihren Vorentwurf bestätigt, jedoch oft mit knappem Stimmenverhältnis. Entsprechend wurden zahlreiche Minderheitsanträge eingereicht. Das Geschäft geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme und kommt voraussichtlich in der Herbstsession in den Nationalrat.
Zollgesetz: WAK-N nähert sich dem Ständerat stark an
Die Kommission hat sich mit den rund zwei Dutzend Differenzen befasst, die nach der Beratung der Vorlage zur Revision des Zollgesetzes (22.058) durch den Ständerat noch verblieben sind. In zahlreichen Punkten beantragt sie ihrem Rat, sich den Beschlüssen des Ständerates anzuschliessen. Das gilt etwa für die Anmeldepflicht (Art. 13 BAZG-VG), weiter für verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Warenanmeldung, insbesondere auch der erleichterten Warenanmeldung (Art. 14 Abs. 5, Art. 15 Abs. 4 sowie Art. 17-19 BAZG-VG) und für die vom Ständerat geänderten Bestimmungen im Edelmetallkontrollgesetz (Anhang 2, Ziff. 52). Beim Alkoholgesetz (Anhang 2, Ziff. 29) ist die Kommission zwar grundsätzlich einverstanden damit, dass die Anpassungen wie vom Ständerat beschlossen vorgenommen werden, um Regelungslücken zu vermeiden. Sie will jedoch einige Bestimmungen weiter präzisieren. Das Geschäft kommt im Frühjahr in den Nationalrat.
Erstreckung der Verlustverrechnung
In Erfüllung der Motion 21.3001 unterbreitet der Bundesrat eine Botschaft (24.091) zur Erstreckung der Verlustverrechnung von heute sieben auf neu zehn Jahre für selbstständig Erwerbstätige und Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person. Die WAK-N beantragt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage, die sie im Sinne der Steuergerechtigkeit begrüsst. Es sei richtig, real erlittene Verluste nicht mit Steuern zu belasten. Aus steuersystematischer Sicht wäre die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit der Verlustverrechnung, wie sie unsere Nachbarstaaten kennen, die korrekte Lösung. Die Erstreckung auf 10 Jahre sei daher ein kleiner Schritt, der den wenigen betroffenen Unternehmen mehr Spielraum biete. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage mit Verweis auf die nicht einschätzbaren Mindereinnahmen, die Lage des Bundeshaushaltes und die unklaren Auswirkungen der neuen Reglung ab. Auch in der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.
Landwirtschaft. Stärkung mitarbeitender Ehepartnerinnen und Ehepartner im Scheidungsfall
Mit einer neuen Voraussetzung für die Gewährung von einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft (24.094) zur Umsetzung der Motion 19.3345. Die vorgeschlagene Änderung des Landwirtschaftsgesetzes hat zum Ziel, die Ehepartnerinnen oder Ehepartner und die eingetragenen Partnerinnen oder Partner in der Landwirtschaft gegen nachteilige Folgen einer Scheidung bzw. einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft abzusichern. Die Kommission beantragt mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den Entwurf einzutreten. Sie unterstützt den Vorschlag des Bundesrates als pragmatische Lösung, die ohne grossen administrativen Aufwand umsetzbar ist. Einer Minderheit geht die Vorlage zu wenig weit. Sie will sie an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, sie dahingehend zu erweitern, dass die sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung der mitarbeitenden Ehegattinnen und Ehegatten in der Landwirtschaft aufgehoben wird. Die Kommission lehnte diesen Rückweisungsantrag mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und stimmte dem Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 2 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu.
Weitere Beschlüsse
Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (22.441) Kenntnis genommen. Zahlreiche Teilnehmende haben die Vorlage begrüsst, von anderer Seite wurde jedoch tiefgehende Kritik geübt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Komplexität der Materie möchte die Kommission die Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelung im Detail analysieren, um eine zielgerichtete Regelung treffen zu können. Sie hat daher beschlossen, die Beratung der Vorlage auszusetzen, um im nächsten Quartal die betroffenen Kreise sowie Fachpersonen zu einer Anhörung zu begrüssen.
Einstimmig beantragt die Kommission, die Standesinitiativen der Kantone St.Gallen (18.300) und Thurgau (18.316) abzuschreiben. Durch die erfolgte Senkung der Mehrwertsteuerfreigrenze im Reiseverkehr von 300 auf 150 Franken wurde deren Grundanliegen umgesetzt.
Als für die Gesetzgebung im Finanzmarkt- und Bankenbereich zuständige Kommission interessiert sich die WAK besonders für die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion». Sie liess sich deren Bericht deshalb näher vorstellen. Im Anschluss daran wurde die in der WAK-N hängige Motion der SVP-Fraktion «Keine Schweizer Too-big-to-fail-Banken mehr» (23.3456) zugunsten der von der PUK eingereichten Vorstösse zurückgezogen.
Die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens mit Grossbritannien über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen (24.067) war in der Kommission unbestritten. Die neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Angola (24.057) und Jordanien (24.062), sowie die Änderung der bestehenden DBA mit Deutschland (24.059) und Ungarn (24.088) beantragt die Kommission mit je 19 zu 2 Stimmen anzunehmen.
Im Lichte des Rückzugs der USA aus dem globalen Mindeststeuerabkommen der OECD und der Sanktionsdrohungen gegenüber Ländern, die im Sinn der Mindeststeuer amerikanische Firmen mit Zusatzsteuern belegen, hat die Kommission die Verwaltung einstimmig beauftragt, in einem Kurzbericht die Vor- und Nachteile eines Ausstiegs der Schweiz aus der OECD-Mindeststeuer (sowie weitere Varianten) zu skizzieren.
Die Kommission hat am 17./18. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.