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Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Zur Beratung der heutigen Geschäfte begrüsse ich Frau Bundespräsidentin Viola Amherd. AB 2024 S 276 / BO 2024 E 276

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

La commission chargée de l'examen du programme de la législature 2023-2027 du Conseil des Etats s'est réunie le lundi 22 avril dernier et a traité, en cette seule journée, le programme de la présente législature 2023-2027. Comme le travail de notre commission, qui a été bref et efficace, mon rapport sera bref et efficace, court et complet. Il porte sur l'essentiel, pas davantage.
Je résume le contenu de la discussion principale et interviendrai seulement à propos des articles acceptés par notre commission qui ne font pas l'objet d'une proposition de minorité, mais qui sont combattus par le Conseil fédéral, cela essentiellement afin de donner le résultat du vote de la commission. Dans les autres cas, je laisse le soin aux représentants, à la porte-parole, de la minorité ainsi qu'au Conseil fédéral de développer leur position.
Dans la discussion préalable, les principales interventions peuvent être résumées par les prises de position suivantes: globalement, le programme de la législature est bien accueilli par les membres de la commission et le développement fait oralement par la présidente de la Confédération est complet et intéressant. Elle en a été remerciée. A travers l'analyse de la législature précédente, le Conseil fédéral a tenté de tirer les leçons des crises, notamment de la crise sanitaire du COVID-19, de la crise environnementale et de l'éclatement des guerres en Ukraine et en Palestine, afin de renforcer notre résistance et les compétences organisationnelles de notre pays. Les lignes directrices répondent en bonne partie aux défis qui sont les nôtres et le programme de législature est modéré, compréhensible et cohérent.
Chacune et chacun aurait imaginé d'autres priorités ou d'autres formulations, notamment sur la criminalité, l'immigration, le logement, la qualité de vie, le climat ou la biodiversité. Cependant, il ressort de nos discussions que ces combats doivent être menés non pas dans le cadre du programme de la législature, qui est une feuille de route préparée par le Conseil fédéral pour lui-même, mais par le biais des différents outils parlementaires à disposition de nos deux chambres.
A ce titre, plusieurs membres de la commission estiment que ce n'est pas aux parlementaires, dans le cadre d'un travail en commission, de modifier ce programme. D'ailleurs, notre chambre avait émis le souhait que ce ne soit plus le cas lors de la dernière législature. Cette volonté n'a pas été partagée par le Conseil national. Plusieurs membres de la commission estiment que ce programme de la législature devrait être transmis aux députés uniquement pour information.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Mein Einführungsvotum wird ein wenig länger sein als üblich, aber ich werde mich dann bei den einzelnen Artikeln kurzhalten. Gerne stelle ich Ihnen im Namen des Bundesrates die Legislaturplanung 2023-2027 vor.
Alle vier Jahre legt der Bundesrat eine ambitionierte Planung vor, an der er seine Politik ausrichten wird.
En quatre lignes directrices et 25 objectifs, le Conseil fédéral met l'accent sur la continuité, comme le maintien de notre prospérité, s'engage pour la sécurité et la paix dans le monde et promeut la protection du climat. Le Conseil fédéral met également l'accent sur de nouvelles priorités et se consacre en particulier à la cohésion nationale, à l'intelligence artificielle, à la reconstruction en Ukraine et à la gestion des crises.
Im Folgenden gehe ich auf drei Hauptaspekte der Legislaturplanung ein. Erstens: Welche Struktur ist der Botschaft zur Legislaturplanung zugrunde gelegt, welche Funktion erfüllt sie, und wie wird sie erarbeitet? Zweitens: Wie blickt der Bundesrat auf die vergangene Legislatur? Drittens: Wie will der Bundesrat die Zukunft der Schweiz in den nächsten vier Jahren gestalten?
Zum ersten Aspekt, bezüglich der Botschaft zur Legislaturplanung, ihrer Struktur, Funktion und Erarbeitung: Gemäss Artikel 146 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung zu Beginn der Legislaturperiode eine Botschaft zur Legislaturplanung sowie den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses. Als strategische Planung des Bundesrates legt die Legislaturplanung die Schwerpunkte für die kommenden vier Jahre fest. Ziel der Legislaturplanung ist es, eine kohärente, umfassende Politik des Bundesrates zu schaffen, die auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen eingeht und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden kann.
In die politische Planung fliessen einerseits Erkenntnisse aus der letzten Legislaturperiode ein, die in der Bilanz der Legislatur 2019-2023 aufbereitet werden. Andererseits stützt sich die Planung auf eine Lagebeurteilung auf der Basis von Indikatoren, die die beobachteten Entwicklungen in den für die Bundespolitik wichtigsten Bereichen misst. Nebst der Lagebeurteilung bildet eine prospektive Analyse mit Einschätzungen zu zukünftigen Entwicklungen der Schweiz eine der Grundlagen für die neue Legislaturplanung.
Die Federführung zur Erarbeitung der Botschaft liegt bei der Bundeskanzlei. Diese leitet und organisiert den Prozess. Dem Bundesrat ist wichtig, den politischen Dialog zu stärken. So wurden die Bundesratsparteien und die Kantone sehr früh im Erarbeitungsprozess der Leitlinien und Ziele auf strategischer Ebene konsultiert.
Nun zum zweiten Aspekt: Wir erinnern uns noch alle gut daran, dass die parlamentarische Debatte zum Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019-2023 in die Covid-19-Pandemie gefallen ist. Dies war für uns alle eine neue und herausfordernde Situation. Der Bundesrat musste zur Bewältigung dieser Krise im März 2020 die ausserordentliche Lage ausrufen. Die Stärke unseres föderalistischen Systems hat sich dann darin gezeigt, dass der Bundesrat die ausserordentliche Lage alsbald wieder aufgehoben hat.
Nach der Pandemie kam der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Die sicherheitspolitische Lage in Europa änderte sich schlagartig. Der Bundesrat bekräftigte seine Solidarität mit der Ukraine in der vergangenen Legislatur, und ich tue dies hier in seinem Namen abermals. Durch diesen Krieg in Europa stand unsere Sicherheitspolitik in der vergangenen Legislatur auf dem Prüfstand. Wir berücksichtigten in der Regierung besonders zwei Aspekte:
1. Wie ist es um unsere eigene Armee, unsere eigene Verteidigungsfähigkeit bestellt? Der Bundesrat und das Parlament sind sich heute einig, dass wir hier dringenden Handlungsbedarf haben. Die Zeitenwende in der europäischen Sicherheitspolitik hat die Aufstockung des Armeebudgets zudem mehrheitsfähig gemacht.
2. Es ging dem Bundesrat auch um die Frage, wie wir nach aussen die Wahrung unserer solidarischen Werte und die Einhaltung unserer Neutralität vereinen können. Der Bundesrat nutzte zahlreiche Gelegenheiten, um diesen Balanceakt zu schaffen. Wir leisteten schnell humanitäre Hilfe in Millionenhöhe und engagierten uns bei der humanitären Minenräumung. Über unsere Entwicklungszusammenarbeit setzten wir uns für die Festigung demokratischer Institutionen in der Ukraine ein und organisierten eine Wiederaufbaukonferenz. Am 15. und 16. Juni 2024 wird auf Einladung der Schweiz eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine auf dem Bürgenstock stattfinden. Wir boten unsere guten Dienste an, verurteilten die Aggression Russlands entschieden und übernahmen die EU-Sanktionen gegen das Land. Zu unserer Solidarität gehörte zudem, den fluchtsuchenden ukrainischen Menschen mit dem Schutzstatus S für die Dauer des Krieges Schutz in der Schweiz zu gewähren.
Der Krieg stellte den Bundesrat auch energiepolitisch vor noch grössere Herausforderungen. Unser Land ist in der Energieversorgung bereits massgeblich vom Ausland abhängig. Auch wenn die Energiestrategie 2050 vorsieht, die einheimische Stromproduktion zu sichern, sah sich der Bundesrat dazu veranlasst, weitere Massnahmen einzuleiten. Er stärkte die Energieversorgungssicherheit mit Reservekraftwerken, Wasserkraftreserven und Rettungsschirmen für Energieunternehmen.
Mitten in den Anstrengungen betreffend die Energieversorgung wurde der Schweizer Bankensektor Anfang März 2023 durch die drohende Zahlungsunfähigkeit der Credit Suisse erschüttert. Um die Schweizer Wirtschaft zu stützen und die Stabilität des weltweiten Finanzsystems nicht zu gefährden, leitete der Bundesrat die Übernahme der CS durch die UBS ein. AB 2024 S 277 / BO 2024 E 277
Auch in Krisenjahren bedarf es der alltäglichen politischen Arbeit. Ich betone: Der Bundesrat hat bis Ende November 2023 75 Prozent aller geplanten Massnahmen erledigt. Einen besonderen Fokus richteten wir in der politischen Arbeit der Regierung auf die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU. Zwar schloss der Bundesrat 2021 das institutionelle Abkommen nicht ab. Am 8. März 2024 hat der Bundesrat jedoch ein neues Verhandlungsmandat verabschiedet. Die hindernisfreie Beteiligung am EU-Binnenmarkt ist das Kernstück des Pakets. Am vergangenen 18. März habe ich in Brüssel zusammen mit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Verhandlungen zwischen unserem Land und der EU eröffnet.
In dieser Legislatur beschäftigte den Bundesrat auch die Klima- und Umweltpolitik. Diese war besonders von Debatten um angemessene Antworten auf den sich intensivierenden Klimawandel geprägt. Es galt für den Bundesrat, ein Gleichgewicht zwischen sofortigen Massnahmen zum langfristigen Klimaschutz, der Adaptation hiesiger Wirtschaftssysteme an den Ausstieg aus fossilen Energien und der sozialen Verträglichkeit von Klimaschutzmassnahmen zu finden.
Finanzpolitisch stand und steht die Regierung vor enormen Herausforderungen. In der vergangenen Legislaturperiode verfolgte der Bundesrat seine Prioritäten in der Steuerpolitik weiter, insbesondere mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der geplanten Individualbesteuerung. Zudem nahm er weitere Reformprojekte in Angriff. Dazu gehörte die Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung. Der Bundesrat erklärte die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu einer Priorität.
Mit Blick auf die finanzpolitische Lage beschäftigte sich die Regierung auch mit der Konsolidierung des Sozialversicherungsnetzes. Veränderungen bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie auch in der beruflichen Vorsorge wurden angegangen. Ein bedeutsamer Fortschritt wurde mit der Reform AHV 21 erreicht.
Nun komme ich zum dritten Punkt, nämlich dazu, wie der Bundesrat die Zukunft der Schweiz in den nächsten vier Jahren gestalten will.
Der Bundesrat gliedert die Legislaturplanung anhand der bereits erwähnten vier Leitlinien. Neben den Schwerpunkten der Leitlinien wird auf Zielebene den folgenden Themen ein stärkeres Gewicht verliehen: den Beziehungen mit der EU, der Widerstandsfähigkeit in Krisenzeiten, dem Schutz kritischer Infrastrukturen, der Stabilität der Lebensmittel- und Energieversorgung und den Anpassungen an den Klimawandel. Sektorübergreifende Thematiken wie die Aussenpolitik und die Nachhaltigkeit sind in allen vier Schwerpunkten integriert, da eine Wechselwirkung mit zahlreichen Politikbereichen besteht.
Insgesamt beinhaltet der Entwurf des Bundesbeschlusses zur Legislaturplanung 2023-2027 112 Massnahmen. Die vorliegende Legislaturplanung zeigt auf, dass die Krisen der Vergangenheit in unserer Gegenwart und auch in der Zukunft weiter eine starke Rolle spielen werden. Um auf künftige Krisen gut vorbereitet zu sein, hat der Bundesrat den Fokus auf den Ausbau unserer Widerstandsfähigkeit gelegt. Zukunftsweisend hat die Regierung die Gestaltungshoheit bei der rasanten Entwicklung der künstlichen Intelligenz mit in der politischen Agenda verbrieft.
Als Anhang zur Legislaturplanung legen wir den Legislaturfinanzplan 2025-2027 vor, der zusammengefasst in der Botschaft zu finden ist. Wie schon angesprochen, stehen wir bei den Bundesfinanzen vor grossen Herausforderungen. Wir erwarten bis 2027 strukturelle Defizite von 3 bis 4 Milliarden Franken pro Jahr. Der Entscheid für die 13. AHV-Rente, der Nachholbedarf bei der Armee, die hohen Ausgaben im Migrationsbereich durch die Verlängerung des Schutzstatus S und die Prämienverbilligung sind einige der Gründe dafür. Im Rahmen der Vorentscheide zur Bereinigung des Budgets 2025 hat der Bundesrat beschlossen, auf einer breiten Basis auch die gesetzlich gebundenen Ausgaben zu überprüfen. Die Stabilisierung der Bundesfinanzen ist im Gesetzgebungsprogramm für die Legislatur 2023-2027 verankert, denn längerfristig lässt die Schuldenbremse es nicht zu, dass die Ausgaben schneller wachsen als die Einnahmen. Wir alle hier sind aufgerufen, nach Lösungen zu suchen.
In der Botschaft zur Legislaturplanung hat der Bundesrat ausserdem dem Postulat Bellaiche 23.3042 zur Demografieentwicklung in der Schweiz ein Kapitel gewidmet. Er hatte das Postulat dem Parlament zur Annahme empfohlen und darauf verwiesen, die Anliegen der Postulantin im Rahmen der Botschaft zur Legislaturplanung aufzunehmen. Die Legislaturplanung ist als strategisches Instrument des Bundesrates geeignet, um diesem Anliegen nachzukommen.
Die demografische Entwicklung ist als transversale Thematik in mehreren Bereichen der Politikgestaltung von grosser Relevanz. Der Bundesrat berücksichtigt und antizipiert das Referenzszenario zum Bevölkerungswachstum des Bundesamtes für Statistik bei der Umsetzung konkreter Vorhaben bereits heute. Die Mobilitätspolitik des Bundesrates stützt sich auf die Annahmen des Referenzszenarios und berücksichtigt langfristige Perspektiven, um Raumentwicklung, Umwelt und Verkehrsinfrastrukturen in Einklang zu bringen. Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden und die Anliegen der Postulantin vertieft zu behandeln, wird die Bundeskanzlei zusätzlich einen Postulatsbericht erstellen.
Zusammenfassend betone ich Folgendes: Der Bundesrat legt eine zukunftsgerichtete und ambitionierte, der Realität angepasste Legislaturplanung vor. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich jetzt auf die weitere Beratung.

Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit


Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2023-2027
Arrêté fédéral sur le programme de la législature 2023-2027

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Schwander, Poggia)
Ziff. 3
3. Die Schweiz schützt ihre Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten, setzt sich für Frieden ein ...

Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Schwander, Poggia)
Ch. 3
3. La Suisse assure la protection de sa population contre les conflits armés, oeuvre en faveur de la paix ...

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Ich möchte der Leitlinie in Artikel 1 Ziffer 3 stärkeres Gewicht verleihen. Ich möchte nicht nur "Die Schweiz sorgt für Sicherheit" schreiben, sondern "Die Schweiz schützt ihre Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten". Ab 1989 herrschte generell in Europa, aber insbesondere auch in der Schweiz Friedenseuphorie, und niemand AB 2024 S 278 / BO 2024 E 278 dachte mehr an bewaffnete Konflikte. Im Gegenteil, man hatte Hemmungen, über bewaffnete Konflikte in Europa zu sprechen, wenn man über die Armee diskutierte - und plötzlich wurden wir überrascht.
Die Frau Bundespräsidentin hat vorhin auch gesagt, dass der Krieg in der Ukraine unsere Sicherheitspolitik in der vergangenen Legislatur auf den Prüfstand gestellt hat. Deshalb möchte ich diesem Aspekt mehr Gewicht verleihen.
Die Frau Bundespräsidentin hat auch gesagt, die eigene Armee und die eigene Verteidigungsfähigkeit müssten gestärkt werden, hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Das Parlament hat bestätigt, dass es in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf gibt. Aufgrund dieses dringenden Handlungsbedarfs sehe ich auch dringenden Handlungsbedarf, der Leitlinie in Artikel 1 Ziffer 3 mehr Gewicht zu verleihen, indem wir "Die Schweiz schützt ihre Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten" schreiben. Damit betonen wir seitens des Parlamentes gegenüber dem Bundesrat unsere Meinung, dass wir wirklich die Verteidigungsfähigkeit der Armee in den Vordergrund stellen, die Verteidigungsfähigkeit, die heute nicht gegeben ist und die wir sehr schnell wiederherstellen müssen. Deshalb scheint es mir geradezu notwendig, dass wir dieser Leitlinie mehr Gewicht verleihen.
Es kommt immer wieder das Gegenargument, die Leitlinien und Zielsetzungen seien generell und nicht so detailliert zu formulieren. Da muss ich entgegenhalten: Bei der Leitlinie in Artikel 1 Ziffer 1 geht es um die Sicherung des Wohlstandes, man will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Man will den Wohlstand mit der Digitalisierung sichern. Ich möchte in Ziffer 3 die Sicherheit in den Vordergrund stellen, indem wir die Verteidigungsfähigkeit der Armee entsprechend so schnell wie möglich wiederherstellen. Deshalb beantrage ich die Formulierung "Die Schweiz schützt ihre Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten". Sie zwingt uns dazu, dass wir die Verteidigungsfähigkeit schnell wiederherstellen.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Wir empfehlen Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen, und zwar nicht, weil wir von der Wichtigkeit dieser Idee nicht überzeugt sind, sondern weil genau das bereits in der Bundesverfassung als Auftrag an den Bund enthalten ist.

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für den 4. Abschnitt Titel.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6445pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 8 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Schwander)
Ziff. 4bis
Steuererhöhungen auf Bundesebene sind in der Legislatur 2023-2027 ausgeschlossen. Steuersenkungen sind anzustreben.

Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Schwander)
Ch. 4bis
Les augmentations d'impôts au niveau fédéral durant la législature 2023-2027 sont exclues et des baisses d'impôts doivent être envisagées.

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Bei Artikel 2 geht es in der Zielsetzung darum, dass die Schweiz für stabile sowie innovations- und wettbewerbsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgt - so ist das Ziel definiert. Nachher folgen die Massnahmen zu dessen Erreichung.
Wenn wir das Ziel, für innovations- und wettbewerbsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen, auch in der jetzigen Legislatur erreichen wollen, dann ist es sehr wichtig, dass wir ein Zeichen setzen und in dieser Legislatur auf Steuererhöhungen verzichten. Damit sorgen wir für Rechtssicherheit. Letztlich ist es auch für die Unternehmen und die Standortförderung wichtig, dass wir die Steuern nicht erhöhen. Auch die Finanzministerin betont es immer wieder, dass wir kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hätten und dass die Ausgaben angeschaut werden müssten. Ist dies das Hauptziel, können wir uns - für diese Legislatur, wohlverstanden - in aller Ruhe das Ziel setzen, keine Steuererhöhungen zu beschliessen. Wenn wir auf vergangene Volksabstimmungen zurückblicken, wurde auch damals immer gesagt, wir hätten genug Geld. Belassen wir es also dabei: Schauen wir die Ausgaben genauer an und unterlassen wir es, in der laufenden Legislatur Steuererhöhungen vorzunehmen.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Wir bitten Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen. Wir sollten uns jetzt nicht von vornherein den strategischen Handlungsspielraum bereits einengen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6446pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 33 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 7 Stimmen
(1 Enthaltung)

Art. 3
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung, Ziff. 5, 6-20
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 5bis
Streichen

Antrag der Minderheit
(Crevoisier Crelier, Poggia, Vara, Wasserfallen Flavia)
Ziff. 5bis
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Schwander, Poggia)
Ziff. 18, 20
Streichen

Art. 3
Proposition de la majorité
Titre, introduction, ch. 5, 6-20
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 5bis
Biffer

Proposition de la minorité
(Crevoisier Crelier, Poggia, Vara, Wasserfallen Flavia)
Ch. 5bis
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Schwander, Poggia)
Ch. 18, 20
Biffer

Ziff. 5bis - Ch. 5bis

Crevoisier Crelier Mathilde Consiglio degli Stati Giura Gruppo socialista (S)
Crevoisier Crelier Mathilde (S, JU):

Le Conseil national a souhaité inscrire au programme de la législature, outre la conclusion des négociations sur le paquet de stabilisation et de développement des relations entre la Suisse et l'Union européenne qui, comme vous l'avez vu, était inscrit à l'article 3 AB 2024 S 279 / BO 2024 E 279 par le Conseil fédéral, l'adoption du message relatif à cette conclusion des négociations.
Pourquoi? Parce qu'il s'agit de faire figurer explicitement dans le programme de la législature l'objectif, pour le Conseil fédéral, de mener ces négociations suffisamment rapidement pour en présenter les résultats au Parlement et pour que la population suisse puisse encore s'exprimer au cours de cette législature. Le Conseil national a adopté cette disposition, par 125 voix contre 60, à l'unanimité de tous les groupes à l'exception de l'Union démocratique du centre.
La formulation du chiffre 5bis est équilibrée, puisque, tout en imposant un délai pour l'adoption du message, elle intègre la volonté de garantir l'équilibre des intérêts en mentionnant expressément les partenaires sociaux. L'accord doit profiter à toutes et tous et ses avantages doivent être répartis de manière équitable entre les secteurs, les régions et les groupes de population. Les résultats de la consultation montrent à une exception près que l'ensemble des partis souhaitent aller de l'avant avec ce paquet. Nous avons intérêt également à ce que le peuple se prononce le plus rapidement possible. C'est bien connu: des objectifs cohérents et efficients doivent être assortis d'un jalon temporel. Le programme de la législature ne fait pas exception. Si ces objectifs n'ont pas l'ambition d'un calendrier exigeant, à la hauteur des enjeux, ils perdent grandement en signification.
C'est pourquoi je vous invite à suivre le Conseil national et à adopter le chiffre 5bis.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat wird nach Kenntnisnahme der Resultate der Verhandlungen entscheiden, ob dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU überwiesen wird. Wenn der Bundesrat beschliesst, dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten, wird das vorgelegte Paket den Interessenausgleich zwischen diversen innenpolitischen Akteuren, insbesondere denjenigen zwischen den Sozialpartnern, berücksichtigen. Der spezifische Hinweis in der Massnahme gemäss Minderheitsantrag ist einerseits selektiv und andererseits nicht notwendig.
Noch etwas zum Titel des Geschäfts: Sollte der Bundesrat eine Botschaft unterbreiten, wird diese nicht den Abschluss der Verhandlungen, sondern das Paket allgemein umfassen.
Aus all diesen Gründen lehnen wir den Minderheitsantrag ab.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6447pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 11 Stimmen
(1 Enthaltung)

Ziff. 18 - Ch. 18

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Hier geht es um den Abschluss der Verhandlungen zur Verstetigung des Schweizer Beitrages an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. Ich beantrage, Ziffer 18 zu streichen. Warum?
Ich glaube - und so hat vorhin eigentlich schon die Frau Bundespräsidentin argumentiert -, es geht zunächst um den Abschluss der Verhandlungen zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU. Erst wenn das vorliegt, geht es allenfalls um Entscheidungen und um Schweizer Beiträge. Es geht hier also eine Stufe weiter. So detailliert müssen wir das nicht festhalten. Es ist allenfalls eine Folge von Ziffer 5. Wir sollten nicht in vorauseilendem Gehorsam schon Ziffer 18 aufnehmen. Unter Umständen kann das kommen, je nach dem Abschluss der Verhandlungen mit der EU gemäss Ziffer 5. Wir sollten das nicht bereits vorwegnehmen.
Ich bitte Sie daher, diese Ziffer 18 zu streichen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Im Rahmen eines insgesamt ausgeglichenen Gesamtpakets ist der Bundesrat bereit, einen regelmässigen Schweizer Beitrag mit der EU zu vereinbaren. Der Schweizer Beitrag ist eine Investition in die Sicherheit und den Wohlstand in Europa. Zudem stärkt der Beitrag die Beziehungen zu den Partnerländern, und damit ist er im Interesse der Schweiz.
Entsprechend bitte ich Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6448pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 7 Stimmen
(2 Enthaltungen)

Ziff. 20 - Ch. 20

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Auch hier geht es um die Frage des vorauseilenden Gehorsams. Ich glaube nicht, dass wir jetzt, noch bevor die Verhandlungen mit der EU abgeschlossen sind, einen Grundsatzentscheid zu Reformen im Bereich der staatlichen Beihilfen fällen sollten. Ich glaube, dieses Thema gehört ins Paket unter Ziffer 5: "Abschluss der Verhandlungen zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU". Wenn das Thema der staatlichen Beihilfen nicht in diesem Paket inbegriffen ist, dann müssen wir die Hände davon lassen.
Es betrifft insbesondere die Kantone, die in dieser Frage zu entscheiden haben. Wir müssen hier die kantonale Autonomie wahren. Entsprechend sage ich es nochmals: Entweder gehört das Thema ins Paket der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU, oder wir müssen die Hände davon lassen. Es betrifft die Hoheit der Kantone.
Ich beantrage Ihnen daher im Namen meiner Minderheit, Artikel 3 Ziffer 20 zu streichen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Die Schweiz kennt bislang nur im Luftverkehr die Überwachung der staatlichen Beihilfen. Die Ausweitung eines Beihilfesystems in der Schweiz ist ein wesentlicher Bestandteil des anvisierten Paketansatzes bei den Verhandlungen mit der EU. Er soll bei der Verhandlung von Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom, Land- und Luftverkehr der Schweiz einen verbesserten Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen und bei allen Teilnehmenden für die gleichen Spielregeln sorgen. Die Überwachung von staatlichen Beihilfen in den drei Sektoren ermöglicht der Schweiz nicht nur einen verbesserten Marktzugang, sie sorgt auch für einen verbesserten Wettbewerb zwischen Schweizer Unternehmen, was langfristig auch den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommen wird. Schliesslich erlaubt das Beihilfesystem eine erhöhte Transparenz darüber, wie Steuergelder ausgegeben werden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6449pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 10 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 4, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 6
Antrag der Kommission
Titel, Ziff. 35
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Einleitung, Ziff. 36
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates AB 2024 S 280 / BO 2024 E 280

Art. 6
Proposition de la commission
Titre, ch. 35
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Introduction, ch. 36
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 7
Antrag der Kommission
Titel, Einleitung, Ziff. 37, 38-43
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 37bis, 43bis
Streichen

Art. 7
Proposition de la commission
Titre, introduction, ch. 37, 38-43
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 37bis, 43bis
Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 8
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung, Ziff. 44-47, 47ter, 47quater
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 47bis
Streichen

Antrag der Minderheit
(Binder, Fässler Daniel, Poggia, Vara)
Ziff. 47quinquies
47quinquies. Verabschiedung einer Botschaft für die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Ehepaarbesteuerung.

Art. 8
Proposition de la majorité
Titre, introduction, ch. 44-47, 47ter, 47quater
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 47bis
Biffer

Proposition de la minorité
(Binder, Fässler Daniel, Poggia, Vara)
Ch. 47quinquies
47quinquies. Adoption d'un message sur la suppression de la discrimination fiscale des couples mariés.

Binder-Keller Marianne Consiglio degli Stati Argovia Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV. (M-E)
Binder-Keller Marianne (M-E, AG):

Gerne möchte ich Ihnen beliebt machen, hier der Minderheit zu folgen. Die Begründung ist einfach: Wir haben im Moment die Situation, dass wir die Individualbesteuerung, die wir ja diskutiert haben, in die Vernehmlassung gegeben und unterdessen von den meisten Kantonen eine negative Rückmeldung bekommen haben. Gleichzeitig ist eine neue Initiative hinsichtlich einer gemeinsamen Besteuerung und der Abschaffung der Heiratsstrafe unterwegs, die ein anderes Konzept vorsieht. Wir möchten Ihnen beliebt machen, im Laufe dieser Legislatur eben beide Konzepte miteinander zu behandeln, um in diesem Sinne auch eine bessere Lösung zu finden.

Wasserfallen Flavia Consiglio degli Stati Berna Gruppo socialista (S)
Wasserfallen Flavia (S, BE):

In der Kommission stellte sich auch die Frage, ob es opportun ist, zu diesem Zeitpunkt eine Forderung mit einer klaren Stossrichtung aufzunehmen. Ich erinnere daran, dass die Initiative für die Abschaffung der Heiratsstrafe erst vor Kurzem eingereicht wurde. Die damit verbundenen Fristen sehen so aus, dass der Bundesrat bis Ende März 2025 eine Botschaft verabschieden muss; sollte es einen Gegenentwurf geben, hat er dafür ein halbes Jahr länger Zeit. Die Bundesversammlung muss ihre Abstimmungsempfehlung erst bis September 2026 oder dann ebenfalls später beschliessen.
Kommt hinzu, dass wir ja die ganze Besteuerungsdebatte im Zusammenhang mit der Individualbesteuerung im Moment auch verbunden mit dem Zivilstand führen. Es ist unsere Pflicht, denke ich, die ganze Frage, inwiefern und in welchem Umfang, in welchem Bereich überhaupt noch eine Heiratsstrafe besteht, sorgfältig anzuschauen, bevor wir diesen Punkt hier so isoliert ins Legislaturprogramm aufnehmen und den Bundesrat zu einer Haltung verpflichten.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und diesen Punkt nicht neu ins Programm aufzunehmen.

Caroni Andrea Consiglio degli Stati Appenzello Esterno Gruppo liberale radicale (RL)
Caroni Andrea (RL, AR):

Als unbefangenes Nichtmitglied Ihrer Kommission mache ich nur folgenden Hinweis: Was Sie hier schreiben, ist, dass Sie eine Botschaft zur Abschaffung der Heiratsstrafe möchten. Aber das wird ja schon mit der Individualbesteuerung ein paar Ziffern vorher erreicht; die Individualbesteuerung bewirkt per Definition ja die vollständige Abschaffung der Heiratsstrafe. Ich glaube, das Modell, das Ihnen vorschwebt, findet keinen Niederschlag in diesem Antrag - das einfach aus Sicht eines aussenstehenden Beobachters.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat verabschiedete am 21. Februar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" und zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Es wäre deshalb nicht zielführend, in der neuen Legislatur den Fächer erneut zu öffnen und andere Besteuerungsmodelle, zum Beispiel die gemeinsame Besteuerung, aufzunehmen. Zudem werden in Ziffer 6.4 der Botschaft zur Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" und zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung auch andere Modelle zur Besteuerung von Ehepaaren beschrieben.
Am 29. April 2024 bestätigte die Bundeskanzlei, dass die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" der Mitte zustande gekommen ist. Somit werden sich auch noch Volk und Stände zu einem anderen Modell, nämlich der gemeinsamen Besteuerung, äussern können, weshalb auch aus diesem Grund eine Aufnahme solcher Modelle in die Legislaturziele nicht nötig ist.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6450pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Art. 9
Antrag der Kommission
Titel
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Einleitung, Ziff. 48-52, 52bis
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 52ter, 52quater
Streichen

Art. 9
Proposition de la commission
Titre
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Introduction, ch. 48-52, 52bis
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 52ter, 52quater
Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 10
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung, Ziff. 53, 54, 54ter
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 54bis
Streichen AB 2024 S 281 / BO 2024 E 281

Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Broulis, Gössi, Schwander, Z'graggen)
Ziff. 54ter
Streichen

Art. 10
Proposition de la majorité
Titre, introduction, ch. 53, 54, 54ter
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 54bis
Biffer

Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Broulis, Gössi, Schwander, Z'graggen)
Ch. 54ter
Biffer

Fässler Daniel Consiglio degli Stati Appenzello Interno Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV. (M-E)
Fässler Daniel (M-E, AI):

Diese vom Nationalrat mit 100 zu 89 Stimmen beschlossene Ergänzung der Legislaturplanung kann ruhigen Gewissens abgelehnt werden, auch dann, wenn man, wie ich selber auch, ein Herz für die Berufs-, die Weiter- und die Nachholbildung hat. Der Nationalrat und auch die mit Stichentscheid der Präsidentin zustande gekommene Mehrheit der Kommission möchten den Bundesrat mit der Legislaturplanung dahin gehend in die Pflicht nehmen, dass er eine nationale Strategie für die Weiter-, die Berufs- und die Nachholbildung verabschiedet, um den Einstieg bzw. die Rückkehr in das Berufsleben zu fördern.
Wir alle wollen vermutlich, dass möglichst viele Personen möglichst gute Angebote in der Berufs-, der Weiter- und der Nachholbildung nutzen, damit unsere Wirtschaft auf gut ausgebildete Fachkräfte zählen kann. Das möchte auch der Bundesrat. Er möchte aber keine Strategie erarbeiten, sondern konkrete Vorschläge machen. Im Rahmen der am 8. März dieses Jahres verabschiedeten Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 beantragt der Bundesrat dem Parlament daher Ausgaben im Umfang von 29,2 Milliarden Franken. Nominal sind das 1,3 Milliarden Franken bzw. 1,6 Prozent mehr als in der laufenden Periode. Damit soll die Schweiz im für die Wohlfahrt unseres Landes so wichtigen BFI-Bereich eine führende Stellung behalten.
Die Botschaft des Bundesrates sieht unter anderem Bundesbeschlüsse über die Finanzierung der Berufs- und der Weiterbildung vor. Für die Berufsbildung werden für die nächsten vier Jahre Mittel von total 3,9 Milliarden Franken beantragt, für die Weiterbildung 75,7 Millionen Franken. Es ist nicht nötig, dem Bundesrat zusammen mit der Legislaturplanung einen Auftrag zu erteilen, den er bereits erfüllt oder sogar übererfüllt hat. Das ist nicht der Sinn dieses Führungsinstrumentes.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Im Rahmen der bildungspolitischen Ziele haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, im ganzen Bildungssystem Ein-, Um- und Wiedereinstiege zu fördern und durch Information und Beratung zu unterstützen. Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 die Förderung des lebenslangen Lernens als prioritäre Stossrichtung definiert. In der Berufsbildung haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt mit der Initiative Berufsbildung 2030 eine gemeinsame Strategie verabschiedet. Zu den priorisierten Stossrichtungen zählt die Ausrichtung der Berufsbildung auf das lebenslange Lernen. In der Weiterbildung ist der Bund im Rahmen verschiedenster Bundesgesetze in der Sozial-, Wirtschafts-, Migrations- und Bildungspolitik tätig. Um die jeweiligen Zielgruppen mit gezielten Fördermassnahmen zu erreichen, liegen entsprechende Strategien auf nationaler Ebene vor, so beispielsweise die Strategie öffentliche Arbeitsvermittlung 2030 oder die kantonalen Integrationsprogramme.
Für eine adäquate und koordinierte Förderung des lebenslangen Lernens sind Strategien, Strukturen und Instrumente also bereits vorhanden und werden umgesetzt. Durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit werden die unterschiedlichen Bundesmassnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens, des Wiedereinstiegs und des beruflichen Fortkommens Erwachsener zudem koordiniert und mit den Kantonen und Akteuren abgestimmt. Diese Verständigung ermöglicht ein einheitliches und strategisches Vorgehen. Vor diesem Hintergrund sind für die Verständigung zwischen den zahlreichen Akteuren bereits genügend Massnahmen vorhanden, sodass es keine weitergehenden Massnahmen braucht.
Wir bitten Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6451pdf
Für den Antrag der Minderheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 11
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung, Ziff. 55, 56, 56ter
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 56bis
Streichen

Antrag der Minderheit
(Schwander, Broulis, Fässler Daniel, Gössi, Poggia)
Ziff. 56ter
Streichen

Antrag der Minderheit
(Crevoisier Crelier, Broulis, Stocker, Vara, Wasserfallen Flavia)
Ziff. 56quater
56quater. Verabschiedung des Aktionsplans für die Förderung der Mehrsprachigkeit und Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur unter Einbezug der Kantone.

Art. 11
Proposition de la majorité
Titre, introduction, ch. 55, 56, 56ter
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 56bis
Biffer

Proposition de la minorité
(Schwander, Broulis, Fässler Daniel, Gössi, Poggia)
Ch. 56ter
Biffer

Proposition de la minorité
(Crevoisier Crelier, Broulis, Stocker, Vara, Wasserfallen Flavia)
Ch. 56quater
56quater. Adoption du plan d'action pour la promotion du plurilinguisme et de cours de langue et de culture d'origine en collaboration avec les cantons.

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Ich bitte Sie, Ziffer 56bis zu streichen. Die Überprüfung der SRG-Konzession kann erst in Angriff genommen werden, wenn alle offenen Punkte geklärt sind. In der Zwischenzeit wurde die eidgenössische Volksinitiative "200 Franken sind genug" eingereicht. Das Parlament wird sich ab Sommer 2024 mit dieser Initiative befassen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Volksabstimmung im Jahr 2026 stattfinden wird; wann genau, ist noch offen. Davon hängt auch die SRG-Konzession ab. Bevor wir diese Abstimmung nicht durchgeführt haben, kann der Bundesrat ja nicht darüber verhandeln, wie viel Geld die SRG bekommt und wie der Service public finanziert werden soll. Hier ist es also ganz klar: Zuerst müssen wir die Volksabstimmung abwarten, dann erst kann der Bundesrat über die Konzession verhandeln. AB 2024 S 282 / BO 2024 E 282
Deshalb bitte ich Sie, Ziffer 56bis des Nationalrates wieder zu streichen.

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Herr Schwander, Sie haben zu Ziffer 56bis gesprochen, Ihren Antrag hatten Sie aber zu Ziffer 56ter eingereicht.

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Entschuldigung, Frau Präsidentin, ich bin von der Fahne getäuscht worden, weil darauf Artikel 56bis und meine Minderheit fast auf gleicher Höhe verzeichnet sind.
Ich bitte Sie, Artikel 11 Ziffer 56ter, "Festlegung der Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030", entgegen dem Nationalrat zu streichen. Das Durchführungsjahr 2030 geht über die Legislaturplanung hinaus. Selbstverständlich ist mir auch klar, dass wir rechtzeitig planen müssen. Der Bundesrat hat das auch auf dem Radar. Er will entsprechend eine nächste Landesausstellung planen. Aber selbst der Bundesrat sagt, dass es noch zu früh sei, bereits in dieser Legislatur über eine Landesausstellung zu diskutieren.

Crevoisier Crelier Mathilde Consiglio degli Stati Giura Gruppo socialista (S)
Crevoisier Crelier Mathilde (S, JU):

Vous vous souvenez sans doute, puisque cela s'est passé très récemment, en décembre 2023, que notre conseil a adopté une motion qui enjoint le Conseil fédéral à définir les conditions-cadres pour une prochaine exposition nationale à partir de 2030. Le Conseil national a suivi notre conseil puisqu'il a adopté cette même motion au printemps 2024. Nous ne demandons donc pas d'inscrire, à l'article 56ter, un nouveau texte sorti du chapeau, mais tout simplement d'inscrire ce que nous avons déjà adopté dans les deux chambres.
Il serait un peu particulier que nous refusions de faire figurer au programme un objet que nous avons nous-mêmes accepté; c'est pourquoi je vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité Schwander et à suivre le Conseil national.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat anerkennt die bisherige Leistung und das grosse Engagement aller Akteure im Zusammenhang mit einer möglichen Landesausstellung. Aufgrund der angespannten Finanzlage im Bundeshaushalt in den kommenden Jahren hat der Bundesrat aber am 29. März 2023 beschlossen, dass er sich frühestens 2028 zu einem allfälligen finanziellen Engagement für die Durchführung einer Landesausstellung äussern kann. Ausserdem hat der Bundesrat am 22. November 2023 einen Bericht verabschiedet, in dem er unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Umstände die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung darlegt. Er wird im Falle eines positiven Grundsatzentscheids betreffend Finanzierungsabsicht frühestens 2028 die nötigen Vorbereitungen für eine Landesausstellung einleiten.
Aus diesen Gründen bittet Sie der Bundesrat, den Antrag der Minderheit abzulehnen, nein, Entschuldigung, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und die Massnahme zu streichen - so ist es richtig. (Heiterkeit)

Ziff. 56ter - Ch. 56ter

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6452pdf
Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Ziff. 56quater - Ch. 56quater

Crevoisier Crelier Mathilde Consiglio degli Stati Giura Gruppo socialista (S)
Crevoisier Crelier Mathilde (S, JU):

Ma minorité, au chiffre 56quater, invite le Conseil fédéral à adopter le plan d'action pour la promotion du plurilinguisme et de cours de langue et de culture d'origine en collaboration avec les cantons. Cette proposition a un historique, puisqu'elle est issue du précédent programme de législature, celui qui s'étendait de 2019 à 2023. En effet, il y a quatre ans, les mesures de défense des langues minoritaires et du plurilinguisme, qui est, rappelons-le, l'un des piliers de la cohésion nationale, ont été jugées insuffisantes en début de législature. C'est pourquoi notre chambre a souhaité inscrire un véritable plan d'action dans le programme de la législature précédent.
Qu'en est-il aujourd'hui du bilan de cette législature? Le plan d'action demandé n'a pas encore été adopté. Si l'Office fédéral de la culture a mandaté un organisme externe afin de réaliser une étude, cette dernière n'a été publiée qu'en partie, dans un rapport intermédiaire, au mois de mars 2024, c'est-à-dire tout récemment. Cette étude identifie des lacunes - plusieurs lacunes - dans la mise en oeuvre du plurilinguisme et formule plusieurs recommandations. Ainsi, en l'état actuel, nous ne sommes pas encore dans une mise en oeuvre concrète des objectifs demandés dans le précédent programme de législature.
Cette demande de promouvoir et de donner un coup de pouce supplémentaire au plurilinguisme s'inscrit également dans le cadre du traitement du message culture. A cette occasion, il a été porté à l'attention de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture que les mesures actuelles, telles qu'elles figurent dans le message culture, ne suffisent pas. Elles vont évidemment dans la bonne direction, mais elles ne suffisent pas à garantir certains garde-fous. Je citerai l'exemple de l'enseignement des langues à l'école: au secondaire I, mais aussi au secondaire II, l'italien, par exemple, n'est pas proposé systématiquement dans toutes les écoles. Le français tend également à céder la place à l'anglais dans certains cantons. Il s'agit donc de réaffirmer notre volonté de maintenir la cohésion nationale garantie par le plurilinguisme.
Il est donc important d'aller plus loin que ce qui est formulé dans le programme de la législature. Vous l'avez peut-être vu: l'objectif 10, formulé au chiffre 56, reste très conceptuel, puisqu'il s'agit seulement d'adopter des objectifs stratégiques sur la promotion du plurilinguisme. Il n'est pas du tout question de mesures concrètes, celles que nous attendions déjà à la législature précédente.
C'est pourquoi je vous invite, au nom de la cohésion et de notre quadrilinguisme national, à soutenir l'inscription de ce plan d'action dans le programme de la législature.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Zusammenleben von vier Sprachgemeinschaften und die kulturelle Vielfalt, für die sie stehen, Wesensmerkmale der Schweiz sind und entsprechend gefördert werden sollen. Der Auftrag zur Verabschiedung eines Aktionsplans für die Förderung der Mehrsprachigkeit und des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur unter Einbezug der Kantone war in dieser Form bereits in der Legislaturplanung 2019-2023 enthalten. Die Arbeiten zur Umsetzung sind im Gang.
Als Vorstufe zur Erarbeitung eines möglichen Aktionsplans hat das Bundesamt für Kultur im Jahr 2023 eine Evaluation der Sprachenförderung durch den Bund durchführen lassen. Der Bericht ist auf der Website des Bundesamts für Kultur publiziert. Er empfiehlt namentlich die Erarbeitung einer übergeordneten Strategie zur Förderung der Mehrsprachigkeit. Auf dieser Grundlage wird das Bundesamt für Kultur die Weiterentwicklung der Sprachenförderung in Koordination mit anderen Bundesämtern und den Kantonen vorantreiben. Form und Inhalt der Strategie sind dabei noch genau zu bestimmen. Insbesondere muss offenbleiben, ob der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur in der Strategie besondere Erwähnung finden soll, handelt es sich hierbei doch hauptsächlich um eine kantonale Zuständigkeit.
Ein erneuter Auftrag zur Verabschiedung eines Aktionsplans ist aus Sicht des Bundesrates aus diesen Gründen abzulehnen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6453pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen
(0 Enthaltungen) AB 2024 S 283 / BO 2024 E 283

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 12
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 13
Antrag der Kommission
Titel, Einleitung, Ziff. 60, 61-64, 64ter
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 60bis, 60ter, 64bis
Streichen

Antrag Friedli Esther
Ziff. 64ter
Streichen

Art. 13
Proposition de la commission
Titre, introduction, ch. 60, 61-64, 64ter
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 60bis, 60ter, 64bis
Biffer

Proposition Friedli Esther
Ch. 64ter
Biffer

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

En ce qui concerne le chiffre 64ter, la commission, par 7 voix contre 5 et 0 abstention, a estimé qu'il y avait nécessité d'agir rapidement pour assurer la sécurité des acteurs culturels. Cette nécessité a été mise en évidence dans le postulat Maret Marianne, auquel le Conseil fédéral s'est contenté de proposer en réponse des guichets d'information que nous avons estimés insuffisants. En effet, la protection en cas de chômage au sens large et l'assurance d'indemnités journalières en cas de maladie ne sont pas couvertes par le message concernant l'encouragement de la culture pour la période 2025 à 2028. Une majorité des pays membres de l'Union européenne ont trouvé des solutions depuis des dizaines d'années, ce qui n'est pas encore notre cas. C'est pourquoi il a été jugé nécessaire de suivre le Conseil national sur ce paragraphe.

Friedli Esther Consiglio degli Stati San Gallo Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Friedli Esther (V, SG):

Es gibt hier eine neue Ziffer 64ter, die der Nationalrat mit 93 zu 91 Stimmen eingefügt hat. Diese Bestimmung sieht die Verabschiedung eines neuen Sozialschutzsystems vor, das auf die vielfältigen Arbeitssituationen von Kulturschaffenden ausgelegt ist.
Die Sprecherin der Kommission hat vorhin gesagt, dass ein Bericht zum Postulat Maret Marianne 21.3281, "Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?", vorliegt. Der Bundesrat hat zu diesem Thema auch Punkte in die Kulturbotschaft 2025-2028 aufgenommen, die wir nächste Woche beraten werden. Insbesondere hat er darin den Bereich Kultur als Arbeitswelt definiert.
Wenn ich jetzt aber das Amtliche Bulletin der Sitzung des Nationalrates und speziell die Ausführungen der Kommissionssprecherin lese, dann sehe ich, dass die Kommissionsmehrheit und die Mehrheit des Nationalrates sehr weit über das hinausgehen möchten, was der Bundesrat im Postulatsbericht und in der Kulturbotschaft vorsieht, die wir nächste Woche beraten. Die Kommissionsmehrheit und die Mehrheit des Nationalrates möchten ganz offene und neue Pfade einschlagen. Ich meine, dass wir zuerst eine Diskussion zur Frage führen sollten, ob und in welchem Bereich es für Kulturschaffende bezüglich eines Sozialschutzsystems weitere Massnahmen braucht. Ich glaube auch, dass wir hier die Kantonshoheit und die Hoheit der Gemeinden beachten müssen. Es gibt Gemeinden und Kantone, die dazu bereits Massnahmen ergriffen haben. Ich finde, wenn wir etwas machen wollen, sollten wir diese Massnahme zuerst sauber diskutieren.
Ich beantrage Ihnen daher Streichen von Artikel 13 Ziffer 64ter.

Wasserfallen Flavia Consiglio degli Stati Berna Gruppo socialista (S)
Wasserfallen Flavia (S, BE):

Ich bin mit meiner Vorrednerin einverstanden, wir müssen diese Diskussion unbedingt führen, da Kulturschaffende nun mal eine wirklich atypische Arbeitsrealität haben. Häufig sind sie nur sehr schwer in unser duales System integrierbar, in dem man entweder angestellt oder selbstständig ist. Eine weitere Schwierigkeit besteht zudem darin, dass Kulturschaffende in der Regel mehrere Jobs mit hybriden Formen kumulieren und diese häufig wechseln. Auch wenn sie gut ausgebildet sind, verdienen 60 Prozent von ihnen weniger als 3300 Franken pro Monat.
Natürlich kann man mit der Kulturbotschaft einen Informationsschalter einführen. Ich denke aber, dass der Situation mit Informationen allein nicht Genüge getan ist. Während der Covid-19-Pandemie haben wir ja alle gesehen und gespürt, dass es mit dem sozialen Netz für Kulturschaffende ein grundlegendes Problem gibt. Bereits erwähnt wurde das Postulat Maret Marianne 21.3281, "Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?". Darin sind Lösungen aufgeführt, die durchaus über den Informationsschalter hinausgehen. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht nur im Interesse der Kulturschaffenden liegt, dass wir hier mehr fordern. Wie weit wir dann gehen, muss vom Parlament diskutiert werden, das ist völlig klar.
Trotzdem: Die Kulturwirtschaft macht immerhin 2,1 Prozent des BIP aus, was mit dem Tourismus vergleichbar ist. Die Kulturwirtschaft beschäftigt etwas mehr als 6 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz.
Daher bin ich der Meinung, dass wir diesen Punkt in Artikel 13 Ziffer 64ter aufnehmen sollten.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat hat die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in seinem Bericht vom 9. Juni 2023 in Erfüllung des Postulates Maret Marianne 21.3281, "Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?", analysiert und verschiedene Massnahmen präsentiert, um die soziale Absicherung dieser Personengruppe zu verbessern. Der Bundesrat hat am 1. März 2024 die Kulturbotschaft 2025-2028 verabschiedet. Darin wird die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden ebenfalls thematisiert, und es werden konkrete Massnahmen vorgeschlagen.
Entsprechend beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Antrages der Kommission, und ich bitte Sie, den Einzelantrag Friedli Esther zu unterstützen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6454pdf
Für den Antrag Friedli Esther ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 17 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 14
Antrag der Kommission
Titel, Einleitung, Ziff. 65-68, 68ter
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 68bis, 68quater
Streichen

Antrag der Minderheit
(Wasserfallen Flavia, Crevoisier Crelier, Poggia, Stocker, Vara)
Ziff. 68bis
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Müller Damian
Ziff. 68quater
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates AB 2024 S 284 / BO 2024 E 284

Art. 14
Proposition de la commission
Titre, introduction, ch. 65-68, 68ter
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 68bis, 68quater
Biffer

Proposition de la minorité
(Wasserfallen Flavia, Crevoisier Crelier, Poggia, Stocker, Vara)
Ch. 68bis
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Müller Damian
Ch. 68quater
Adhérer à la décision du Conseil national

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

Concernant l'objectif 13, il n'y a pas eu de débat en commission, mais la décision du Conseil national est combattue par le Conseil fédéral. La commission s'est prononcée, par 6 voix contre 6 avec la voix prépondérante de la présidente, pour la version du Conseil national.

Müller Damian Consiglio degli Stati Lucerna Gruppo liberale radicale (RL)
Müller Damian (RL, LU):

Seit dem Jahre 2004, also seit zwanzig Jahren, rechnen die Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Spitäler ihre Leistungen im ambulanten Bereich über die veraltete und seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr sachgerechte Tarifstruktur Tarmed ab. Die Kostenbasis stammt aus den 1990er-Jahren des letzten Jahrhunderts, was angesichts der Tatsache, dass der Tarmed mit einem Volumen von mehr als 12 Milliarden Schweizerfranken einer der wichtigsten Tarife in der sogenannten obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist, umso bedenklicher stimmt. Die Kostendämpfung steht in der Gesundheitspolitik seit Jahren an oberster Stelle der Traktandenliste. Die Revision des Tarifs für ambulante Leistungen bietet die Chance, zielgenau in Bezug auf die neuen Tarifstrukturen sowie deren regelmässige Pflege und Weiterentwicklung mit jährlich angepassten Tarifversionen die Sachgerechtigkeit der Aktualität des Tarifs für ambulante Leistungen wiederherzustellen und damit eine kostengünstige Gesundheitsversorgung nachhaltig zu stärken.
Sie wissen, dass wir in dieser Session auch das sogenannte Kostendämpfungspaket 2 thematisieren. Ihre Kommission, die SGK-S, hat die Beratungen dazu vorangetrieben. Gleichzeitig hat sie der zuständigen Bundesrätin mehrmals mitgeteilt, dass sie auch das neue Tarifsystem Tardoc gezielt vorantreiben will, damit eben auch in Zukunft die Grundversorgung, die Psychiatrie, die Palliative Care, die Chronic Care, aber auch die digitalen Angebote der Zukunft mit den entsprechenden Tarifen versehen werden können. Deshalb stelle ich den Einzelantrag, die vom Nationalrat in Artikel 14 Ziffer 68quater ergänzte Massnahme, "Genehmigung oder gegebenenfalls Verabschiedung eines neuen Tarifs für ambulante ärztliche Leistungen", für die notabene nur der Gesamtbundesrat in der Verantwortung steht, in diese Legislaturplanung aufzunehmen.
Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag zu unterstützen und somit diese Differenz zum Nationalrat zu bereinigen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat hält an seiner Fassung fest.

Titel - Titre

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6455pdf
Für den Antrag des Bundesrates ... 28 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 11 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Ziff. 68bis - Ch. 68bis

Wasserfallen Flavia Consiglio degli Stati Berna Gruppo socialista (S)
Wasserfallen Flavia (S, BE):

Ich spüre, es besteht die Haltung, dass es nicht unbedingt opportun ist, ein Thema gegen den Willen des Bundesrates in die Legislaturplanung aufzunehmen. Ich kann das gut nachvollziehen. Das ist jetzt hier zum Glück nicht der Fall. Der Bundesrat hat sich nämlich in diesem Punkt dem Nationalrat angeschlossen und möchte Ziffer 68bis aufnehmen. Auch ist die Frage zu beurteilen, ob ein Thema eine ausreichende Bedeutung hat und die Forderung auf der richtigen Flughöhe ist.
Hier geht es um die Prävention im Bereich Gesundheit. Gemäss Verfassung sind wir dazu angehalten, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und zu schützen. (Glocke der Präsidentin) Danke, Frau Präsidentin. Dazu gehören nicht nur die hochqualitative Akutmedizin, die Versorgung und die Pflege, sondern auch die Prävention. Gezielte Prävention hilft, Krankheiten zu verhindern oder zu verzögern. Sie kennen diese Zahl: 80 Prozent der Gesundheitskosten sind auf nichtübertragbare Krankheiten zurückzuführen - Krebs, Demenz, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 50 Prozent dieser Erkrankungen wären mit einem gesünderen Lebensstil und wirksamen Rahmenbedingungen vermeidbar. Wir kennen die wirksamen Rezepte: weniger Rauchen, weniger Alkohol und mehr Bewegung. Damit sinkt das Risiko für einen Schlaganfall oder Herzstillstand.
Was gibt es nun? Es gibt die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und die Nationale Strategie Sucht. Diese laufen bis 2024. Wie es dann weitergeht, ist die Frage. Es gibt Massnahmenpläne, die aktualisiert werden müssen. Ausserdem erstellt der Bundesrat einen Bericht mit einer Auslegeordnung über die verschiedenen Akteure, deren Rolle und Kompetenzen im Präventionsbereich. Wir machen nämlich auch in der Grundversorgung gute Projekte zur Prävention. Es stellt sich aber die Frage, wie diese Projekte weitergeführt werden können, wenn die Finanzierung ausläuft.
Schlussendlich möchte ich noch den Bereich der psychischen Gesundheit ansprechen. Wir sehen anhand der Zahlen, dass mittlerweile 50 Prozent der Neuverrentungen in der IV auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind. Bereits aus diesem Grund müssen wir diesem Bereich unbedingt mehr Aufmerksamkeit schenken. Wir brauchen mehr Wissen, wir brauchen Daten, um die Ursachen zu verstehen und dann politisch die richtigen Schlüsse zu ziehen. Auch hier hat der Bundesrat Schritte angekündigt.
Die Aufnahme der drei Bereiche psychische Gesundheit, nichtübertragbare Krankheiten und Sucht wäre im Zusammenhang mit der Prävention sehr wichtig, um auch gegen aussen zu zeigen, dass es Bundesrat und Parlament ernst ist, hier früh genug anzusetzen, damit wir später teure Folgekosten, die für die Einzelnen, aber auch für die ganze Gesellschaft durch verpasste Opportunitäten entstünden, vermeiden können.
Ich bitte Sie, hier Nationalrat und Bundesrat zu folgen und meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Es ist sinnvoll, das Thema Prävention in der Legislaturplanung sichtbar zu machen. Insbesondere stehen in dieser Legislatur Entscheidungen zu den künftigen Präventionsstrategien an. Der Bundesrat wird den Trägern der Strategien Mitte 2024 einen Auftrag zur Ausarbeitung einer Nachfolgelösung für künftige Präventionsstrategien erteilen. Nach aktueller Planung sollen diese dem Bundesrat per Ende 2026 zur Verabschiedung unterbreitet werden.
Deshalb lehnen wir die Streichung dieser Massnahme ab und bitten Sie, der Minderheit Wasserfallen Flavia zuzustimmen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6456pdf
Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Ziff. 68ter - Ch. 68ter

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

Concernant le chiffre 68ter, il n'y a pas eu de débat en commission. Cependant, la décision du Conseil national est combattue par le AB 2024 S 285 / BO 2024 E 285 Conseil fédéral. La commission s'est prononcée, par 8 voix contre 3 et 1 abstention, pour la version du Conseil national.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Kostendämpfung im Gesundheitswesen weiterhin eine hohe Priorität geniessen muss. Allerdings hat das Parlament gerade verschiedene Gesetzespakete verabschiedet, die es nun umzusetzen gilt. Dazu gehören die Kostendämpfungspakete 1a und 1b sowie die Gegenvorschläge zur Prämien-Entlastungs- und zur Kostenbremse-Initiative. Zudem ist das Kostendämpfungspaket 2 aktuell im Parlament hängig.
Der Bundesrat hat deshalb noch nicht entschieden, wann eine weitere Botschaft mit Massnahmen zur Kostendämpfung verabschiedet werden soll und was deren Inhalt sein wird. Es gilt nun, zuerst die beschlossenen Massnahmen auf Verordnungsstufe so umzusetzen, dass sie die gewollte Wirkung zeigen. Gleichzeitig wird der Bundesrat prüfen, welche weiteren Gesetzesänderungen sinnvoll sein können und wann das Gesundheitswesen bereit ist, diese umzusetzen.
Der Bundesrat lehnt daher die Aufnahme dieser Massnahme in den Bundesbeschluss ab.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6457pdf
Für den Antrag der Kommission ... 28 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 11 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Ziff. 68quater - Ch. 68quater

Hegglin Peter Consiglio degli Stati Zugo Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV. (M-E)
Hegglin Peter (M-E, ZG):

Ich beantrage Ihnen, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag Müller Damian, der den Antrag des Nationalrates aufnimmt, abzulehnen.
Ich bin mit Kollege Müller einig, dass der Tarmed überholt ist und angepasst werden sollte. Das hätte schon vor längerer Zeit erfolgen können. Aber ich bin der Meinung, dass es falsch ist, hier mit einer Bestimmung dem Bundesrat den Auftrag zu geben, quasi vorbehaltlos den Tardoc einzuführen. Der Tardoc ist schon seit längerer Zeit auch beim BAG in der Beratung und Prüfung. Anscheinend erfüllt der Tardoc einfach gewisse Bedingungen nicht; diese wird er auch nach der Überarbeitung noch nicht erfüllen. Eine Bedingung ist ja, dass die Kostenneutralität eingehalten ist - eine Kostenneutralität, die nicht null ist, die auch noch eine gewisse Kostensteigerung zulässt, aber irgendwo in einem vertretbaren Rahmen sein soll. Solange das nicht gewährleistet ist, teile ich die Haltung der Prüfinstanzen des BAG, dass sie dem Tardoc nicht zustimmen können. Ich denke, der Tardoc ist aber weiterhin in der Überarbeitung und Überprüfung, dies liegt in der Zuständigkeit der Organisation ambulante Arzttarife. Der Tardoc soll dann zusammen mit ambulanten Pauschalen, die auch in der Prüfung sind, weiterentwickelt und zugelassen werden.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.

Müller Damian Consiglio degli Stati Lucerna Gruppo liberale radicale (RL)
Müller Damian (RL, LU):

Ich korrigiere meinen Vorredner ungern. Er hat aber das Thema Tardoc angesprochen, und ich muss Ihnen einfach sagen, dass in Ziffer 68quater kein Wort von Tardoc steht. Darin steht, dass es um einen neuen Tarif - wie auch immer er daherkommen wird - für ambulante ärztliche Leistungen geht. Fakt ist, dass wir in diesem Bereich Handlungsbedarf haben, um die Kosten senken zu können.
Die Genehmigungsgesuche für Tardoc und ambulante Pauschalen, die Herr Hegglin angesprochen hat, stehen im Raum. Es geht hier aber primär um die Genehmigung oder gegebenenfalls Verabschiedung eines neuen Tarifs für ambulante ärztliche Leistungen. Es ist also der Gesamtbundesrat, der hier die Rahmenbedingungen steckt. Das Ziel jetzt, in der Legislaturplanung, müsste sein, dass wir innerhalb der nächsten vier Jahre vorankommen. Alles andere wäre ein Hohn, insbesondere auch in Anbetracht der bevorstehenden Abstimmungen.
Deshalb bitte ich Sie, hier dem Nationalrat zu folgen und dem Bundesrat einen unmissverständlichen Auftrag zu geben.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat setzt mit seinen Entscheiden zu Tardoc und den darin enthaltenen Vorgaben das KVG um. Dieses sieht vor, dass in erster Linie die Tarifpartner einen Tarif zu vereinbaren haben. Der Bundesrat ist einzig subsidiär tätig und beschränkt seine Eingriffe auf das notwendige Minimum, um den Vorrang der Tarifautonomie zu wahren.
Der Tarifvertrag hat den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Daher hat der Bundesrat am 3. Juni 2022 den Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Leistungen, die Tardoc-Version 1.3, nicht genehmigt und an die Tarifpartner zurückgeschickt. Er hat die Genehmigung an Bedingungen geknüpft. Die zwischenzeitlich eingereichte Tardoc-Version 1.3.1 sowie die Version 1.0 der ambulanten Pauschalen werden derzeit auf die Erfüllung dieser Vorgaben geprüft.
Eine Fristsetzung für den Bundesrat zur Genehmigung bzw. Verabschiedung von Tarifwerken, die den gesetzlichen Vorgaben vielleicht nicht entsprechen, sprengt unter Umständen den gesetzlichen Rahmen und birgt das Risiko einer unkontrollierten Kostenentwicklung.
Daher lehnt der Bundesrat den Einzelantrag Müller Damian ab.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6458pdf
Für den Antrag Müller Damian ... 30 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 9 Stimmen
(3 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

4. Abschnitt Titel
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Schwander, Poggia)
Die Schweiz schützt ihre Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten, setzt sich für Frieden ein ...

Section 4 titre
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Schwander, Poggia)
La Suisse assure la protection de sa population contre les conflits armés, oeuvre en faveur de la paix ...

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 15, 16
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 17
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Schwander, Broulis, Poggia)
Ziff. 79bis
Streichen

Art. 17
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national AB 2024 S 286 / BO 2024 E 286

Proposition de la minorité
(Schwander, Broulis, Poggia)
Ch. 79bis
Biffer

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Ich bitte Sie, Ziffer 79bis zu streichen. Der Bundesrat hat ja bereits den Grundsatzentscheid in Ziffer 79 festgehalten. Und als Zeichen der Solidarität hat der Bundesrat entschieden, die Ukraine zu unterstützen, und zwar bis 2028 mit rund 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit. Diese Beiträge müssen ja vom Parlament im Rahmen der IZA-Botschaft gutgeheissen werden.
Für diese erste Phase 2025 bis 2028, also für diese Legislaturplanung, hat der Bundesrat zudem das EDA und das WBF mit der Ausarbeitung eines Länderprogramms für die Ukraine betraut. Wir behandeln das ja noch diesen Sommer. Es ist ja auch nicht klar, was mit Ziffer 79bis zusätzlich gemeint ist für diese Legislatur.
Ich beantrage Ihnen, diese Ziffer zu streichen, mit der Begründung, dass in Ziffer 79 schon die Fällung des Grundsatzentscheids durch den Bundesrat aufgenommen ist und wir im Parlament über diese Beiträge entscheiden können.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat unterstützt die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung seit der militärischen Aggression Russlands vom 24. Februar 2022. Über die bereits vor dem Ausbruch des Krieges für die Ukraine eingeplanten Mittel hinaus hat der Bundesrat bis heute drei Hilfspakete beschlossen. Entsprechende Nachtragskredite wurden vom Parlament bewilligt.
Es ist absehbar, dass die langfristigen Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine sehr hoch ausfallen werden. Als Zeichen seiner Solidarität mit der Ukraine hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 entschieden, diese auch weiterhin zu unterstützen. Er sieht vor, hierfür bis 2036 insgesamt 5 Milliarden Franken bereitzustellen. Bis 2028 sollen rund 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit für diesen Zweck eingesetzt werden. Für die Phase 2029 bis 2036 beabsichtigt der Bundesrat, Finanzierungswege auch über die internationale Zusammenarbeit hinaus in Höhe von 3,5 Milliarden Franken zu prüfen. Die Beiträge müssen vom Parlament im Rahmen der IZA-Botschaft gutgeheissen werden. Für die erste Phase 2025 bis 2028 hat der Bundesrat das EDA und das WBF mit der Ausarbeitung eines Länderprogramms für die Ukraine betraut. Er wird im Sommer über dessen Inhalt beraten.
Deshalb unterstützt der Bundesrat die Streichung dieses Geschäfts.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6459pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Art. 18
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung, Ziff. 80-84, 84bis
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 84ter
84ter. ... aus denen Asylbewerbende sowie Personen mit irregulärem Aufenthalt sich in der Schweiz aufhalten.

Antrag der Minderheit
(Schwander, Gössi, Poggia)
Ziff. 80
Streichen

Antrag der Minderheit
(Schwander, Poggia)
Ziff. 83
83. Verabschiedung der Botschaft zur Aufhebung des Schutzstatus S in der Nord- und Westukraine;

Art. 18
Proposition de la majorité
Titre, introduction, ch. 80-84, 84bis
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 84ter
84ter. ... desquels des requérants d'asile et des personnes en situation irrégulière séjournent en Suisse.

Proposition de la minorité
(Schwander, Gössi, Poggia)
Ch. 80
Biffer

Proposition de la minorité
(Schwander, Poggia)
Ch. 83
83. Adoption du message visant à lever le statut de protection S pour les personnes provenant du nord et de l'ouest de l'Ukraine;

Ziff. 80 - Ch. 80

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Ich beantrage Ihnen, Ziffer 80, "Verabschiedung des Resettlement-Programms 2026/27", zu streichen. Um was geht es?
Meines Erachtens können wir aufgrund der Situation in den Kantonen, die teilweise mit Notständen zu tun haben, was die Unterkünfte anbelangt, nicht noch mehr Kapazitäten schaffen. Wir müssen auch in diesem Bereich Schwerpunkte setzen. Wenn wir jetzt kommen und sagen, wir hätten dann allenfalls 2026/27 zusätzlich noch Resettlement-Programme, dann wird das Programm in den Kantonen bzw. werden die Plätze in den Kantonen, die ohnehin schon am Anschlag sind, noch mehr beansprucht. Verschiedene Kantone haben dem Bund ja bereits mitgeteilt, dass sie am Anschlag sind. Ich denke, dass wir hier das Fuder nicht noch mit dieser Ziffer 80 überladen dürfen. Wir müssen diese meines Erachtens leider entsprechend aus der Legislaturplanung streichen.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, damit wir die Situation in den Kantonen nicht noch verschärfen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat lehnt die Streichung dieser Massnahme ab. Das Ziel der Verabschiedung des Resettlement-Programms 2026/27 entspricht dem Bundesratsbeschluss vom 29. Mai 2019, der eine Verstetigung der Beteiligung der Schweiz an den Resettlement-Aktivitäten des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge vorsieht. Das EJPD wurde vom Bundesrat entsprechend beauftragt, alle zwei Jahre ein Programm zur Genehmigung vorzulegen, das auf ein Kontingent von 1500 bis 2000 besonders vulnerablen Geflüchteten abzielt. Die Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat werden jeweils vor dem Entscheid des Bundesrates informiert und angehört. Bei der Umsetzung des jeweiligen Programms wird die Situation auf nationaler Ebene berücksichtigt. Das EJPD setzt das Programm aus, wenn die Situation im Asylbereich dies erfordert. Der Bundesratsbeschluss wurde im letzten Jahr durch das Parlament bekräftigt, indem das Parlament zwei Vorstösse zur Aussetzung des Resettlement-Programms 2024/25 ablehnte.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6460pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 20 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Mit Stichentscheid der Präsidentin
wird der Antrag der Mehrheit angenommen
Avec la voix prépondérante de la présidente
la proposition de la majorité est adoptée AB 2024 S 287 / BO 2024 E 287


Ziff. 83 - Ch. 83

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Bei Ziffer 83 möchte ich, dass wir eine Botschaft zur Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Nord- und Westukraine verabschieden. Bei der Einführung und Weiterführung des Schutzstatus S hat der Bundesrat gegenüber dem Parlament immer wieder betont, dass es um eine kurz- bis mittelfristige Massnahme geht und dass das Ziel ist, dass die Leute in die Ukraine zurückkehren, um dort beim Wiederaufbau zu helfen. Es geht nicht darum, dass die Menschen, die bei uns Schutz gefunden haben, hierbleiben, sondern dass sie sich im eigenen Land engagieren. Dort werden die Menschen für den Wiederaufbau gebraucht, vor allem Leute, die ausgebildet sind, die fachliche Kompetenz haben.
Das ist sehr wichtig, und ich bitte Sie daher, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass wir den Leuten, die keinen Schutz mehr brauchen - insbesondere solchen aus der Nord- und Westukraine, wo kein Krieg stattfindet -, dabei helfen zurückzukehren. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass wir den Schutzstatus S aufheben.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat lehnt den Antrag der Minderheit Schwander zu Ziffer 83 ab. Die kriegerischen Handlungen in der Ukraine halten weiter an. Es gibt weiterhin Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten und vorübergehend Schutz brauchen. Eine kollektive und rasche Schutzgewährung zur Entlastung des Asylsystems ist unentbehrlich. Zudem ist der Schutzstatus S rückkehrorientiert. Sollte sich die Lage so weit normalisieren, dass eine sichere Rückkehr möglich ist, wird der Bundesrat über eine Aufhebung des Schutzstatus S entscheiden. Das ist aber aktuell noch nicht der Fall.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6461pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 33 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 7 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 19
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt Ihnen, Ziffer 86bis zu streichen.

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

Concernant le chiffre 86bis, il n'y a pas eu de débat en commission. Cependant, la décision du Conseil national est combattue par le Conseil fédéral. La commission s'est prononcée, par 7 voix contre 4, pour la version du Conseil national.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat hat die bestehenden Alimentierungsprobleme bei Armee und Zivilschutz erkannt und das VBS 2017 mit der Analyse der Bestände und der Entwicklung von Varianten für die Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems beauftragt. Die derzeit laufenden Vertiefungsarbeiten werden dem Bundesrat Ende 2024 unterbreitet. Gleichzeitig hat die Armee mit dem Abschluss der Weiterentwicklung der Armee verschiedene kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Sicherung der Bestände ergriffen, deren Wirksamkeit noch nicht abschliessend beurteilt werden kann.
Dem Parlament wird in der zweiten Hälfte 2024 die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes unterbreitet, mit der die Zivilschutzbestände nachhaltig gesichert werden sollen. Ob dem Parlament darüber hinaus eine Änderung des Dienstpflichtsystems beantragt werden soll und wie dieses gegebenenfalls ausgestaltet werden soll, lässt sich erst nach Abschluss dieser Arbeiten beurteilen.
Entsprechend lehnen wir diese Massnahme ab.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6462pdf
Für den Antrag der Kommission ... 29 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 9 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Art. 20
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt Ihnen, Ziffer 93bis zu streichen.

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

Concernant le chiffre 93bis, il n'y a pas eu de débat en commission. Cependant, la décision du Conseil national est combattue par le Conseil fédéral. La commission s'est prononcée, par 5 voix contre 3 et 3 abstentions, pour la version du Conseil national.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Die nationale polizeiliche Abfrageplattform (Polap) wird bereits implementiert. Die technischen Arbeiten für diese Plattform sind weit fortgeschritten. Es fehlt aber noch die rechtliche Grundlage für die Abfrage und den Austausch von Daten zwischen den Kantonen. Auf Kantonsebene wird aktuell an einem Konkordat gearbeitet.
Kommt das Konkordat nicht zustande, würde der Bund gesetzgeberisch tätig werden. Der Bund hat aber im Moment nicht die Kompetenz, um den kantonalen Datenaustausch selbst zu regeln. Es wäre deshalb eine Verfassungsänderung notwendig. Eine solche Verfassungsanpassung würde der Bundesrat dann im Rahmen der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) vorlegen. Die BPI-Botschaft ist bereits im Bundesbeschluss über die Legislaturplanung und unter Artikel 20 Ziffer 93 auf der Fahne aufgeführt.
Aus diesen Gründen bedarf es keiner weiteren gesonderten Massnahme zu Polap.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6463pdf
Für den Antrag der Kommission ... 34 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 5 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Art. 21
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 22
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Gössi, Broulis, Häberli-Koller)
Titel
Ziel 21: ... Nachhaltigkeit sicher. Der Bund schafft günstige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wertschöpfung in der Landwirtschaft und reduziert den administrativen Aufwand

Art. 22
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national AB 2024 S 288 / BO 2024 E 288

Proposition de la minorité
(Gössi, Broulis, Häberli-Koller)
Titre
Objectif 21: ... de la durabilité. La Confédération crée des conditions-cadres favorables visant à renforcer la valeur ajoutée dans l'agriculture et réduit les charges administratives

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

Concernant la formulation de l'objectif 21, il y a trois versions: celle du Conseil fédéral, celle du Conseil national et celle de la minorité Gössi. Ces trois versions ont été confrontées. La version du Conseil national a été préférée à la proposition défendue par la minorité Gössi, par 6 voix contre 4. Dans un second vote, la version du Conseil national a été préférée à celle du Conseil fédéral, par 7 voix contre 2 et 1 abstention. Les arguments de la minorité et du Conseil fédéral ont été développés, mais il n'y a pas eu de débat.

Gössi Petra Consiglio degli Stati Svitto Gruppo liberale radicale (RL)
Gössi Petra (RL, SZ):

Zuerst zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Präsidentin der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial). Das ist ein Dachverband der Nahrungsmittelindustrien, und in diesem Dachverband sind Branchenverbände der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe vertreten. Ich habe den Minderheitsantrag aber vor allem deshalb eingereicht, weil mir die Formulierung im Mehrheitsantrag aus liberaler Sicht zu weit geht.
Der Bundesrat will ja gar keine solche Ergänzung, weil er das Anliegen in der Revision des Landwirtschaftsgesetzes abhandeln will. Ich persönlich sehe den Nutzen einer Ergänzung. Mir geht aber, wie bereits gesagt, die Fassung des Nationalrates und der Mehrheit der Kommission zu weit. Denn eine Garantie von fairen Preisen ist meines Erachtens faktisch Planwirtschaft. Der Begriff kommt aus der früheren Agrarpolitik. Wie der heutige Begriff genau aussehen sollte, müsste zuerst noch definiert werden.
Ich mache deshalb einen Kompromissvorschlag: Ich beantrage, dass der Bund günstige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wertschöpfung in der Landwirtschaft schaffen soll. Ebenfalls aufgenommen habe ich natürlich die Reduzierung des administrativen Aufwands.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat ist gegen eine Ergänzung von Ziel 21. Er hat bereits in der Botschaft zur Legislaturplanung 2023-2027 ausgeführt, dass er in der zweiten Hälfte der Legislatur die Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes verabschieden wird. In dieser werden die inhaltlichen Anliegen der Ergänzung von Ziel 21 aufgenommen. Die Preisgarantie bzw. kostendeckende Preise waren Begriffe der alten Agrarpolitik, noch vor Einführung der Direktzahlungen.
Es wäre unklar, an welcher Kosteneffizienz sich ein solcher Anspruch orientieren würde. Bekanntlich streut die Kosteneffizienz bei den landwirtschaftlichen Betrieben sehr stark. Die Reduktion des administrativen Aufwands entspricht dem bisherigen politischen Willen. Im Rahmen der Umsetzung der in der Frühjahrssession 2023 angenommenen Motion 22.4251 der WBK-S, "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts", wird dem Anliegen des ergänzten Ziels bereits entgegengekommen.
Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Ergänzung dieses Ziels.

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest.

Titel - Titre

Erste Abstimmung - Premier vote
namentlich - nominatif: 23.082/6464pdf
Für den Antrag der Minderheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen
(1 Enthaltung)

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
namentlich - nominatif: 23.082/6465pdf
Für den Antrag der Minderheit ... 37 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 2 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Ziff. 98bis - Ch. 98bis

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

Concernant le chiffre 98bis, il n'y a pas eu de débat. Cependant, la décision du Conseil national est combattue par le Conseil fédéral. La commission s'est prononcée, par 7 voix contre 3, pour la version du Conseil national.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Kurz: Der Bundesrat hält an seiner Variante fest.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6466pdf
Für den Antrag der Kommission ... 24 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 11 Stimmen
(2 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 23
Antrag der Kommission
Titel, Einleitung, Ziff. 99, 99bis-99quater
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 99quinquies
Streichen

Art. 23
Proposition de la commission
Titre, introduction, ch. 99, 99bis-99quater
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 99quinquies
Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 24
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 25
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung, Ziff. 104, 105, 106, 107
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 105bis
105bis. Verabschiedung der Strategie "Wassermanagement - Trockenperioden, Starkniederschläge, Qualität der Wasserversorgung, Schutz der Wasserlebensräume";

Antrag der Minderheit
(Schwander, Poggia)
Titel
Ziel 24: ... an den Klimawandel technologieoffen, insbesondere zum Schutz ...

Art. 25
Proposition de la commission
Titre, introduction, ch. 104, 105, 106, 107
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 105bis
105bis. Adoption de la stratégie "Gestion de l'eau - périodes de sécheresse, fortes précipitations, qualité de l'approvisionnement en eau, protection des habitats aquatiques"; AB 2024 S 289 / BO 2024 E 289

Proposition de la minorité
(Schwander, Poggia)
Titre
Objectif 24: ... aux changements climatiques en tenant compte des technologies disponibles, notamment en vue de protéger ...

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Ich möchte das Ziel 24 mit einem Wort ergänzen, und zwar wie folgt: "Die Schweiz verstärkt ihre Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel technologieoffen [...]." Ich bin davon überzeugt, dass wir, insbesondere wenn wir das Klimaziel erreichen wollen, technologieoffen bleiben müssen und dass wir uns einengen, wenn wir dieses Wort nicht einfügen. Wir müssten dann sagen, dass wir das nicht definiert haben, und würden uns so indirekt einengen. Ich möchte von Beginn an klarstellen, dass wir technologieoffen sein müssen, um das Klimaziel zu erreichen.
Ich bitte Sie, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat bittet Sie, die Präzisierung des Ziels 24 abzulehnen, da die Logik der Legislaturplanung dem Prinzip folgt, dass die Leitlinien und Ziele allgemein und breit formuliert sind und es erst auf Massnahmenebene zur Konkretisierung der Planung kommt.

Titel - Titre

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6467pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 11 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Ziff. 105bis - Ch. 105bis

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

Le chiffre 105bis, qui est combattu par le Conseil fédéral, a été accepté par la commission, par 5 voix contre 5 avec la voix prépondérante de la présidente. L'eau est une ressource vitale qui se raréfie, car nous vivons davantage de périodes de sécheresse. Le mois de mars 2024 a été le plus chaud depuis que nous prenons des mesures de température sur la planète. L'eau pose un problème en Suisse, comme ailleurs dans le monde. Le canton du Valais a dernièrement nommé un délégué à la gestion de l'eau, car le canton rencontre, comme pratiquement tous les cantons de Suisse, des problèmes d'approvisionnement en eau, et ce, pas seulement en été; en hiver 2023, nos nappes phréatiques étaient pratiquement à leur débit minimal.
La législature actuelle est très importante, et il paraît primordial, pour une majorité de la commission, de réfléchir dès à présent à une stratégie sur l'eau, sachant que tous les pays qui nous entourent le font déjà. Nous serions bien naïfs de croire que nous ne sommes pas concernés, sachant également que la Confédération, par la loi, a un rôle de leader et de gestionnaire pour que les cantons se mettent d'accord et pour donner des lignes directrices afin de faire en sorte que la gestion de l'eau soit la plus efficiente possible. C'est pourquoi la commission a accepté cette proposition.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die beantragte Strategie nicht notwendig ist. Der Handlungsbedarf ist erkannt, und zwar in allen angesprochenen Bereichen. Wo nötig, wurden die entsprechenden Massnahmen aufgegleist und umgesetzt. So ist der Bundesrat zum Beispiel daran, ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem für Trockenheit aufzubauen. Dieses wird spätestens Ende 2024 operativ sein. Damit wird es möglich, mehrere Wochen im Voraus auf eine kommende kritische Situation hinzuweisen. Betroffene wie Landwirtinnen und Landwirte oder Trinkwasserversorger können so geeignete Massnahmen ergreifen und Schäden vermeiden.
Über die Wasservorkommen verfügen gemäss Bundesverfassung die Kantone. Sie sind verpflichtet, die Wasserversorgung zu planen. Auch der Schutz vor Hochwasser ist in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund unterstützt die Kantone in all diesen Bereichen, eine Bundesstrategie ist aber nicht zielführend.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, diese neue Massnahme nicht aufzunehmen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6468pdf
Für den Antrag der Kommission ... 27 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 16 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Art. 26
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Schwander, Poggia)
Titel
Ziel 25: Die Schweiz stellt die Sicherheit und Stabilität einer für die Bevölkerung bezahlbaren und verlässlichen Energieversorgung sicher und fördert den Ausbau der inländischen Produktion von Energie

Art. 26
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Schwander, Poggia)
Titre
Objectif 25: La Suisse assure la sécurité et la stabilité d'un approvisionnement énergétique abordable pour la population et fiable, et encourage le développement de la production indigène d'énergie

Schwander Pirmin Consiglio degli Stati Svitto Gruppo dell'Unione democratica di Centro (V)
Schwander Pirmin (V, SZ):

Bei Artikel 26 Ziel 25 beantrage ich folgende Formulierung: "Die Schweiz stellt die Sicherheit und Stabilität einer für die Bevölkerung bezahlbaren und verlässlichen Energieversorgung sicher [...]." Ich möchte den Zusatz "einer für die Bevölkerung bezahlbaren und verlässlichen Energieversorgung" einfügen, weil es nicht sein kann, dass wir eine Energieversorgung sicherstellen, die gar nicht mehr bezahlbar ist.
Nun, die Frau Bundespräsidentin wird wahrscheinlich dagegenhalten und sagen, dass das Ziel allgemein formuliert werden sollte. Aber dann muss ich der Frau Bundespräsidentin entgegnen, dass der Bundesrat bei Ziel 13 selbst schreibt: "Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung." Wenn der Bundesrat also schon eine finanziell tragbare Gesundheitsversorgung als Ziel festhält, dann sehe ich nicht ein, warum wir nicht auch in Ziel 25 von einer bezahlbaren und verlässlichen Energieversorgung sprechen.
Ich bitte Sie daher in der Konsequenz, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen. Herr Ständerat Schwander hat meine Argumentation schon vorgebracht. Ich verzichte darauf, diese zu wiederholen.

Titel - Titre

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6469pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 32 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 10 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Ziff. 111bis - Ch. 111bis

Vara Céline Consiglio degli Stati Neuchâtel Gruppo dei Verdi (G)
Vara Céline (G, NE), pour la commission:

C'est la dernière fois que je prendrai la parole pour vous dire que cet article n'a pas du tout été discuté et n'a pas fait l'objet d'un vote en commission, parce qu'il n'a pas été soulevé à ce moment par le représentant du Conseil fédéral. Il n'y a donc pas eu de vote AB 2024 S 290 / BO 2024 E 290 au sein de la commission sur cette proposition du Conseil national. Cet article est toutefois aujourd'hui combattu par le Conseil fédéral.

Amherd Viola, Bundespräsidentin:

Die Energieeffizienz ist und war einer der Pfeiler der Energiestrategie 2050. Diese wurde mittlerweile weiterentwickelt, nicht zuletzt durch den sogenannten Mantelerlass. Dieser tritt, vorbehältlich eines positiven Ausgangs der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 2024, Anfang 2025 in Kraft. Der Bundesrat überprüft die Fortschritte der Energiestrategie regelmässig und betrachtet dabei auch die Energieeffizienz. Zeichnet sich ab, dass die bestehenden und aufgegleisten Massnahmen im Bereich der Förderung der Energieeffizienz nicht ausreichen, wird der Bundesrat neue Massnahmen beantragen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die in den letzten Jahren verabschiedeten Massnahmen ein geeignetes Instrumentarium für die langfristige Stärkung der Schweizer Stromversorgungssicherheit darstellen.
Entsprechend bitten wir Sie, diese Massnahme nicht aufzunehmen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 23.082/6470pdf
Für den Antrag der Kommission ... 31 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 12 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 27-29
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Die Gesamtabstimmung entfällt, da Eintreten obligatorisch ist. Das Geschäft geht in die Einigungskonferenz.