Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats beschliesst Eintreten auf die Vorlage des Nationalrates für einheitliche Kinderzulagen und stimmt der Fristverlängerung für die Volksinitiative Für fairere Kinderzulagen!" zu. Sie erteilt ihrer Subkommission den Auftrag zur Prüfung des Risikoausgleichs und reicht eine Kommissionsmotion sowie ein Kommissionspostulat ein. Zwei Standesinitiativen zur Änderung von Arikel 33 HMG sollen abgeschrieben werden.

Schwerpunktmässig hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über Familienzulagen(91.411 Pa. Iv. Fankhauser, Leistungen für die Familie) befasst, den der Nationalrat am 15. März 2005 mit 100 zu 79 Stimmen verabschiedet hatte. Nach Anhörung der Präsidentin der Sozialdirektorenkonferenz, der Präsidentin von Pro Familia und des Präsidenten der Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen war die Meinung in der Kommission geteilt. Insbesondere der Einbezug der Selbständigerwerbenden ging den Gegnern der Vorlage zu weit: Im heutigen System sind die Kinderzulagen ein Lohnbestandteil, mit dem Entwurf des Nationalrats dagegen würde eine neue Sozialversicherung geschaffen, und dies sei für grosse Teile der Wirtschaft nicht mehr tragbar. Nach eingehender Diskussion beschloss die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen Eintreten auf die Vorlage. Die Detailberatung wird sie an ihrer Sitzung vom 27. und 28. Juni 2005 durchführen. Anschliessend stimmte sie der vom Nationalrat beschlossenen Fristverlängerung für die Volksinitiative 04.016, „Für fairere Kinderzulagen!" mit 7 zu 2 Stimmen zu. Damit soll die Frist, die am 11. Oktober 2005 ablaufen würde, um ein Jahr verlängert werden, so dass die Räte in Kenntnis des Entwurfs des Nationalrats - der als indirekter Gegenvorschlag gilt - darüber befinden können.

Die Motion Nationalrat. Qualitätssicherung und Patientensicherheit im Gesundheitswesen (04.3624), die der Nationalrat am 3. März 2005 mit 85 zu 35 Stimmen angenommen hatte, beauftragt den Bundesrat, die Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung als Verantwortung des Bundes zu verankern. Im Laufe einer engagierten Diskussion wurde auf die zunehmende Bedeutung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen aufmerksam gemacht, insbesondere im Zusammenhang mit der Haftpflicht von Leistungserbringern. Mit der Einschränkung der Motion auf den KVG-Bereich (Änderungsantrag in Ziffer 1) beantragt die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion anzunehmen.

Einen weiteren Entscheid fällte die Kommission in Bezug auf zwei Standesinitiativen, die eine Änderung von Artikel 33 Heilmittelgesetz fordern (03.308, Kt. Iv. GE. und 03.310 Kt. Iv. VS. BG über die Arzneimittel und Medizinalprodukte. Artikel 33). Artikel 33 HMG verbietet grundsätzlich das Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile für die Verschreibung oder die Abgabe von Arzneimitteln. Gestützt auf diesen Artikel hatten die Pharmaunternehmen nach Inkrafttreten des HMG anfangs 2002 die Rabatte, die sie den Spitälern gewähren, reduziert. Dies hatte in vielen Kantonen zu einer starken Erhöhung der Medikamentenpreise in den Spitälern geführt. Nachdem beide Räte den InitiativenFolge gegeben haben (Ständerat 13.3.04, Nationalrat 4.10.04), wurde die SGK des Ständerats mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. Schon an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2005 hatte die Kommission festgestellt, dass sich die Situation beruhigt hat. Seither hat sich das Problem weiterhin entschärft, und die Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimme ohne Enthaltungen Abschreibung der Initiativen. Bevor allenfalls eine Revision beschlossen werde, müsse sich eine Rechtspraxis bilden können.

Nach Anhörung von zwei Vertretern der Schwesterkommission stimmte die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen der Pa. Iv. SGK-NR (05-05) betreffend Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich zu. Somit kann die SGK-N gemäss Artikel 109 Parlamentsgesetz ihre Arbeit fortsetzen. Sie fordert eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes, in dem die mehrheitsfähigen Elemente der am 16. Juni 2004 gescheiterten Revision (insbesondere 4-Säulenpolitik, Prävention und Therapie, Jugendschutz, Aufgaben des Bundes) zügig gesetzlich verankert werden. Parallel dazu sollen die Cannabisfrage wieder aufgenommen und Vorschläge erarbeitet werden. Eine Petition der Schweiz. Hanf Koordination. Für eine Rechtslage bezüglich Hanf/Cannabis, die der Realität angepasst wird, nimmt die Kommission des Ständerats nach längerer Diskussion ohne Folge zur Kenntnis. Dem Anliegen der Petitionäre stimmt sie zwar weitgehend zu, will aber im Hinblick auf die Arbeiten in der SGK des Nationalrats keinen eignen Vorstoss einreichen.

Im weitern nahm die Kommission einen mündlichen Bericht über die Arbeiten der Subkommission KVG zur Teilrevision des KVG. Spitalfinanzierung (04.061) zur Kenntnis. Diese hat ein Konzept für ein wettbewerbsneutrales und leistungsorientiertes Finanzierungssystem erarbeitet, das sie an der Sitzung vom 27./28 Juni zur Diskussion stellen wird. Als Ergänzung dieses Modells beantragt die Subkommission, gleichzeitig den Risikoausgleich zu verfeinern. Im Anschluss an ein umfangreiches Hearing zu verschiedenen Modellen (Hospilisationsmodell, Morbiditätsmodell, Hochrisikopool) erteilte die Kommission ihrer Subkommission einstimmig das Mandat, auch Vorschläge für einen Risikoausgleichs vorzulegen.

Anlässlich der Beratungen des Transplantationsgesetzes hatte die SGK des Ständerats eine spezielle Frage ausführlich diskutiert, nämlich die Befugnisse der Behörden bei Kontrollen (04-29) bzw. den Schutz Betroffener bei solchen Kontrollen. Diese Problematik wurde in der Kommission am 14. Februar 2005 wieder aufgenommen und aufgrund eines umfassenden Berichts des EJPD diskutiert. Mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedete die Kommission jetzt einen Entwurf für eine Kommissionsmotion (siehe Anhang).

Schliesslich stimmte die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen dem Antrag für ein Kommissionspostulat zu, das vom Bundesrat eine Überprüfung des Mitteleinsatzes bei der Gesundheitsprävention fordert (siehe Anhang).

Die Kommission tagte am 2. und 3. Mai 2005 unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Erika Forster (FDP, St.Gallen) in Bern. An den Hearings nahmen teil: Zu den Familienzulagen: Staatsrätin Ruth Lüthi, Präsidentin der Sozialdirektorenkonferenz (SODK), Michéle Berger-Wildhaber, Präsidentin „Pro Familia", Jürg Krummenacher, Präsident eig. Koordinationskommission für Familienfragen. Zum Risikoausgleich: Konstantin Beck, Privatdozent an der Universität Zürich, Yves Eggly, Dozent an der Universität Lausanne, Lucien Gardiol, Universität Lausanne, Andreas Bührer und Philip Baumann, Managed Partner Blue Care, Winterthur.

Bern, 04.05.2005    Parlamentsdienste