Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat die Beratung des Entwurfs zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes abgeschlossen und beantragt ihrem Rat, die Vorlage anzunehmen. Sie befürwortet die Errichtung eines schweizerischen Innovationsparks, welcher dazu beitragen soll, dass die Schweiz ihre Position im Innovationsbereich behaupten kann. Sie möchte aber im Gesetz präzisiert haben, dass dieser sich auf mindestens zwei Standorte verteilt, um das Gleichgewicht zwischen den Regionen zu wahren.

Nach den Anhörungen an ihrer letzten Sitzung (vgl. Medienmitteilung vom 20. Januar 2012) ist die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) einstimmig auf die Vorlage zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG; 11.069 n) eingetreten. Bei der Eintretensdebatte wurden verschiedene zentrale Fragen diskutiert. Diese betrafen u.a. die Errichtung eines schweizerischen Innovationsparks, die Definition der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, die Harmonisierung der Forschungsförderung wie auch der Einbezug der Cleantechs oder der nachhaltigen Entwicklung.

 

Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Errichtung eines schweizerischen Innovationsparks. Die WBK-N hat davon Kenntnis genommen, dass diese Revision des FIFG dafür die gesetzliche Grundlage schafft und somit eine erste Etappe bei der Errichtung des Innovationsparks bildet. Mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt sie allerdings, im Gesetzesentwurf explizit festzuhalten, dass sich der künftige Innovationspark zur Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Regionen auf mindestens zwei Standorte verteilt.

 

Des Weitern diskutierte die Kommission über die Aufnahme der Berufsbildungsforschung und deren Nutzung in den Gesetzesentwurf und nahm hierzu verschiedene Anträge an. So beantragt sie mit 19 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Akzeptanz und Verankerung der Berufsbildung in Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern (Art.11). Abgelehnt hat sie hingegen einen Antrag, im Gesetz festzuhalten, dass das gegenseitige Verständnis zwischen Wissenschaft und Gesellschaft insbesondere durch einen verstärkten Dialog zwischen Bildungs- und Berufsbildungsforschung gefördert werden soll.

 

Die Kommission diskutierte auch eingehend über die Bundesfinanzierung von nicht kommerziellen Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs (rechtlich eigenständige Forschungsstätten mit privater Trägerschaft, private Forschungsbüros, kantonale Forschungsstätten). Sie beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, der Vorlage des Bundesrats zu folgen, um eine Erweiterung des Kompetenzbereichs des Bundes zu vermeiden.

 

Die WBK-N beantragt mit 17 zu 3 Stimmen, in Artikel 15 die Bemessungskriterien für Technologiekompetenzzentren, die neue Aktivitätsgebiete erschliessen, zu konkretisieren. Der Bundesrat soll auf Verordnungsebene zeitlich befristete Sonderregelungen für die anrechenbaren Einkünfte aus kompetitiven Forschungsmitteln vorsehen können und die Technologiezentren auf diese Weise auch in der Aufbauphase neuer Aktivitätsgebiete (z.B. im Bereich der Energieforschung) unterstützen.

 

In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission den abgeänderten Entwurf zur Totalrevision des FIFG mit 18 zu 6 Stimmen an. Eine Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf das Geschäft einzutreten. Dieses wird vom Nationalrat in der kommenden Frühjahrssession behandelt.

 

Wie bereits die Schwesterkommission, überwies auch die WBK-N das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung für 2012 (12.015 s)  einstimmig und ohne Änderungsanträge an ihren Rat. Eine dringliche Beratung war angezeigt, da die Finanzhilfen von 0,9 Millionen Franken für diese Dachverbände im Berufsbildungskredit der BFI-Botschaft 2012 (10.109) zwar gesprochen wurden, aber aufgrund einer mangelnden Rechtsgrundlage nicht an die Empfänger ausbezahlt werden konnten. In der Frühjahrsession wird der Gesetzesentwurfs sowohl im Stände- wie im Nationalrat beraten, so dass der Erlass rasch in Kraft gesetzt werden kann.

 

Die Kommission hat am 23. und 24. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teils in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset und Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 24. Februar 2012 Parlamentsdienste