Pauschalbesteuerung
​Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

1. 13.057 Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung). Volksinitiative
Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission folgt damit dem Beschluss des Ständerates, welcher sich am 15. Dezember 2013 mit 30 zu 9 Stimmen ebenfalls gegen die Volksinitiative ausgesprochen hat.
Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung stärkt die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb um vermögende und international sehr mobile Haushalte. Die Wohnsitznahme solcher Personen in der Schweiz hat in mancherlei Hinsicht einen positiven volkswirtschaftlichen Effekt: Zum einen kann davon ausgegangen werden, dass Arbeitsplätze geschaffen werden oder erhalten bleiben, zum anderen entrichten diese Personen in der Regel hohe Einkommenssteuern. Nicht zuletzt treten zahlreiche pauschalbesteuerte Personen als Mäzene bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen auf, welche wiederum einen positiven Effekt auf den Tourismus haben. Diese Effekte sind insbesondere in Randregionen von grosser Bedeutung. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass aus diesen Gründen die Nichteinhaltung des Prinzips der horizontalen Steuergerechtigkeit gerechtfertigt werden kann. Schliesslich weist sie darauf hin, dass mit der kürzlich verabschiedeten Revision die Pauschalbesteuerung wesentlich verschärft worden ist.
Die Kommissionsminderheit hält demgegenüber das Prinzip der steuerlichen Gleichbehandlung Gleicher hoch. Eine Ungleichbehandlung verstosse gegen die Verfassung und könne negative Auswirkungen auf die Steuermoral haben. Mit Verweis auf die Erfahrungen des Kantons Zürich, welche die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, schätzt die Minderheit den volkswirtschaftlichen Nutzens als wesentlich geringer ein, womit sich die Verletzung der Steuergerechtigkeit nicht mehr rechtfertige. Schliesslich müsse auch der Missbrauch, welcher durch das Vortäuschen eines Wohnsitzes in der Schweiz erfolge, verhindert werden. Die Volksinitiative wird in der Sondersession im Nationalrat beraten.

 

2. 13.084 Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative
13.085 Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe. Volksinitiative
Die Kommission hat die Behandlung der im November 2012 eingereichten Volksinitiativen aufgenommen. Die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» fordert Vergünstigungen für Familien mit Kindern durch die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» verlangt, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren bei den Steuern und Sozialversicherungen beseitigt wird. In der Bundesverfassung soll daher verankert werden, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden darf.
In der Anhörung mit Vertretern des Initiativkomitees, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (vertreten durch ihren Präsidenten Hegglin und ihren Rechtsberater Cavelti), der städtischen Steuerkonferenz (vertreten durch ihren Vizepräsidenten Fässler) sowie mit Experten der Rechtswissenschaften (vertreten durch Prof. Thomas Geiser und Prof. Rainer J. Schweizer) nahm die Kommission Kenntnis von verfassungs- und familienrechtlichen Aspekten sowie den finanziellen und steuertechnischen Auswirkungen der Initiativen. Dabei wurde unter anderem aufgezeigt, dass für die Beurteilung einer allfälligen Diskriminierung einer bestimmten Lebensform jeweils die Einkommenshöhe, die Einkommensverteilung der beiden Partner und die Familiensituation (Anzahl Kinder) berücksichtigt werden müssen. 
Um Fragen bezüglich der Definition und der Diskriminierung bestimmter Lebensformen, der finanziellen Auswirkung der vorgeschlagenen Massnahmen sowie deren Finanzierung zu vertiefen, wurden der Verwaltung Mandate erteilt. Die Beratung der Volksinitiativen und die Diskussion der Mandate sowie der gemeldeten Gegenentwürfe erfolgen im zweiten Quartal.

 

3. 09.503 Pa.Iv. Fraktion RL. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
Anlässlich der Frühjahrssession 2013 hatte der Nationalrat den Entwurf seiner WAK zum ersten Punkt der parlamentarischen Initiative ohne Änderung gutgeheissen und damit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zugestimmt. Der Ständerat ist in der Wintersession 2013 ebenfalls auf die Vorlage eingetreten, hat aber oppositionslos beschlossen, sie zu sistieren, damit die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ins Gesamtpaket der Unternehmenssteuerreform III integriert werden kann. Damit schloss sich die kleine Kammer dem Antrag des Bundesrates an. Die Mehrheit der WAK-N hingegen möchte an einer möglichst raschen Abschaffung der Emissionsabgabe festhalten und beantragt ihrem Rat deshalb mit 12 zu 10 Stimmen, dem Sistierungsbeschluss nicht zuzustimmen. Der Nationalrat wird sich anlässlich der Frühjahrssession mit dem Geschäft befassen.
In Bezug auf die gleiche Initiative ist die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen auf einen Vorentwurf eingetreten, welcher die Abschaffung der Umsatzabgabe und der Versicherungsabgabe und damit die Punkte zwei und drei der Initiative umfasst. Die Mehrheit der WAK-N begründet den Vorentwurf mit der Verbesserung der Attraktivität des Finanzplatzes und einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass man die Umsatz- und die Versicherungsabgabe, welche dem Bundeshaushalt jährlich ca. 2 Milliarden Franken einbringt, nicht abschaffen darf, ohne die Gegenfinanzierung zu klären. Mit 14 zu 11 Stimmen hat sich die Kommission danach dafür ausgesprochen, die weitere Behandlung der Vorlage bis zum Vorliegen der Botschaft des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform III auszusetzen. 

 

4. Kommissionsvorstösse zur Erleichterung und Vereinfachung der Zollverfahren
Nach Abschluss der Beratung der Revision des Kartellrechts (12.028) an ihrer letzten Sitzung hat die Kommission nun drei Motionen und drei Postulate eingereicht, die allesamt die Vereinfachung der Zollverfahren bezwecken. Auf diese Weise will sie den Verwaltungsaufwand bei der Wareneinfuhr senken und letztlich die Hochpreisinsel Schweiz bekämpfen.

Die verschiedenen Vorstösse lauten wie folgt:

14.3010 Kommissionsmotion Kostenreduktion dank gesetzlichen Ordnungsfristen
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Verwaltungslasten der Unternehmen im Bereich der Bewilligungsverfahren zu begrenzen, indem er gesetzliche Ordnungsfristen einführt.
(Angenommen mit 13 zu 12 Stimmen)

14.3011 Kommissionsmotion Kostenreduktion dank elektronischem Zollverfahren
Der Bundesrat wird beauftragt, das Zollanmeldeportal auf dem Internet „e-dec web“ zu ei-nem umfassenden Internetportal auszubauen. Insbesondere soll es in Zukunft möglich sein, alle zollrelevanten Dokumente elektronisch einzureichen. Die Bedürfnisse der KMU sind beim Aufbau eines solchen Internetportals besonders zu berücksichtigen.
(Angenommen mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen)

14.3012 Kommissionsmotion Kostenreduktion dank Flexibilität beim Grenzübertritt
Der Bundesrat wird aufgefordert, das heute bestehende Obligatorium, den Grenzübertritt vorgängig verbindlich anzugeben, abzuschaffen. Damit können die Wartezeiten am Zoll deutlich verringert und damit Kosten eingespart werden.
(Angenommen mit 21 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen)

14.3013 Kommissionspostulat Vor- und Nachteile eines Übergangs zum Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht dazu vorzulegen, welches die Vor- und Nachteile des Gewichts- bzw. des Wertzollsystems sind und welche wirtschaftsrelevanten Auswirkungen mit einem Wechsel vom heute geltenden Gewichtszoll- auf ein Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte verbunden wären.
(Angenommen mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen)

14.3014 Kommissionspostulat Erleichterung der Zollabfertigung und Förderung von Parallelimporten dank Anerkennung weiterer Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, ob und wie bei der Zollabfertigung von EU-Ursprungsprodukten neben dem offiziellen Ursprungszeugnis auch weitere Dokumente zur Erbringung der Ursprungsnachweises anerkannt werden können, wie bspw. eine Verkaufsrechnung aus einem EU-Land.
(Einstimmig angenommen)

14.3015 Kommissionspostulat Vereinfachte MWST-Erhebung beim Import von Waren – System Dänemark
Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuererhebung beim Import von Waren vorschlägt. Insbesondere sollen die Vereinfachungen aufgezeigt werden, wenn die Mehrwertsteuer beim Import von Waren in Zukunft nicht mehr durch die Zollverwaltung erhoben, sondern direkt im Rahmen der Quartalabrechnung bei Steuerverwaltung abgewickelt wird. In Dänemark wird dieser schlanke und direkte Verrechnungsmodus bereits erfolgreich angewendet.
(Angenommen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltungen)

 

5. Weitere Beschlüsse
13.076 Bundesgesetz über die Bauprodukte: Die Kommission stimmt der Totalrevision in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen zu.

12.036 DBG und StHG. Anpassung an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB: Die Kommission lehnt die Vorlage mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung ab.

13.3657 Motion Zanetti. Finanzielle Beiträge für Viehschauen: Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Motion zuzustimmen. Eine Minderheit beantragt, sie abzulehnen.

10.538 Pa. Iv. Bourgeois. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen: Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen die Abschreibung der parlamentarischen Initiative abgelehnt. Sie beantragt ihrem Rat somit eine Fristverlängerung für die Ausarbeitung eines Vorentwurfes, der die Lebensmittel vom Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips ausnimmt. Eine Minderheit beantragt die Abschreibung der Initiative. Sofern der Nationalrat der Fristverlängerung zustimmt, wird die Kommission im Mai einen Vorentwurf in die Vernehmlassung schicken.
Ferner zeigte sich die Kommission besorgt über die allfälligen wirtschaftlichen Auswirkungen der Annahme der Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» in der Volksabstimmung vom 9. Februar. Sie ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Folgen erst abgeschätzt werden können, wenn die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung des Volkswillens vorliegen, und will sich deshalb von ihm regelmässig über die verschiedenen Massnahmen und deren Auswirkungen orientieren lassen.


Die Kommission hat am 24. und 25. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 25. Februar 2014 Parlamentsdienste