Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) ist gegen die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen von Forschungsstudien. Sie hat die Vorlage über einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz in der Gesamtabstimmung abgelehnt.

​Die Kommission war an ihrer Mai-Sitzung auf die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (19.021 n) eingetreten, mit der die Voraussetzungen für befristete und streng reglementierte wissenschaftliche Studien über den Cannabiskonsum zu Genusszwecken geschaffen werden sollen. An der Juli-Sitzung hatte sie die Detailberatung durchgeführt und einen Bericht über den Jugendschutz im Bereich des Cannabiskonsums in Auftrag gegeben.
Nach Kenntnisnahme dieses Berichts(vgl. Beilage) führte sie nun die Gesamtabstimmung durch, in welcher sie die Vorlage mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und dem Stichentscheid des Präsidenten ablehnte. Dieser Beschluss kommt einem Nichteintretensantrag gleich. Der Nationalrat wird somit einzig über die Frage des Eintretens befinden.

Regeln zur Selbstständigkeit modernisieren

Die Kommission hat der Pa.Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen (18.455 n) mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Mit der parlamentarischen Initiative will die Kommission die Rahmenbedingungen für moderne Unternehmensmodelle einfach und moderat weiterentwickeln. So soll neu bei der Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit auch der Wille der betroffenen Parteien berücksichtigt werden. Die soziale Absicherung müsse dabei weiterhin gewährleistet sein.

Gebühr für Bagatellfälle im Spitalnotfall

Mit 16 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Pa. Iv. Weibel. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme (17.480) Folge zu geben. Diese sieht für den Eintritt in den Spitalnotfall grundsätzlich eine Gebühr von etwa 50 Franken vor. Bei Kindern und Jugendlichen sowie in Fällen einer ärztlichen Zuweisung oder nachfolgenden stationären Behandlung würde die Gebühr entfallen. Die Kommissionsmehrheit will für Kantone wie insbesondere Zürich, die eine solche Gebühr einführen möchten, die rechtliche Grundlage schaffen. Eine Minderheit lehnt die Initiative ab, da sie die Durchführung administrativ als sehr aufwändig einschätzt. Mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der Pa. Iv. Burgherr. Selbstverantwortung im Gesundheitswesen stärken (17.452 n) keine Folge zu geben. Die Initiative strebt grundsätzlich eine Gebühr bei jeder neuen Konsultation in einer Arztpraxis oder einem Spitalambulatorium an.

Mehr Information über die Kosten von Operationen

Mit 12 zu 6 Stimmen gab die Kommission der Pa.Iv. Nantermod. Mehr Wettbewerb durch mehr Transparenz bei den Preisen (18.487 n) Folge. Ihr Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten insbesondere bei planbaren operativen Eingriffen vorgängig über die Kosten informiert werden. In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission des Ständerates zur Initiative Stellung nehmen.

Höhere Franchisen mit tiefen Prämien auch für Personen mit niedrigem Einkommen

Mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten unterstützt die Kommission die Pa.Iv. Nantermod. Höhere Franchisen für alle zugänglich machen (18.486 n). Diese will die Voraussetzungen schaffen, damit die Franchise der Krankenversicherung versichert werden kann – analog zur bestehenden Möglichkeit, die Mietzinskaution zu versichern. Auf diese Weise sollen auch Personen mit niedrigen Einkommen höhere Franchisen wählen und somit von niedrigeren Prämien profitieren können. Als nächstes wird nun die Schwesterkommission über das Anliegen befinden.

Mit 12 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Pa.Iv. Nantermod. Referenzfranchise von 1500 Franken zur Reduktion der Krankenversicherungs-prämien (18.484 n) keine Folge zu geben. Dies insbesondere deshalb, weil ansonsten Personen mit tieferen Franchisen, darunter auch chronisch Erkrankte, mit höheren Prämien konfrontiert wären.
 

Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz soll effizienter werden

Die Kommission liess sich über den Geschäftsbericht und die Mittelverwendung der Stiftung Gesundheitsförderung im Jahr 2018 informieren. Sie beschloss mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, eine Kommissionsinitiative (19.497) einzureichen, mit der die Effizienz und Effektivität der Stiftung gestärkt werden sollen. Konkret sollen die Gesamteinnahmen der Stiftung bei 20 Millionen Franken und ihr Verwaltungsaufwand bei 7,5 Prozent der Ausgaben plafoniert werden. Für die Kommission sind das starke Ausgabenwachstum und die angehäufte Liquidität der Stiftung stossend. Der Zuschlag auf den Krankenkassenprämien, durch den die Stiftung finanziert wird, dürfe nicht auf Vorrat angehoben werden. Zudem seien die Personalkosten klar zu hoch.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat die positive Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Entwurf für die Einführung einer Adoptionsentschädigung (13.478 n) zur Kenntnis genommen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Adoptionsentschädigung ist sie den Vorschlägen des Bundesrates für eine Koordination mit der Vaterschaftsentschädigung gefolgt. So sieht die Kommission vor, dass der Adoptionsurlaub auch tageweise bezogen werden kann. Zudem beantragt sie, dass die Reduktion des Beschäftigungsgrades keine Voraussetzung mehr für die Adoptionsentschädigung ist. Eine Kommissionsminderheit lehnt den tageweisen Bezug des Urlaubes ab. Das Geschäft wird voraussichtlich aus Zeitgründen nicht in der Wintersession behandelt werden können.
Die Kommission hat entschieden, zur Pa.Iv. Gutjahr. Aufhebung des Suva-Teilmonopols (19.410) Abklärungen vorzunehmen und Anhörungen durchzuführen. Die Initiative wird im nächsten Jahr erneut traktandiert.
Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission weiter, die Mo. Ständerat (SGK-SR). Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Berücksichtigung der Mengenausweitung bei Tarifverhandlungen (19.3419) anzunehmen. Der Bundesrat hat dieses Anliegen bereits in seiner Botschaft zur KVG-Änderung «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1» (19.046) aufgenommen.


Die Kommission tagte am 14. und 15. November 2019 in Bern unter der Leitung von Thomas de Courten (SVP, BL) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.