Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat sich erneut der Botschaft zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zum Schengener Informationssystem (SIS) gewidmet. Sie entschied, auf ein dringliches Sonderverfahren zu verzichten und das Geschäft im vierten Quartal nach dem Beschluss des Nationalrates zu behandeln.

Einstimmig unterstützte die SiK-S einen Antrag, bei der Vorlage zur Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS (20.025) kein dringliches Sonderverfahren zu verlangen. Die Kommission sieht keine zwingenden Gründe, die eine Dringlichkeit rechtfertigen würden. Vielmehr möchte sie zuerst die Beschlüsse des Erstrates abwarten und – wie im Zweikammersystem üblich – diese in ihre Beratung einfliessen lassen.

Der Aspekt der Dringlichkeit wurde diskutiert, weil der Nationalrat die Vorlage aufgrund der zahlreichen zusätzlichen Corona-Geschäften nicht in der Sommersession behandeln konnte. Aufgrund der Fristen zur Übernahme von Schengen-Weiterentwicklungen stellte sich die Frage eines dringlichen Verfahrens. An ihrer Juni-Sitzung hat die Kommission die Behandlung des Geschäfts verschoben, um zusätzliche Abklärungen namentlich in Bezug auf den weiteren Zeitplan einholen zu können.

Weiter liess sich die Kommission von Bundesrätin Viola Amherd insbesondere über den Stand der Top-Projekte sowie die Umsetzung der WEA informieren und tauschte sich – zusätzlich in Anwesenheit einer Delegation der EFK – über den Beschaffungsstand der 12-cm-Mörser 16 aus. Zudem liess sich die SiK-S vom Direktor des Nachrichtendienstes über die aktuelle Lage informieren.

Die Kommission hat am 17. August 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Thomas Minder und teils in Anwesenheit der Chefin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, und der Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, in Bern getagt.