In der Vorlage für den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» (18.070) sind nur noch geringfügige Differenzen zwischen den beiden Räten offen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beantragt ihrem Rat, wichtige Differenzen bezüglich der Höhe der offenzulegenden Spenden sowie der stichprobenweisen Kontrolle der gemachten Angaben auszuräumen.

Die Kommission hat sich in ihrer dritten und somit letzten Beratung der Vorlage (19.400 Pa. Iv. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung) in allen vier noch bestehenden materiellen Differenzen grundsätzlich dem Nationalrat angeschlossen. Bezüglich der Höhe der offenzulegenden Beiträge an Parteien und Komitees schliesst sich die Kommission ohne Gegenstimme dem Nationalrat an, womit Beiträge ab 15'000 Franken offengelegt werden müssen.

Mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen fand auch ein weiterer dem Initiativkomitee wichtiger Punkt in der Ständeratskommission Zustimmung: So sollen stichprobenweise Kontrollen der Korrektheit der Angaben der Offenlegungspflichtigen stattfinden.

Umstritten war die Frage, ob auch Offenlegungspflichten für Mitglieder des Ständerates bezüglich ihrer Wahlkampfbudgets bestehen sollen. Nach ausführlicher Diskussion und Vornahme einer Klärung bezüglich des Offenlegungstermins, hat die Kommission dieser Offenlegungspflicht mit 7 zu 6 Stimmen zugestimmt. Unbestritten war schliesslich, dass Parteien zusätzlich offenlegen müssen, welche Beiträge sie von ihren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erhalten haben.

Gebührenfreiheit im Öffentlichkeitsgesetz: Nichteintreten auf die Vorlage

Die Kommission spricht sich mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen Eintreten auf eine Vorlage des Nationalrates aus, welche in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.432 n (Pa. Iv. Graf-Litscher. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung) ausgearbeitet worden ist. Danach hätten für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden sollen. Die Kommission weist darauf hin, dass bisweilen Gesuche mit beträchtlichem Aufwand bearbeitet werden müssten. Mit der Erhebung einer Gebühr kann sichergestellt werden, dass nur Gesuche mit berechtigten Anliegen eingereicht werden. Die heutige Gesetzgebung ermöglicht eine differenzierte und angemessene Gebührenerhebung, wobei in den allermeisten Fällen schon heute keine Gebühr erhoben wird.

Kaderlöhne in Bundes- und bundesnahen Betrieben: Knappes Eintreten auf die Vorlage

Mit 6 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung ist die Kommission auf eine Vorlage des Nationalrates eingetreten, welche In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (16.438 n Pa. Iv. [Leutenegger Oberholzer] Piller Carrard. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen) ausgearbeitet worden ist. In dieser Vorlage wird für Bundes- und bundesnahe Betriebe eine Obergrenze von einer Million Franken pro Jahr für das Entgelt, welches in diesen Unternehmen an das oberste Kader oder an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf, festgelegt.

Die Kommission erachtet es jedoch nicht als zielführend, wenn für die einzelnen Unternehmen ein identischer, starrer Betrag für die Lohnobergrenze gesetzlich festgeschrieben wird. Sie hat deshalb die Verwaltung mit der Formulierung von Vorschlägen beauftragt, wonach differenzierte Bandbreiten für die verschiedenen Betriebe festgelegt werden.

Legislaturplanung: Kommission hält an Entschlackung fest

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die von Ständerat Damian Müller eingereichte parlamentarische Initiative (20.446 s Pa. Iv. Fitnesskur für das Parlament. Entschlackung der Legislaturplanung) von der Schwesterkommission des Nationalrates deutlich abgelehnt worden ist. Sie hält jedoch das Anliegen nach wie vor berechtigt, wonach das Verfahren für die Legislaturplanung effizienter gestaltet und vom Bericht des Bundesrates nur noch Kenntnis genommen werden soll. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb mit 10 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Keine zusätzliche Überwachungsfunktion für die geplante Nationale Menschenrechtsinstitution

Die Kommission hat sich mit der Vorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (19.073) befasst. In ihrer Beratung hat sie sich insbesondere mit staatspolitischen Fragestellungen befasst. Sie ist in Beantwortung einer entsprechenden Frage der APK-S und in Einklang mit dem bundesrätlichen Entwurf zum Schluss gekommen, dass die Institution keine Überwachungsaufgaben übernehmen soll, dies um die Zuständigkeit der Institution nicht zu überdehnen und um kantonale Zuständigkeiten zu wahren.

Keine zusätzlichen Massnahmen für Personen mit illegalem Aufenthalt

Mit 8 zu 4 Stimmen empfiehlt die Kommission eine Motion (20.3420) zur Ablehnung, die vom Bundesrat Lösungsvorschläge verlangt, um Menschen mit illegalem Aufenthalt in Krisen zusätzlich zu unterstützen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.

Die Kommission tagte am 29. März 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Ständerat Andrea Caroni (RL/AR) in Bern.