Die Kommission befasste sich mit zwei internationalen Abkommen und beantragt ihrem Rat die Genehmigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und zu seiner Umsetzung sowie des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft.

​Das Übereinkommen der Unesco von 2001 über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes reagiert auf die Bedrohung durch Plünderung und neue Formen wirtschaftlicher Nutzung und führt auch für die Weltmeere ausserhalb des Küstenbereichs einen wirksamen rechtlichen Schutz ein. Die Kommission trat auf die Vorlage ein und spricht sich in der Gesamtabstimmung mit 24 zu 1 Stimmen für die Genehmigung des Abkommens sowie für dessen Umsetzung mit geringfügigen gesetzlichen Anpassungen aus (18.083 Kulturgütertransfergesetz und Seeschifffahrtsgesetz. Änderung).

Das Rahmenübereinkommen des Europarates von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wird von der Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Genehmigung empfohlen (18.084). Die sogenannte Konvention von Faro definiert das Kulturerbe als zentrale Ressource für die Förderung der kulturellen Vielfalt und der nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Das Übereinkommen beschreibt konkrete Wege, wie Kulturerbe für alle Bevölkerungskreise nutzbar gemacht werden kann.

Die Kommission hob in ihrer Diskussion die Wichtigkeit der Förderung einer zeitgemässen Kulturerbepolitik auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene hervor. Die beiden Abkommen unterstreichen so dann die Anstrengungen des Bundes im Kulturbereich sowie insbesondere für den Schutz des archäologischen Erbes und gegen den illegalen Handel. Die Ratifikation sei ein Bekenntnis zur Förderung einer stabilen und friedlichen internationalen Zusammenarbeit und entspreche den offiziellen Zielen der schweizerischen Aussenpolitik.

Kommission spricht sich für die Förderung der politischen Bildung aus

Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative 17.516 Politische Bildung ist im öffentlichen Interesse von Nadine Masshardt (SP, BE) Folge zu geben. Der Kommission ist die politische Bildung ein grosses Anliegen. Gerade in der Schweiz mit ihren Instrumenten der direkten Demokratie sei die Vorbereitung von jungen Erwachsenen auf die Nutzung ihrer politischen Rechte fundamental. Die Mehrheit der Kommission sieht in der schulischen politischen Bildung deshalb einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Demokratie.

Die Initiative zielt auf die Ausbildung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern ab. Um eine Förderung des Bundes zu ermöglichen, müsste das Berufsbildungsgesetz angepasst werden. Auf der Grundlage von Art. 55 des Berufsbildungsgesetzes kann der Bund schon heute Beiträge sprechen «für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse». Die Initiative sieht nun vor, die politische Bildung neu als solche besondere Leistung zu definieren.
Einige Kommissionsmitglieder gaben zu bedenken, dass es in den Kantonen und Gemeinden bereits viele öffentliche und private Projekte gebe im Bereich der politischen Bildung. Zudem sei der Unterrichtsplan in den Berufsschulen schon heute stark ausgefüllt.
Die Initiative geht nun in die Schwesterkommission.
 
Kein Bundesgesetz über die Landeshymne
Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 17.478 keine Folge zu geben. Ständerat Minder (parteilos, SH) als Initiant möchte den «Schweizerpsalm» von Leonhard Widmer und Alberich Zwyssig als Landeshymne in einem neuen Gesetz festhalten. Die Kommissionsmehrheit erkannte allerdings keinen Handlungsbedarf, da der Bundesrat verspricht, dass er eine neue Landeshymne nicht in eigener Kompetenz und nicht ohne Konsultation der Räte beschliessen würde.
Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, dem Anliegen Folge zu geben. Sie hebt die identitätsstiftende Wirkung von bedeutenden Kulturgütern wie der Schweizer Fahne und der Hymne hervor und will die zurzeit ungeklärte Zuständigkeit bei der Festlegung der Hymne beseitigen.

Geschäfte im Tierschutzbereich

Des Weiteren hat die Kommission vier Petitionen keine Folge gegeben:

  • 15.2023 Pet. Märki Thomas, Tierpartei Schweiz. Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte (14 zu 9 Stimmen; eine Minderheit unterstützt die Petition)
  • 17.2006 Pet. Verein Oceancare. Tiertrophäen: Keine Einfuhr in und keinen Transit durch die Schweiz (12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung; eine Minderheit unterstützt die Petition)
  • 18.2010 Pet. Aeberhard Simon. Für ein Pelz-Importverbot in der Schweiz (14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung)
  • 18.2011 Pet. Vegane Gesellschaft Schweiz. Küken sind kein Abfallprodukt (17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltung)

Im Rahmen der Behandlung der Petition 18.2011 hat die Kommission allerdings eine neue Kommissionsmotion 19.3003 eingereicht: «Der Bundesrat wird aufgefordert, durch eine Änderung von Art. 178a Abs. 3 der Tierschutzverordnung (SR 455.1) das Schreddern von lebenden Küken zu verbieten.» Diesen Beschluss hat sie mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst.

Die Kommission hat am 31. Januar und 1. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher WBF, und Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt.