Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben zu Ende beraten (22.022).

Die WBK-S hat das EMBaG (22.022) zu Ende beraten und in der Gesamtabstimmung einstimmig zuhanden des Ständerats verabschiedet. Gegenüber der bundesrätlichen Fassung beantragt sie eine Anpassung bei den Grundsätzen: Sie möchte sicherstellen, dass auch Personen, die keinen Zugang zu digitalen Mitteln haben, nicht von der Interaktion mit Behörden ausgeschlossen sind (Art. 3 Abs. 4). Zudem strebt sie eine Änderung bei den Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen Bund und Gemeinden respektive Gemeindeverbänden an (Art. 4): Neu sollen solche Vereinbarungen nur vorbehältlich der Zustimmung der betroffenen Kantone erfolgen können (Beschluss mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Die Kommission möchte damit dem Umstand Rechnung tragen, dass die Möglichkeit für die Gemeinden, Zusammenarbeitsvereinbarungen abzuschliessen, eine Frage des kantonalen Rechts ist. Weiter möchte die Kommission neu eine Rechtsgrundlage für die Anschubfinanzierung von Projekten schaffen, die für die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft von hohem öffentlichen Interesse sind. Diese Bestimmung greift nur, wenn keine anderen Förderinstrumente des Bundes zur Verfügung stehen (Beschluss mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Damit sollen die vom Bundesrat und den beiden Kammern unterstützten Motionen 21.4490 und 21.4377 erfüllt werden. Schliesslich beantragt die Kommission, bei den Übergangsbestimmungen im Bereich von Open Government Data (OGD) den Verwaltungseinheiten eine Frist von drei Jahren statt – wie vom Bundesrat vorgesehen – von fünf Jahren zu gewähren, um die Daten und Ressourcen zugänglich zu machen.

Nicht-Assoziierung an Horizon Europe

Die Kommission hat die Finanzierung der Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen zur Abfederung der Konsequenzen der Nicht-Assoziierung an das Horizon-Paket 2021-2027 im Austausch mit dem Vorsteher des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, diskutiert. Die Kommission hat dabei die bundesrätlichen Beschlüsse vom 4. Mai zur Kenntnis genommen und sich über die finanztechnischen Aspekte informieren lassen: Alle Übergangsmassnahmen liessen sich als Umwidmung der BFI-Kredite finanzieren und seien damit kostenneutral zu gestalten; für die Ergänzungsmassnahmen für die Jahre 2023 und 2024 seien Zusatzmittel mit dem Voranschlag 2023 zu beantragen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Nach der Anhörung einer Delegation des Kantons Waadt hat die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, der von diesem Kanton eingereichten Standesinitiative 20.340, keine Folge zu geben. Diese verlangt, sexuelle Belästigung in die Liste der Diskriminierungen aufzunehmen, für welche die Beweislasterleichterung gilt. Die Kommission anerkennt zwar das Bestehen und die Tragweite der in der Initiative thematisierten Problematik, ist aber der Ansicht, dass das Gleichstellungsgesetz bereits einen klaren rechtlichen Rahmen für den Schutz der Rechte von Opfern sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vorgibt. Zudem wäre die Beweislasterleichterung ihrer Meinung nach in der Praxis sehr schwer umzusetzen. Die Kommissionsminderheit sieht in diesem Bereich hingegen Handlungsbedarf, da die aktuelle Beweislast in ihren Augen nach wie vor ungenügend sei.

Legalisierung der Eizellenspende

Die WBK-S hat beschlossen, die Beratung der Motion ihrer Schwesterkommission zur Legalisierung der Eizellenspende (21.4341) auszusetzen und vor der Beschlussfassung voraussichtlich im kommenden Quartal Anhörungen durchzuführen.

Die Kommission hat am 5. Mai 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher WBF, und Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD, in Bern getagt.